| Frage:
Die "KRRler" behaupten, es gebe keinen Bundesadler. Einzig wahres Staatswappen sei der "Reichsadler" mit 6 Schwingen (Gefieder). Was ist davon zu halten?
Betrachten wir uns diese "Federngeschichte" mal etwas genauer. Die "KRRler" verbreiten stets und ständig, daß man, wolle man als Deutscher verreisen, einen Paß benötige, auf dem das gültige Wappen des Staates abgebildet ist, aus dem man kommt. Da die Bundesrepublik selbst kein Staat sei, benötige sie den Reichsadler der Weimarer Republik auf dem internationalen Dokument, also dem Reisepaß, während es innen und auf den "Binnendokumenten" nicht darauf ankäme, daher sei hier die "7-schwingige Variante" zu sehen. Schon diese Behauptung läßt am gesunden Menschenverstand der "KRRler" zweifeln. Erinnern Sie sich, wann Sie das letzte Mal im Ausland mit Ihrem Reisepaß unterwegs waren? Wie ist dort der Ablauf bei der Paßkontrolle gewesen? Haben Sie die Vorderseite Ihres Reisepasses vorgezeigt - und hat man Sie durchgewunken? Die "Argumentation" der "KRRler" ist somit inkonsequent: würde es tatsächlich allein auf das Wappen auf der Außenseite ankommen, bräuchte man den Reisepaß nicht mehr aufzuschlagen. Sinn und Zweck eines Passes ist es jedoch, seinen Inhaber einwandfrei identifizieren zu können. Das geht nur, wenn man ihn aufschlägt - und im Innenteil - also dem eigentlich wichtigen Bereich, auf den es ankommt - die Daten vor dem Hintergrund eines Adlers mit 7 Schwungfedern sieht. Zudem ist der Personalausweis kein reines "Binnendokument". So ist es bereits vor dem Beitritt der neuen EU-Länder möglich gewesen, lediglich mit einem Personalausweis "bestückt", beispielsweise in die Tschechische Republik zu fahren. Auch jetzt reicht ein Personalausweis größtenteils aus, will man sich im europäischen Ausland bewegen. Aber der Adler auf dem Personalausweis hat nunmal 7 Schwungfedern, nicht 6. Spätestens jetzt merken Sie sicherlich, wie absurd diese ganze Diskussion eigentlich ist. Da diese "Federngeschichte" jedoch immer wieder auftaucht, schrieb Frank Schmidt eine E-Mail ans Bundesinnenministerium, um einmal nachzufragen, was es denn mit der unterschiedlichen Gestaltung des Adlers auf sich habe. Nachfolgend die Antwort: Sehr geehrter Herr Schmidt, Zum Vorbehalt der Alliierten zum Berliner Personalausweis ist anzumerken, daß diese Berlin nicht als Bestandteil des Bundes ansahen. Daher wollten sie keine Hoheitszeichen des Bundes in Berliner Ausweisdokumenten. Daß nach der Wiedervereinigung auch in Berliner Ausweispapieren das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland zu finden ist, ist ein zusätzlicher Beleg dafür, daß Berlin vollwertiger Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden ist (siehe zu diesem Thema auch hier). Daß ein Staatswappen nicht immer gleich aussehen muß, dürfte eigentlich klar gewesen sein. Trotzdem behaupten "KRRler" liebend gerne, ein Staatswappen dürfe nur in einer einzigen Form existieren, ähnlich Logos großer Unternehmen. Daß auch Unternehmen ihre Logos mitunter ändern, wird dabei geflissentlich übersehen. Die Beispiele, die sicher jeder von Ihnen kennen dürfte, sind die Logos der diversen Fernsehsender, selbst die der öffentlich-rechtlichen. Und auch, daß selbst in der Weimarer Republik nicht alles "6-schwingig" gewesen ist, wie dieses Bild zeigt. So einleuchtend diese Antwort aus dem Innenministerium auch ist, so uneinsichtig zeigen sich weiterhin die "Reichsbürger". Für sie ist und bleibt nunmal der "Reichsadler" auf dem Reisepaß der Beleg dafür, daß "etwas" nicht stimme. Und das, obwohl ausdrücklich eine künstlerische Gestaltung freigestellt ist, das "Deutsche Reich" kein einheitliches Staatswappen hatte und ohnehin ein Staatswappen nicht immer gleich auszusehen hat. Sie finden übrigens hier die "Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler" vom 20. Januar 1950 (BGBl. S. 26) und dort die entsprechende Bekanntmachung aus der Weimarer Republik. So können Sie sich selbst davon überzeugen, daß beide identisch sind, bis auf die Wörter "Reich" und "Bund". Der ehemalige "Pressesprecher" der Neubauer-"KRR", Uwe Bradler, damit konfrontiert, empfand es übrigens als ungebührlich, daß die Bundesrepublik einfach so Vorschriften des Reiches übernehme und abändere. Hätte er etwas besser nachgedacht, wäre ihm aufgefallen, daß dies ein weiteres Argument für die Identität zwischen "Deutschem Reich" und Bundesrepublik Deutschland" sein könnte. Im Prinzip ist also die Frage nach dem Staatswappen sehr einfach zu beantworten. Dies alles als "Indiz" für die Existenz des Reiches und die Machtlosigkeit der Bundesrepublik anzusehen, ist in Anbetracht der Sach- und Rechtslage schlichtweg lächerlich. Übrigens bekam "Pressesprecher" Bradler Anfang Mai 2004 Ärger mit dem Bundesverwaltungsamt. Dieses ist u.a. für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig. Da Uwe Bradler auf seinen Internetseiten unbefugt das Staatswappen benutzte (das er als "Reichsadler" bezeichnet), wurde kurzerhand die Sperrung von drei Internetseiten veranlaßt. Die mißbräuchliche Verwendung des Staatswappens stellt nämlich eine Odnungswidrigkeit dar, die nach § 124 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zu weiteren Verfahren gegen "Reichsbürger" wegen dieser Ordnungswidrigkeit siehe hier. * Name aus Datenschutzgründen verkürzt |
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