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Rechtsnachfolge/Identität

 
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 20:05    Titel: Rechtsnachfolge/Identität Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Bin durch Zufall auf diese äußerst informative Seite gestoßen und möchte den Machern zunächst einmal ein großes Lob für die zusammengestellten Informationen aussprechen.

Nun möchte ich mich mit folgender Fragestellung an die kompetente Runde wenden:

Unter

http://www.krr-faq.net/ident.php

ist zu lesen:

"Im Falle des Deutschen Reiches ist es jedoch so, daß allgemein anerkannt ist, daß dieses nicht untergegangen, nicht "gestorben" ist. Somit konnte auch kein "Erbfall" eintreten, keine Rechtsnachfolge. Die Bundesrepublik ist also nicht Rechtsnachfolgerin (= "Erbin") des Deutschen Reiches.

Was ist sie dann?

Auch dies erklärt das Bundesverfassungsgericht: sie ist identisch mit dem Deutschen Reich."

Dies erscheint mir soweit verständlich und einleuchtend.

Nun war aber in der vor wenigen Jahren geführten Debatte über die NS-Zwangsarbeiterentschädigung in vielen Medien, wenn ich mich nicht täusche, von der Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Deutschen Reich (in diesem Falle in dessen Ausprägung als NS-Diktatur) die Rede.

Wie lassen sich diese divergierenden Auffassungen erklären, oder sehe ich (als völliger juristischer Laie) einen Widerspruch, wo keiner ist? Zwinkern

Ich würde mich freuen, wenn meine Frage beantwortet werden könnte und möchte mich bereits im vorhinein für Antworten bedanken.

Grüße,
Oettinger
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Olli



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1551
Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Diese manchmal wirklich unklaren Formulierungen stammen aus der Presse, wo ja in der Regel keine Staatsrechtler die Artikel verfassen. Neben dem sostigen Stuss, der in deutschen Redaktiosstuben sonst noch so verbrochen wird, nimmt sich das recht harmlos aus Zwinkern

Olli
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"Prag lässt nicht los… Dieses Mütterchen hat Krallen."
Franz Kafka an Oskar Pollak, 1902
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Olli hat Folgendes geschrieben:
Diese manchmal wirklich unklaren Formulierungen stammen aus der Presse, wo ja in der Regel keine Staatsrechtler die Artikel verfassen.
Danke für die Antwort Smilie

Hatte ebenfalls etwas in Richtung mangelnder Sachkenntnis vermutet, allerdings habe ich beim Googeln neben zahlreichen Texten aus verschiedenen Printmedien, die die von mir genannte Auffassung bzgl. "Rechtsnachfolge" vertreten, auch folgenden, sich auf eine juristische Entscheidung berufenden Text gefunden:

http://www.123recht.net/article.asp?a=9395&f=nachrichten_international_20040618-11354vyd&p=1

Deutschland soll französischen Zwangsarbeiter entschädigen
- Arbeitsgericht entscheidet anders als oberstes Strafgericht

Ein Arbeitsgericht im südfranzösischen Draguignan hat Deutschland zur Zahlung von 276.000 Euro an einen französischen Ex-Zwangsarbeiter verurteilt. Wie am Freitag von der Justiz mitgeteilt wurde, sprachen die Richter dem 82-jährigen Louis Rougé nachträgliche Entlohnung in Höhe von 76.224 Euro und eine Entschädigung von 200.000 Euro zu. Rougé war zwischen Juni 1943 und Mai 1945 in deutschen Unternehmen zur Zwangsarbeit herangezogen worden. Die Bundesrepublik Deutschland wurde von den Richtern als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches für die Entschädigung verantwortlich gemacht. Der Staatsanwalt hatte die Klage Rougés als aussichtslos bezeichnet, da Deutschland in dieser Sache Immunität genieße.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Draguignan widerspricht der Rechtsprechung des obersten französischen Strafgerichts, des Pariser Kassationshofs. Dieser hatte Ende 2003 festgehalten, Deutschland müsse grundsätzlich nicht für Entschädigungen früherer französischer NS-Zwangsarbeiter haften, weil der deutsche Staat in Frankreich strafrechtliche Immunität genieße. Die Bundesregierung hatte vor dem Pariser Urteilsspruch darauf verwiesen, dass Deutschland 1959 bis 1964 Rahmenabkommen abgeschlossen hatte, um ausländische Opfer so genannter NS-Verfolgungsmaßnahmen mit insgesamt 510 Millionen Euro zu entschädigen. Vor dem Gericht in Draguignan war kein Vertreter Deutschlands erschienen.

18. Juni 2004 - 11.24 Uhr

Wie lässt sich diese offensichtlich weit verbreitete, aber ja wohl falsche These von der "Rechtsnachfolge" der BRD erklären?
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Olli



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1551
Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

... wurde von den Richtern als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches
...


Den französischen Richtern mag so etwas wie eine nachfolgende Verantwortlichkeit für ein Regime vorgeschwebt haben. Mit dem Begriff der Staatskontinuität hat diese Formulierung jedenfalls nichts zu tun.

Man wird -denke ich- den falschen Begriff der "Rechtsnachfolge" nicht aus dem alltäglichen Sprachgebrauch herausbekommen. Zum einen ist es gehupft wie gesprungen, ob die Bundesrepublik als deutscher Staat in Kontinuität oder als "Nachfolger" in Soll und Haben steht. Entscheidend ist, was "hinten rauskommt" (O-Ton Ex-Kanzler Kohl Zwinkern Zum anderen entspricht der Begriff der "Nachfolge" nach dem Sprachempfinden eher der Tatsache, dass die Bundesrepublik sich in Form und Inhalt scharf vom untergegangenen NS-Regime abgrenzt und abgrenzen wollte.

Olli
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Bollmann



Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 1106
Wohnort: Rhein-Main

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Bundesrepublik Deutschland wurde von den Richtern als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches für die Entschädigung verantwortlich gemacht.

Man kann es natürlich auch mal pragmatisch sehen: Da das Deutsche Reich zwar formal nicht untergegangen ist, aber wohl auch nicht wieder ausgerufen wird, muss man sich ja an jemanden wenden und da bleibt nur die BRD.
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"Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit."
(Friedrich II)
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bollmann hat Folgendes geschrieben:
Man kann es natürlich auch mal pragmatisch sehen: Da das Deutsche Reich zwar formal nicht untergegangen ist, aber wohl auch nicht wieder ausgerufen wird, muss man sich ja an jemanden wenden und da bleibt nur die BRD.
Ich vertrete ebenfalls die Ansicht, dass die Frage der Zwangsarbeiterentschädigung pragmatisch betrachtet werden sollte, unabhängig von juristischen Spitzfindigkeiten. So betrachte ich es als Armutszeugnis, dass diese erst über 50 Jahre nach Kriegsende durchgeführt wurde. Nur ging es mir hier eben um die formaljuristische Seite, nicht um einen politisch-moralischen Standpunkt Zwinkern
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Olli hat Folgendes geschrieben:
Man wird -denke ich- den falschen Begriff der "Rechtsnachfolge" nicht aus dem alltäglichen Sprachgebrauch herausbekommen.
Wie lässt es sich erklären, dass der Terminus der "Rechtsnachfolge" in der Diskussion zum Thema NS-Zwangsarbeiterentschädigung so weit verbreitet war/ist, wohingegen ich auf dieser Seite zum ersten Mal von der Identität von Deutschem Reich und BRD erfahren habe?
Zitat:
Zum einen ist es gehupft wie gesprungen, ob die Bundesrepublik als deutscher Staat in Kontinuität oder als "Nachfolger" in Soll und Haben steht.
Selbstverständlich richtig. Es ging mir eben nur um eine streng juristische Betrachtungsweise (siehe meine Antwort auf "Bollmann").
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Frank Schmidt



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Oettinger hat Folgendes geschrieben:

Wie lässt sich diese offensichtlich weit verbreitete, aber ja wohl falsche These von der "Rechtsnachfolge" der BRD erklären?


Wie Olli es schon schrieb.

Auch der von Dir erwähnte Artikel ist

"© AFP Agence France-Presse GmbH 2004"

Letztlich muß man bis in die 50er Jahre zurückgehen, um dieses Begriffswirrwarr zu verstehen. Damals gab es verschiedene Theorien zur Rechtslage Deutschlands:

- nach einer Theorie (vertreten von Kelsen und Nawiasky) war der deutsche Staat (das "Deutsche Reich") untergegangen und die Bundesrepublik hatte sich an dessen Stelle gesetzt => Rechtsnachfolgerin.
Rechtsnachfolge bedeutet letztlich nichts anderes als eine Identitätsaufgabe des ursprünglichen Rechtssubjektes. Diese These konnte sich allerdings nie durchsetzen. Sowohl innerhalb Deutschlands als auch außerhalb ging man davon aus, daß der deutsche Staat fortbestand.

- die "Teilordnungslehre" oder "Dachtheorie": danach war die durch das GG geschaffene Ordnung nicht die des deutschen Gesamtstaates; die Bundesrepublik wurde allerdings nicht als "Beseitigung" des Gesamtstaates angesehen, sondern habe sich diesem als "Reichsdach" untergeordnet.
Diese Theorie erklärt sich aus den Anfängen der Bundesrepublik, als man in ihr ein Provisorium sah. Zudem standen sich DDR und Bundesrepublik nach dieser Theorie als gleichwertige Staaten gegenüber, die Bundesrepublik war also nicht "aufgewertet" durch ein Identitätsurteil.

- die Identitätstheorie
sie war die herrschende Theorie. Die Bundesrepublik war danach mit dem deutschen Gesamtstaat ("Deutsches Reich") identisch.
Innerhalb dieser Theorie wurden weitere "Untertheorien" vertreten, wie die "Kongruenztheorie" (territoriale Souveränität und Staatsgewalt der Bundesrepublik sind mit der des DR deckungsgleich), die "Schrumpfstaattheorie" (DR ist auf den aktuellen Geltungsbereich des GG bei Wahrung seiner rechtlichen Identität zusammengeschrumpft) und die "Staatskerntheorie" (Bundesrepublik als Kern eines größeren Deutschlands, identisch mit DR, aber Staatsgewalt nur auf Geltungsbereich GG, da eben die DDR ausgeschlossen werden sollte). Exotisch: die "Bürgerkriegstheorie", nach der die Bundesregierung mit der Reichsregierung identisch gewesen sein soll und sich als demokratisch legitimierte Regierung mit der "abtrünnigen" Ost-Regierung in einem "kalten Bürgerkrieg" befunden haben soll (diese Theorie wird meines Wissens hinsichtlich Nord- und Südkorea vertreten).

Diese Diskussion aus den 50ern hat sich inzwischen erledigt.

Man muß ganz deutlich zwischen Identität und Rechtsnachfolge unterscheiden. Beide Begriffe schließen sich aus, da Rechtsnachfolge letztlich Identitätsaufgabe bedeutet. Wer heutzutage also noch behauptet, die Bundesrepublik sei Rechtsnachfolgerin des "Deutschen Reiches" hängt entweder der überholten Theorie aus den 50ern an oder arbeitet begrifflich unsauber.

Falls es von Interesse sein sollte, empfehle ich den Aufsatz "Die deutsche Staatsangehörigkeit und der deutsche Staat - BVerfG NJW 1988, 1313" von Prof. Dr. Blumenwitz in JuS 1988, S. 607 ff.

Mit erklärenden Grüßen

Frank Schmidt
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

@ Frank Schmidt

Vielen dank für die erhellenden Erläuterungen Smilie

Immer wieder schön zu sehen, wie beschränkt eigentlich das eigene Wissen ist Zwinkern
Zitat:
Man muß ganz deutlich zwischen Identität und Rechtsnachfolge unterscheiden. Beide Begriffe schließen sich aus, da Rechtsnachfolge letztlich Identitätsaufgabe bedeutet. Wer heutzutage also noch behauptet, die Bundesrepublik sei Rechtsnachfolgerin des "Deutschen Reiches" hängt entweder der überholten Theorie aus den 50ern an oder arbeitet begrifflich unsauber.
In der vor wenigen Jahren geführten Debatte über die NS-Zwangsarbeiterentschädigung war, wie ich ja eingangs schrieb, die Theorie von der Rechtsnachfolge omnipräsent (möglicherweise vertraten auch Kommentatoren die Auffassung von der Identität, denn ich habe natürlich nicht alle einschlägigen Artikel in der Presse verfolgt), um daraus eine Verpflichtung des heutigen demokratischen Deutschlands zur Entschädigung der Zwangsarbeiter abzuleiten.
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Frank Schmidt



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Oettinger hat Folgendes geschrieben:
In der vor wenigen Jahren geführten Debatte über die NS-Zwangsarbeiterentschädigung war, wie ich ja eingangs schrieb, die Theorie von der Rechtsnachfolge omnipräsent (möglicherweise vertraten auch Kommentatoren die Auffassung von der Identität, denn ich habe natürlich nicht alle einschlägigen Artikel in der Presse verfolgt), um daraus eine Verpflichtung des heutigen demokratischen Deutschlands zur Entschädigung der Zwangsarbeiter abzuleiten.


Ich sehe das ähnlich wie Olli:

Olli hat Folgendes geschrieben:

Zum einen ist es gehupft wie gesprungen, ob die Bundesrepublik als deutscher Staat in Kontinuität oder als "Nachfolger" in Soll und Haben steht. Entscheidend ist, was "hinten rauskommt"


Wenn die Bundesrepublik identisch ist mit dem Deutschen Reich heißt das doch eindeutig, daß sie für die Verbindlichkeiten einstehen muß.
Kann sein, daß ich da jetzt zu später Stunde was durcheinander schmeiße, aber irgendwie meine ich mich daran zu erinnern, daß bei einer Rechtsnachfolge im Unterschied dazu nach Völkergewohnheitsrecht Schulden des Vorgängerstaates nur dann übernommen werden, wenn der Nachfolgestaat dies ausdrücklich erklärt; der Nachfolgestaat hat praktisch ein Wahlrecht, welche Schulden er übernehmen will und welche nicht (hm... ah... es ist wirklich zu spät... da paßt dann das Beispiel mit dem Erbe nicht, das kann man grds. nur insgesamt ausschlagen, nicht selektiv; § 1950 BGB).
Daher denke ich, daß in der Diskussion zwar ab und zu "Rechtsnachfolge" gesagt wurde, in Unkenntnis der juristischen Wortbedeutung jedoch "Identität" gemeint war.

Mit müden Grüßen

Frank Schmidt
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Oettinger



Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 7
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Schmidt hat Folgendes geschrieben:
Wenn die Bundesrepublik identisch ist mit dem Deutschen Reich heißt das doch eindeutig, daß sie für die Verbindlichkeiten einstehen muß.
Selbstverständlich. Ich habe mich doch weiter oben bereits explizit als Befürworter der Entschädigung bekannt.
Zitat:
Kann sein, daß ich da jetzt zu später Stunde was durcheinander schmeiße, aber irgendwie meine ich mich daran zu erinnern, daß bei einer Rechtsnachfolge im Unterschied dazu nach Völkergewohnheitsrecht Schulden des Vorgängerstaates nur dann übernommen werden, wenn der Nachfolgestaat dies ausdrücklich erklärt; der Nachfolgestaat hat praktisch ein Wahlrecht, welche Schulden er übernehmen will und welche nicht (hm... ah... es ist wirklich zu spät... da paßt dann das Beispiel mit dem Erbe nicht, das kann man nur insgesamt ausschlagen, nicht selektiv).
Ich meine mich in diesem Zusammenhang zu erinnern, dass die Zwangsarbeiterentschädigung als "freiwillige Selbstverpflichtung" betrachtet wurde, die keiner juristischen Verpflichtung (zur Schuldentilgung gegenüber den Zwangsarbeitern) unterliegt. Vielleicht wurde auch vor diesem Hintergrund eher von "Rechtsnachfolge" als von "Identität" gesprochen?
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Willi



Anmeldungsdatum: 26.01.2004
Beiträge: 1575

BeitragVerfasst am: 22.11.2004, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin auch nicht gerade hellwach. Aber wenn ich so darüber nachdenke, dann komme ich zu der Auffassung, dass die staats- und völkerrechtliche Lage in Deutschland alles andere als einfach war.
Hätte man argumentiert, dass das Deutsche Reich 1945 untergegangen war, dann währen logischerweise auf dem Territorium des Deutschen Reiches zwei unterschiedliche Staaten entstanden und ein Teil des Territoriums wäre an Polen bzw. die Sowjetunion gefallen.
So ähnlich hat es ja die DDR ab 1961 gesehen.
Nur mit dem Festhalten an der Existenz des Deutschen Reiches konnte die Bundesrepublik den Gedanken an die Einheit Deutschlands festhalten. Nur unter dieser Bedingungen war es in der BRD überhaupt möglich, die DDR nicht als Ausland anzusehen. Jeder DDR Bürger, der in den Westen flüchtete, erhielt sofort einen bundesdeutschen Personalausweis.
Es war halt eine vertrackte Situation nach dem Krieg in Deutschland, bisher beispielslos in der Welt.
Aber wenn die Bundesrepublik anderes argumentiert hätte, Untergang des Reiches oder so, wäre dann die Deutsche Einheit möglich gewesen?
_________________
Salut
Willi
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Bollmann



Anmeldungsdatum: 07.09.2004
Beiträge: 1106
Wohnort: Rhein-Main

BeitragVerfasst am: 23.11.2004, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Willi hat Folgendes geschrieben:

Aber wenn die Bundesrepublik anderes argumentiert hätte, Untergang des Reiches oder so, wäre dann die Deutsche Einheit möglich gewesen?
Ich denke, ja. Egal, ob das Reich nun untergegangen ist oder nicht, es sind zwei Deutsche Staaten entstanden, die auch beide völkerrechtlich anerkannt wurden. Aber es waren eben deutsche Staaten und ihre Einwohner waren beides Deutsche. Das ist genug, um eine Wiedervereinigung zu begründen.
Die Weiterexistenz des Reiches diente in meinen Augen eher dazu, den Verlust der Ostgebiete als nicht endgültig darzustellen.
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