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Das 'KRR'-FAQ-Forum Diskussion über die und Kommentare zu den
"Reichsregierungen" u.ä.
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Thema der handschriftlich unterschriebenen Urteile
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Nachricht |
refjur
Anmeldungsdatum:
15.07.2003 Beiträge: 1
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Verfasst am: 15.07.2003,
22:14 Titel: Zum
Thema der handschriftlich unterschriebenen Urteile |
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Hallo, Forianer!
Nun möchte ich mich auch einmal zu Wort melden.
Im
Forum von Jo Conrad bin ich über diesen
Tarkus gestolpert. Der schreibt dort fortwährend über
vermeindlich ungesetzliche Urteile, weil diese von
BRD-Richtern nicht unterschrieben werden.
Dazu kann ich
nur sagen, dass das Blödsinn ist. Ich bin Rechtsreferendar und
war bis vor kurzem bei einer zivilgerichtlichen
Berufungskammer am Landgericht tätig. Dort werden Urteile der
Amtsgerichte überprüft. Zu diesem Zweck bekommt die Kammer
natürlich auch die komplette Akte aus der ersten Instanz
vorgelegt. In jeder Akte, die ich in meiner Zeit dort zu
Gesicht bekommen habe, waren nicht nur Vermerke und
Verfügungen von den Richtern eigenhändig unterschrieben. Diese
waren teilweise sogar komplett handschriftlich verfaßt. Auch
jedes Urteil war von den Richtern eigenhändig unterschrieben.
Ich kann deswegen nur nochmals betonen, dass dieser Tarkus
Blödsinn erzählt. Er müsste einfach von seinem
Akteneinsichtsrecht Gebrauch machen und sich selbst davon
überzeugen. Was ich nicht verstehe ist der Einsatz, mit
dem viele hier diesen Reichsregierungen nachgehen. Deren
Argumente zeugen zu einem großen Teil von unvorstellbarer,
haarsträubender Naivität, jedenfalls von fehlendem Verständnis
für die Materie. Dass diesen vermeindlichen
Regierungsvertretern trotzdem blauäugig vertraut wird, lässt
ernüchternde Rückschlüsse auf die Intelligenz der Gefolgschaft
zu. Nach meinem Dafürhalten sind die Reichsregierungen
nicht mehr als ein Treppenwitz. Jedem Juristen sträuben sich
die Haare, wenn er zum Beispiel die Elaborate von Tarkus und
den anderen Experten liest. Widmet eure Zeit lieber anderen,
sinnvolleren Themen.
Kai _________________ Solange du dem anderen
sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab
vom Wege der Weisheit. | |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1595
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Verfasst am: 16.07.2003,
07:02 Titel: Re: Zum
Thema der handschriftlich unterschriebenen Urteile |
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Hallo refjur,
willkommen im Forum und vielen Dank für Deinen
Beitrag.
Ob Du damit allerdings bei den "KRRlern"
etwas erreichen wirst, bezweifle ich. Die leben in ihrer
ganz eigenen Welt, schaffen sich ihre ganz eigene "Wahrheit"
und sind für Fakten unzugänglich. Wenn Du die Diskussion im
JoKlo zwischen Luzifer und "Tarkus" verfolgt hast, wirst Du
dies sicher bemerkt haben. Je abgedrehter und unglaubwürdiger
eine Behauptung ist, desto sicherer kann man sich sein, daß
sie von den "Reichsbürgern" nur zu gerne aufgegriffen und
verbreitet wird.
| refjur hat Folgendes
geschrieben: |
| Was ich nicht verstehe ist der Einsatz,
mit dem viele hier diesen Reichsregierungen nachgehen.
Deren Argumente zeugen zu einem großen Teil von
unvorstellbarer, haarsträubender Naivität, jedenfalls
von fehlendem Verständnis für die Materie. Dass diesen
vermeindlichen Regierungsvertretern trotzdem blauäugig
vertraut wird, lässt ernüchternde Rückschlüsse auf die
Intelligenz der Gefolgschaft zu.
|
Wahrscheinlich bin auch ich damit
angesprochen? Im ganz alten "KRR"-Forum, zu einer Zeit,
als sich Uwe noch so sicher fühlte, sein Forum auch für
unregistrierte Nutzer/innen zu öffnen, wurde bei mir ein
"Helfersyndrom" diagnostiziert.
Für mich ist es
einfach wichtig, gerade die Leute zum Denken anzuregen, die
sonst den "KRRs" blind ins Netz gingen. Die "KRR"-Seiten sind
allesamt natürlich sehr einseitig und verbreiten (wie Du schon
bemerkt hast) einfach Quatsch. Mit Hilfe der FAQ können die
Leute die "Argumente" der "KRRs" überprüfen und selbst sehen,
was ihnen da für Bären aufgebunden werden. Außerdem versuche
ich, die Verbindungen zu "den Nazis" aufzuzeigen, die sich
gerade in der letzten Zeit verstärkt offenbaren. Wer sich mit
den "KRRs" einläßt sollte sich darüber im Klaren sein, daß er
sich in einen braunen Sumpf begibt.
| refjur hat Folgendes
geschrieben: |
Jedem Juristen sträuben sich die
Haare, wenn er zum Beispiel die Elaborate von Tarkus und
den anderen Experten liest. |
Dann sollten sich diese Juristen
endlich einmal ganz eindeutig zu der ganzen Sache äußern.
Stattdessen versuchen sie, sich die leidige Arbeit möglichst
zu ersparen. Mögen die "KRRler" und ihre "Argumente" noch so
bräsig sein: Uwe, Ebel & Co. verdienen Geld damit, die
Menschen auszunehmen, die entweder noch bräsiger sind oder es
einfach nicht besser wissen (wollen).
Mit freundlichen
Grüßen
Frank Schmidt | |
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1551 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
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Verfasst am: 17.07.2003,
15:17 Titel: Re: Zum
Thema der handschriftlich unterschriebenen Urteile |
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| refjur hat Folgendes
geschrieben: |
Dazu kann ich nur sagen, dass das
Blödsinn ist. Ich bin Rechtsreferendar und war bis vor
kurzem bei einer zivilgerichtlichen Berufungskammer am
Landgericht tätig. Dort werden Urteile der Amtsgerichte
überprüft. Zu diesem Zweck bekommt die Kammer natürlich
auch die komplette Akte aus der ersten Instanz
vorgelegt. In jeder Akte, die ich in meiner Zeit dort zu
Gesicht bekommen habe, waren nicht nur Vermerke und
Verfügungen von den Richtern eigenhändig unterschrieben.
Diese waren teilweise sogar komplett handschriftlich
verfaßt. Auch jedes Urteil war von den Richtern
eigenhändig unterschrieben.
Kai |
Akteneinsicht gehört zu meinem
täglichen Brot. Selbstverständlich ist es vollkommen richtig,
was Kai geschrieben hat. Und dem ist folgendes
hinzuzufügen:
Wer bitte sollte denn die Ausfertigungen
einer Entscheidung unterschreiben, wenn nicht der
Urkundsbeamte der Geschäftsstelle? Der erlassende Richter oder
Rechtspfleger? Manchmal benötigt man z.B. die erneute
Ausfertigung eines vielleicht im Jahre 1950 ausgestellten
Erbscheins. Das kam ziemlich häufig in Verfahren nach dem
Vermögensgesetz vor. Soll man den alten Richter oder
Rechtspfleger aus dem Altenheim zur Unterschrift holen?
Vielleicht ist er auch verstorben, derzeit jedenfalls.
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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G. Kemmerling

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
72 Wohnort: nicht Köln
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Verfasst am: 17.07.2003,
16:47 Titel: So
zitiert der Reichsdeutsche |
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Die Reichsdeutschen
zitieren immer nur das, was ihnen in den Kram paßt. Aus
Ollis Beitrag schnippelt Manni sich folgendes zusammen.
| Manni 'Die Schere' Herrzooch
hat Folgendes geschrieben: |
Manchmal benötigt man z.B.
die erneute Ausfertigung eines vielleicht im Jahre 1950
ausgestellten Erbscheins. Das kam ziemlich häufig in
Verfahren nach dem Vermögensgesetz vor. Soll man den
alten Richter oder Rechtspfleger aus dem Altenheim zur
Unterschrift holen? Vielleicht ist er auch verstorben,
derzeit jedenfalls. http://www.krr-faq.de/phpBB2....f3decc7
Es scheint, dass vermeintliche Richter schon
(als solche) tot sind, bevor sie überhaupt juristisch
vor den Gerichten des Deutschen Reiches zur Rechenschaft
für ihr ungesetzliches Tun gezogen werden können.
Deshalb entscheidenen sie sich dann auch lieber, außer
ihrem Rentenantrag, nichts zu
unterschreiben. Somit bleibt der nichts ahnende
Bürger wieder einmal auf der Strecke, wenn er jetzt nicht aufpaßt!
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http://krr-forum.de/cgi-bin/ikonboard.cgi?s=;act=ST;f=6;t=506
Hätte er vollstädnig zitiert, hätte er sich in
Widersprüche verwickelt.
.
Kemmerling |
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1551 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
|
Verfasst am: 17.07.2003,
17:14 Titel: Re: So
zitiert der Reichsdeutsche |
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| G. Kemmerling hat Folgendes
geschrieben: |
Hätte er vollstädnig zitiert,
hätte er sich in Widersprüche verwickelt.
.
Kemmerling |
Mit Reichstrotteln Argumente
auszutauschen, gleicht dem Versuch, einen Pudding an die Wand
zu nageln.
Man kann allerdings öffentlich deutlich
machen, daß der Pudding ein Pudding ist.
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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