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Kein
Volk, kein Reich, kein Führerschein
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Nachricht |
Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1594
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Verfasst am: 22.11.2004,
17:43 Titel: Kein
Volk, kein Reich, kein Führerschein |
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Hildesheimer Allgemeine
Zeitung vom 20.11.2004
| HAZ hat Folgendes
geschrieben: |
Kein Volk, kein Reich, kein
Führerschein
Hildesheimer führt
„Meldestelle der Exilregierung des Deutschen Reichs“ und
gibt munter Ausweise aus
(cwo) Welch’ eine
Karriere: Man kennt Norbert Schittke als Republikaner,
Zentrumspolitiker und Präsident der Europäischen
Wohnmobilfahrer. Jetzt aber hat sich der 62-jährige
Hildesheimer zum „Reichskanzler der Exilregierung des
Deutschen Reichs“ küren lassen. Für 100 Euro gibt er
„Personenausweise“ und „Führerscheine des Deutschen
Reichs“ aus – und findet Abnehmer.
(...)
Umso mehr wurmt es die Mitglieder der
„Exilregierung“, dass die Organe der Bundesrepublik sich
nach wie vor so uneinsichtig zeigen. Die Hildesheimer
Justiz zum Beispiel: Will von Volk und Reich und
Führerschein einfach nichts wissen. Wiederholt waren
„Reichsbürger“ hier wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
dran. Da half auch der „Reichsführerschein“ nichts, wie
Oberstaatsanwalt Bernd Seemann ausführt: „Das sind
Phantasieurkunden, mit denen man höchstens bei einer
Operettenaufführung beeindrucken kann.“ Aus Seemanns
Sicht macht sich die „Meldestelle des Reichs“ mit ihrem
Ausweisverkauf nicht einmal des Betruges schuldig:
„Niemand kann durch diese Dokumente ernstlich getäuscht
werden, es sei denn, er lebt auf dem Mond.“
(...) |
Quelle | |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1594
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Verfasst am: 22.11.2004,
19:26 Titel:
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Ich sehe das Verhalten der
Hildesheimer Justiz, wie es in dem Artikel wiedergegeben wird,
etwas kritisch.
Denn wenn die "KRRler" nun nicht
völlig verblödet sind, werden sie zukünftig alle Verkäufe
ihrer "Reichsausweise" über die "Meldestelle" in Hildesheim
abwickeln, um andere "Meldestellenbetreiber" nicht unnötig in
Gefahr zu bringen. Offensichtlich sieht die Justiz in
Hildesheim keinen Grund, mal gegen Schittke vorzugehen, z.B.
wegen Betrugsverdachtes. Er gibt die "Scherzartikel" seinen
leichtgläubigen und sich in einer "Zwangslage" befindlichen
Opfern gegenüber als angeblich echte Urkunden aus, behauptet
sogar ganz dreist und wider besseres Wissen, daß diese von der
Polizei in der Regel akzeptiert werden.
Der
Oberstaatsanwalt kommentiert das ja wohl bloß mit "Niemand
kann durch diese Dokumente ernstlich getäuscht werden, es sei
denn, er lebt auf dem Mond". Oder anders ausgedrückt: "Wer
sich von Schittke betrügen läßt, ist selber schuld. Laßt uns
bloß damit in Ruhe."
Dabei gäbe es meines Erachtens
durchaus eine Möglichkeit, Schittke das Handwerk zu legen.
Denn eine Täuschung, die Voraussetzung für das Vorliegen eines
Betrugs ist, kann grundsätzlich auch bei einem
Opfermitverschulden, also Leichtgläubigkeit, angenommen
werden. So soll beispielsweise ein Betrug vorliegen beim
vertraglichen Sicherbieten zur entgeltlichen Ausführung einer
"Teufelsaustreibung" (LG Mannheim NJW 1993, S. 1488, zitiert
bei Tröndle/Fischer, 50. Aufl., Rdnr. 19 zu § 263 StGB).
Ob es was bringt, die zuständige
Generalstaatsanwaltschaft als "vorgesetzte Behörde" mal auf
die Ansicht des Herrn Oberstaatsanwalt Seemann hinzuweisen?
Seitens Schittkes liegt meiner Ansicht nach jedenfalls der
Anfangsverdacht eines gewerbsmäßigen Betrugs vor, die
Staatsanwaltschaft Hildesheim hat davon Kenntnis, scheint sich
jedoch zu weigern, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil:
"niemand kann durch diese Dokumente ernstlich getäuscht
werden". Der 38jährige, an den Schittke seine Scherzartikel
verkauft hat, beweist doch das Gegenteil, oder?
Vielleicht kommt Schittke ja nun vor lauter
Dankbarkeit auf den Gedanken, die Hildesheimer
Staatsanwaltschaft an seinen Einnahmen aus dem
"Ausweis"-Verkäufen zu beteiligen. Dann könnte man ihn unter
Umständen wenigstens wegen versuchter Bestechung (§§ 334, 336
StGB) belangen.
Mit
kritischen Grüßen
Frank Schmidt
Zuletzt bearbeitet von Frank Schmidt am
22.11.2004, 19:58, insgesamt einmal
bearbeitet | |
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Willi

Anmeldungsdatum: 26.01.2004 Beiträge:
1575
|
Verfasst am: 22.11.2004,
19:52 Titel:
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Ob die Staatsanwaltschaft
in diesem Fall der richtige Ansprechpartner ist, weiß ich
nicht. Aber wenn Schittke Reichsausweise und
Reichsführerscheine gegen Bares verhökert, hat er doch
steuerpflichtige Einnahmen. Ist das dem Finanzamt in
Hildesheim bekannt? _________________ Salut
Willi | |
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Bollmann

Anmeldungsdatum: 07.09.2004 Beiträge:
1103 Wohnort: Rhein-Main
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Verfasst am: 01.02.2005,
18:14 Titel:
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Dazu passt folgender
Beitrag von Clorel aus dem "Reichsforum":
http://reichsforum.com/cgi-bin/ikonboard.cgi?s=d54c2d2049e665b18f082b25b47ab234;act=NW;f=17;t=1778
In Sachsen-Anhalt haben sie scheinbar wirklich genug
von diesen Yps-Ausweisen. _________________ "Der Beamte
und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit."
(Friedrich II) | |
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