| Frage:
Wenn die "Reichsideologen" behaupten, daß es ohne das Grundgesetz keine Verfassung mehr in der Bundesrepublik gebe außer der Weimarer Verfassung - übersehen sie dann nicht die einzelnen Verfassungen der Bundesländer?
"Ein Aspekt ist bei dieser Thematik allerdings überhaupt noch nicht
beleuchtet worden: Selbst wenn Gesamt-Deutschland keine vom gesamtdeutschen Volk verabschiedete Verfassung hätte, so haben doch ALLE Länder eigene Landesverfassungen, die - selbst nach den von der 'KRR' zugrundegelegten Regeln rechtsgültig sind! Auf die Schnelle konnte ich nur die gültigen Verfassungstexte von 14 der 16 Bundesländer im Internet finden (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern fehlen). Dabei betonen alle Länder ihre Zugehörigkeit zu einem republikanischen Deutschland - hier eine Auswahl in zufälliger Reihenfolge: NRW: Art.1: ist ein Gliedstaat der BRD / Brandenburg: bekennt sich zur BRD / Bremen: Art. 64: ist Glied der deutschen Republik / Saarland: Art.60: ist Teil der BRD / BW: Präambel und Art. 23: ist Teil der BRD / Hessen: Art.64: ist Glied der deutschen Republik / Rh-Pf: Art.74: ist Gliedstaat Deutschlands / S-H: Art.1: ist Gliedstaat der BRD / S-A: Art.1.1: ist Land der BRD / Bayern: Art.178: WIRD einem künftigen deutschen Bundesstaat beitreten (ist dies eine Ausnahme?) / Sachsen: Art.1: ist Freistaat der BRD / Hamburg: Art.1: ist Land der BRD / Thüringen: Art.44: ist Land der BRD / Niedersachsen: Art.6: GG-Recht IST Landesverfassungsrecht. Mit welchem Recht ignoriert die KRR den - zT durch Volksentscheid! - dokumentierten Willen ihres eigenen (Teil-) "Reichs"-Volkes? Selbst nach Reichsrecht wäre damit m.E. die Benennung der Deutschen Republik als 'Bundesrepublik Deutschland' rechtswirksam (ein logischer Schluß á la 'KRR' *g*). Jedenfalls lebt KEIN Deutscher im Gebiet der 16 deutschen Länder in einem verfassungsfreien Raum, selbst wenn es keine gesamtdeutsche Verfassung (auch die der Weimarer Rep.) gäbe." Daraufhin spielte Frank Schmidt den "advocatus diaboli" und stellte fest: "Allerdings würde die 'KRR' auch zu diesem Argument ein Gegenargument finden. Dies könnte in etwa so aussehen: alle Länder-Verfassungen sagen, die Bundesländer seien Teil der Bundesrepublik. Da jedoch die Bundesrepublik irgendwann zwischen dem 18.07.1990 und dem 29.09.1990 erloschen ist, sind gerade wegen dieses Berufens auf den Bestand eines 'Daches' auch die Länder erloschen." Hierauf wurde jedoch erwidert: > alle Länder-Verfassungen sagen, die Bundesländer seien Teil der Bundesrepublik
"Dies ist nicht ganz richtig. Manche beziehen sich nur auf eine 'Deutsche
Republik'. und: > Da jedoch die Bundesrepublik irgendwann zwischen dem 18.07.1990 und dem 29.09.1990 erloschen ist, sind gerade wegen dieses Berufens auf den Bestand eines 'Daches' auch die Länder erloschen.
"1. Das könnte höchstens für Länder gelten, die NACH
diesem Zeitpunkt ihre Verfassung beschlossen haben. Sie 'berufen' sich dabei
nicht auf die BRD, sie MACHEN Deutschland per eigener Verfassung ZUR BRD
!!!
2. Die Tatsache, dass Deutschland eine Föderation von Einzelstaaten
ist, die alle eine, von IHREN eigenen Bürgern beschlossene EIGENE Verfassung
besitzen, bedeutet doch gerade, dass sie eben NICHT auf eine übergeordnete
Bundes-Verfassung angewiesen sind. 3. Wenn manche deutschen Länder das GG in ihre Landesverfassung aufnehmen, so erheben sie dies von einem durch die Siegermächte oktruierten 'Ordnungsinstrument' nachträglich zu ihrer eigenen Verfassung, ebenso die Menschenrechte.Wenn sie den Bund der deutschen Länder in ihren Landesverfassungen verankern (NICHT: sich darauf berufen!), so machen sie "Bundesrepublik Deutschland" zum Namen des deutschen Gesamtstaates - ob dieser eine eigene Verfassung hat ist unerheblich. Die Deutschen haben damit ausgedrückt, dass sie mehrheitlich kein zentralistisches Deutsches Reich wollen, sondern den von den Siegermächten ursprünglich oktruierten Föderationsstaat für die bessere Lösung erachten." An dieser Stelle nur noch eine Anmerkung: "Menschenrechte, die dem Individuum zustehenden Rechte auf Schutz vor Eingriffen des Staates, die dem einzelnen auf jeden Fall erhalten bleiben sollen u. die nicht durch den Staat beschränkt werden können. Aus der Zeit des Kampfes gegen den Absolutismus stammt ihre Kennzeichnung als "angeborene" u. "unveräußerliche" Rechte. Dies entspricht auch der in die moderne Zeit fortwirkenden naturrechtl. Grundauffassung. Bei der vom Konstitutionalismus u. Liberalismus erzwungenen Aufnahme dieser Garantien in die Verfassungsurkunden erscheinen sie jedoch nicht mehr im naturrechtl. Gewand, sondern als staatl. Gewährungen. Sie führen dann die Bez. Grundrechte. Infolgedessen stößt man heute auf diese doppelte Ausdrucksweise, wobei nicht immer klar ist, worin der Unterschied besteht." (Quelle: Bertelsmann Universal Lexikon in 20 Bänden, Band 11, 1989; Hervorhebungen dort.) |
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