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7.7.05:
Verhandlung gegen Uwe B. - Fortsetzung folgt
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Gerichtssaal |
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Harry Hirsch

Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge:
11 Wohnort: Der Gerichtssaal
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Verfasst am: 08.07.2005,
16:18 Titel: 7.7.05:
Verhandlung gegen Uwe B. - Fortsetzung folgt |
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Harry Hirsch übermittelte
den nachfolgenden Bericht über die gestrige Verhandlung gegen
Uwe B. aus M. an der E. in Magdeburg soeben von den
Seychellen.
| Zitat: |
Verhandlung gegen Uwe B.:
Fortsetzung folgt.
Die Strafverhandlung gegen Uwe
B. am 7. Juli 2005 wurde unterbrochen. Der Richterin
fehlten wesentliche Akten und dem Angeklagten die
Einsicht... in die Verfahrensakten.
Ein Bericht von Harry
Hirsch
Hier ist Harry Hirsch, der rasende
Reporter. Nachfolgend mein Bericht aus dem Justizpalast
zu Magdeburg.
Am 7. Juli 2005 um 11:30 Uhr stand
einmal mehr eine Strafverhandlung gegen den Angeklagten
Uwe B. aus M. an der E. auf dem Spielplan. Regie führte
Frau Richterin am Amtsgericht Nolte.
Es kündigte
sich eine größere Sache an, denn ein Blick auf den
Terminszettel belegte: heute sollten 2 Strafverfahren
gegen Uwe verhandelt werden. Insgesamt 8 Zeugen waren
geladen, davon 7 mit so kryptischen Vornamen wie „PK“
oder „KK“. Wie sich später herausstellte, waren dies
keine kurdischen Terroristen, sondern anständige
deutsche Polizisten.
Der Angeklagte Uwe B.
erschien wie gewohnt mit ungesund blasser Hautfarbe, was
die Richterin zu Beginn der Verhandlung zu der besorgten
Feststellung veranlasste:
„Sie sind sehr blass,
Herr B. Wenn es Ihnen nicht gut geht, können wir auch
eine Pause einlegen.“
Doch Uwe ging es
selbstverständlich so gut wie es einem aufrechten
Doitschen vor Gericht nur gehen kann. Er fühlte sich
offensichtlich ganz in seinem Element, wie ein Fisch im
Wasser oder wie Nobbi in der Mikrowelle. „Akteneinsicht“
war sein liebstes Wort. Ein Wort, das später noch
Bedeutung bekommen sollte. Mindestens ebenso wichtig
sollte allerdings das Wort „Doppelverfolgung“ werden,
was in diesem Fall nicht aus dem Radsport kommt.
Zunächst wurden die Personalien des Uwe B. aus
M. festgestellt. Nanu? Kein Antrag auf Ablehnung der
Richterin wegen Befangenheit? Drei Berufe hat der Mann.
Ein Multitalent. Kann das z.B. der angeblich
unrechtmäßig amtierende Bundeskanzler Schröder auch von
sich behaupten? Maschinenbauer, Elektroniker und
Elektroinstallateur.
Interessant wurde es bei
der Frage nach Uwes Einkommen. Zur Zeit ist er nämlich
arbeitslos. Eigentlich bereits seit 2000. Wovon er lebt?
Arbeitslosengeld II. Toll, dass das „Deutsche Reich“ für
seine Bürger auch solche Sozialleistungen bereit hält.
Oder kassiert Uwe das Geld etwa von der
nicht-existierenden Bundesrepublik und dazu noch als
Falschgeld, nämlich als EURO, anstatt „Reichsmark“?
Uwes Mami kam übrigens etwas verspätet zu dem
Termin. Doch immer noch rechtzeitig, um zu erfahren, was
der pöse, pöse Staatsanwalt ihrem Kleinen so alles
vorwirft.
Das war nicht ohne. Oder eigentlich
war es völlig ohne. Oben und unten. Der Uwe soll
Kinderpornos besessen haben. So um die 64 Bilder und 2
Videos. Ja, tut denn das ein aufrechter doitscher
Biedermann? Bleiben wir bei der Sache, denn es ging
noch weiter. Der Staatsanwalt warf Uwe nämlich noch
Volksverhetzung vor. Irgendwie hatte Uwe in seinem Forum
einen Beitrag vom Gedanken-Friedhof eines Herrn Meyer
falsch wiedergegeben. Uwe hatte behauptet, Meyer habe
die Zahl der Holocaustopfer insgesamt auf eine halbe
Million reduziert. Tatsächlich hat Meyer aber „bloß“ die
Zahl der Auschwitzopfer auf eine halbe Million
herunterfantasiert.
Auf die Frage der Richterin,
ob Uwe etwas zu den Vorwürfen sagen wolle, kam der
Hinweis, dass wegen der Kinderpornografie doch schon mal
ein Verfahren gegen ihn gelaufen sei. Hier sei er
letztlich sogar auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom
Landgericht freigesprochen worden. Die entsprechende
Akte fehlte der Richterin, was schlecht war. Denn
offensichtlich war die Akte wichtig, um festzustellen,
ob eine Doppelverfolgung vorliegt. Doppelt gemoppelt
hält zwar in der Regel besser. Und sicher würde es dem
Uwe nicht schaden, vor Gericht mal doppelt einen auf den
Deckel zu bekommen. Doch im Strafverfahren kann man
jemanden nicht zwei Mal für ein und dieselbe Tat
belangen wollen. Die Richterin rekapitulierte:
Berufungsurteil vom Landgericht Magdeburg vom
7.3.2005. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen
ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg eingelegt und die
Anklageschrift neu gefasst. Ursprünglich war es um
Kinderpornos und Beleidigung gegangen. Schließlich kam
der Missbrauch von Amtsbezeichnungen und Beleidigung
vor. Uwe B. wurde zu einer Geldstrafe und zum Tragen der
Verfahrenskosten verurteilt. Aber eben nicht wegen
Kinderpornos.
Da steige mal einer durch!
Wenn also einmal Freispruch, warum dann nun schon
wieder eine Anklage? Uwes Frage erscheint nur zu
verständlich.
Uwe erhob die üblichen
Verfahrensrügen. So sei seine Staatsangehörigkeit
fälschlicherweise mit „deutsch“ bezeichnet worden.
„Jaja, die übliche Tour de Farce“, so die
Richterin sinngemäß.
Akteneinsicht habe er aber
auch nicht gehabt, beschwerte sich Uwe.
„Wie
denn auch, ohne Antrag?“, fragte sinngemäß die
Richterin. Genau. Sie ist schließlich Richterin, keine
Hellseherin bei „Astro TV“.
Aber das mit der
Akteneinsicht ist natürlich auch wichtig und richtig.
Wie soll sich der arme Uwe, dem diesmal kein
Pflichtverteidiger zur Seite gestellt war (hat sich das
mit der Halbklatsche also wieder erledigt?) denn
verteidigen, wenn er den Akteninhalt nicht kennt?
Es wurde trotzdem erst mal in die Beweisaufnahme
eingetreten. Das tat ganz schön weh. Nicht der
Beweisaufnahme, aber manchem Zuhörer, der sich
angesichts der haarsträubenden Unwissenheit der
aussagenden Polizisten die ohnehin spärlichen Haare
raufte – zumindest innerlich.
Fassen wir die
Beweisaufnahme kurz zusammen: Da erging irgendwann
ein Durchsuchungsbeschluss gegen Uwe wegen des Verdachts
der Geldfälschung. Es war so um den Juli 2003, als es
zur Durchsuchung in Uwes kameraüberwachter Wohnung kam.
Etliches wurde sichergestellt. Computer, zahlreiche
Festplatten, CDs, Disketten. Sogar Tastaturen und
Monitore. Die bilden schließlich eine Einheit. Vergessen
wurden aber die Drucker. Schon dumm. Damit hätten
vielleicht falsche Geldscheine ausgedruckt werden
können. Ist aber letztlich egal, weil die fleißigen
Polizistinnen und Polizisten - wie es der Zufall will -
bei den beschlagnahmten Sachen so um die 64 Bilder und 2
Videos mit etwas fanden, das sie für Kinderpornografie
hielten. Und die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch,
sonst wäre es nicht zu einer Anklage gekommen...
Zufallsfunde können nach § 108 StPO verwendet
werden, auch wenn es ursprünglich um etwas ganz Anderes
gegangen sei, belehrte die Richterin den schmollenden
Uwe. Außerdem gab es Anzeichen für
Urheberrechtsverletzungen, weil CDs mit Spielen und
Software gefunden wurden, welche keine Originale waren.
Urheberrechts-Kottan ermittelt(e).
Also: keine
Anzeichen für Geldfälschung, aber für Kinderpornos?
Hierzu wurden die diversen Polizisten und
Polizistinnen als Zeugen befragt, die teilweise bei der
Durchsuchung dabei waren, teilweise die Daten
ausgewertet hatten. Fest stand, dass etwas gefunden
wurde, das die ermittelnden Behörden für Kinderpornos
hielten. Die Frage war nur, ob diese Dateien bereits
Gegenstand des ersten, bereits abgeschlossenen
Verfahrens waren. Die Richterin kam ohne Hinzuziehung
der entsprechenden Akte nicht weiter.
Also
ging’s mit der zweiten Anklage wegen Volksverhetzung
weiter. Der blasse Uwe berief sich darauf, doch nur
aus einer „Dissertation“ zitiert zu haben. Der Autor war
wegen Volksverhetzung anzeigt, aber das Verfahren sei
eingestellt worden, weil wissenschaftliche Arbeit nicht
strafbar sei.
Hierzu wurde nun nur noch ein
einziger Zeuge gefragt. Ein Diplom-Pädagoge. Der hätte
den Uwe ja mal erzieherisch wertvoll übers Knie legen
können. Aber wahrscheinlich verbot ihm das der Respekt
vor der Justiz. Meyer habe in seinem
wissenschaftlich zweifelhaften Aufsatz "nur" die Zahlen
der Opfer von Auschwitz halbiert. Wenn Uwe behaupte,
Meyer habe die Zahlen der Opfer des Holocaust um das
Zwölffache auf 500.000 herunterfantasiert, sei dies
falsch. Uwes Äußerung daher volksverhetzend.
Danach, es ging bereits auf 13 Uhr zu,
Hungergefühle machten sich bei den Anwesenden breit, kam
man wieder zurück auf die alten Probleme: Akteneinsicht
und Doppelverfolgung. Die Richterin entschied, die
Verhandlung zu unterbrechen. Am 22. Juli 2005 (Freitag)
soll es weitergehen. Um 9 Uhr. Der Saal ... „steht dann
unten dran“. Also der Verhandlungssaal. Nicht die
Flugscheibe Christian.
Uwe gefiel nicht, dass er
die Akteneinsicht nur im Gericht nehmen darf und Kopien
selbst bezahlen muss. „Das kann ich nicht bezahlen“,
so sein Einwand.
Da werden unter Umständen
demnächst noch ein paar Scherzartikel-Ausweise verkauft
werden müssen.
Soweit mein Bericht aus dem
Justizpalast zu Magdeburg, der wirklich immer wieder
eine Reise wert ist. Die Kantine ist übrigens besonders
empfehlenswert. |
Da die Schwiegermutter unseres rasenden
Reporters am 22. Juli ihren 75. Geburtstag feiert, wird Harry
Hirsch aller Voraussicht nach den Termin in Magdeburg dankbar
wahrnehmen. Fortsetzung folgt. | |
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oben |
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infonaut

Anmeldungsdatum: 12.09.2003 Beiträge:
162
|
Verfasst am: 15.07.2005,
10:20 Titel: Re:
7.7.05: Verhandlung gegen Uwe B. - Fortsetzung folgt |
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|
Dem Vorbild aller
Investigativjournalisten, Harry Hirsch, ein Bravo:
Bravo.
| Harry Hirsch hat Folgendes
geschrieben: |
| Fortsetzung
folgt. |
Eine in jeder Hinsicht erfreuliche
Ankündigung. 
_________________ "Illegitimacy is something
we should talk about in terms of not having."
George
W. Bush | |
| Nach
oben |
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Harry Hirsch

Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge:
11 Wohnort: Der Gerichtssaal
|
Verfasst am: 23.07.2005,
19:07 Titel:
Verhandlung gegen Uwe B.: Fortsetzung |
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| Zitat: |
Verhandlung
gegen Uwe B.: Fortsetzung
Uwe B. zu Bewährungsstrafe
verurteilt
Das Amtsgericht Magdeburg
verurteilte den "Pressesprecher" der "Exilregierung",
Uwe B., am 22. Juli 2005 wegen Besitzes
kinderpornographischer Schriften und Volksverhetzung zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten auf
Bewährung
Ein Bericht von Harry
Hirsch
Hier ist Harry Hirsch, der rasende
Reporter. Nachfolgend ein neuer Bericht aus dem
Justizpalast zu Magdeburg.
Sequels gelten in
Hollywood als sichere Geldquelle. Man braucht eigentlich
keine neuen Ideen. Hier und da gibt es einen Special
Effect mehr, hier und da kämpft die üppig ausgestatte
Hauptdarstellerin - bekleidet mit einem hautengen
T-Shirt - im Regen einer amerikanischen Großstadt.
Überraschungen? Fehlanzeige. Ganz anders ist dies
bei den Sequels, die von der Justiz des Landes
Sachsen-Anhalts produziert und unter anderem vor dem
Amtsgericht Magdeburg aufgeführt werden. Überraschungen
gibt es dort haufenweise: Freisprüche, schuldunfähige
Angeklagte, Verschwörungstheorien und - man mag es kaum
glauben - Verurteilungen angeblich unantastbarer "Bürger
des Deutschen Reiches". Ein perfektes Beispiel für
ein solches Sequel bot die gestrige Strafverhandlung
gegen Uwe B. aus M. an der E. Es handelte sich dabei um
die Fortsetzung der Verhandlung vom 7. Juli 2005 (siehe
oben).
Den Plot des ersten Teils müssen wir an
dieser Stelle sicherlich nicht wiederholen. Unser
Hauptdarsteller (in der Rolle des Bösewichts wie immer
perfekt, trotz seiner Blässe: Uwe B.) hatte
bekanntermaßen Akteneinsicht gefordert. Das Gericht
hatte ihm telefonisch mitgeteilt, daß er die
Akteneinsicht im Gerichtsgebäude nehmen könne. Doch Uwe
nahm dieses Angebot nicht wahr, er verzichtete auf sein
Recht. Ja, er ging sogar noch weiter: "Das mit der
Akteneinsicht war ja wohl ein Witz", stellte er fest.
Angeblich habe man ihm nur 2 Stunden dafür gewährt, was
nicht ausreichend für ihn sei. Die Richterin stellte
daraufhin kühl fest: "Der Angeklagte erklärt, es sei ein
Scherz, wenn er bei Gericht Akteneinsicht nehmen dürfe".
Aber Uwe wartete bereits mit einer neuen
Verzögerungstaktik auf. Er hatte die Aussetzung des
Verfahrens beantragt, weil sein Verteidiger am heutigen
zweiten Verhandlungstag keine Zeit habe. Verteidiger? Im
ersten Teil hatte er einen solchen noch nicht. Nach
Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft sei
dieser hier auch nicht notwendig, da kein Fall der
"notwendigen Verteidigung" vorläge und sich Uwe sehr
wohl selbst verteidigen könne. Der Antrag wurde
daher abgelehnt.
Nun folgte der erste Höhepunkt
dieser Fortsetzung. Die Richterin sah - bildlich
gesprochen - in ihre Kugel und förderte erstaunliches
Wissen über den Angeklagten zu Tage: 1995 war Uwe B.
vom Amtsgericht Braunschweig wegen Diebstahls in 35
Fällen und Anstiftung zur Falschaussage in zwei Fällen
zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
1996 vom Landgericht Magdeburg wegen Diebstahls,
Freiheitsberaubung in zwei Fällen, Körperverletzung,
Erpressung, Nötigung und Anstiftung zur Falschaussage zu
zwei Jahren auf Bewährung. Körperverletzung?
Erpressung? Nötigung? Uwe B. empfahl sich hier ganz
offensichtlich als der kommende
Action-Anti-Held des Städtchens an der E. Was ist
aber zwingende Voraussetzung für alle Bösewichte? Nein,
keine Albino-Katze auf dem Arm! Sie müssen über...
besondere... Verstandeskräfte verfügen. Und siehe da,
hier hat Uwe sich sicherheitshalber schonmal begutachten
lassen: im August 2003 wurde ein Verfahren wegen
Verleumdung aufgrund eines Gutachtens, das Uwe
Schuldunfähigkeit attestierte, eingestellt.
Schließlich gab es noch ein Urteil des Landgerichtes
Magdeburg vom 7.3.2005 wegen des Mißbrauchs von
Amtsbezeichnungen und Bedrohung. Hier gab es für
Action-Uwe eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20
Euro.
Im Kino wäre nun die Spannung immer weiter
gestiegen, die Zuschauer hätten lustvoll ihr Popcorn
geknabbert (das gibt's bei der Justiz zum Glück nicht.
Dieses ewige störende Rascheln!) Auftritt
Staatsanwalt! Das Plädoyer. Er sah die Anklage
bestätigt. Zwar seien auf dem beschlagnahmten
Rechner des Angeklagten erneut einige der Bilder
gefunden worden, die auch schon im ersten Verfahren
gegen Uwe aufgetaucht seien. Eine Doppelverfolgung liege
allerdings nicht vor. Vielmehr seien die Taten
nacheinander verfolgt worden, es handele sich auch um
andere Dateien. Da Uwe seine volksverhetzenden
Äußerungen eingeräumt hatte, stand für den Staatsanwalt
auch fest, daß Uwe eine verharmlosende Beschreibung zum
stattgefundenen Völkermord verbreitet habe. Ein Zitat
habe entgegen Uwes Behauptung nicht vorgelegen, vielmehr
habe es sich um eine Bewertung und Instrumentalisierung
gehandelt. Das Popcornknuspern wäre im Kinosaal nun
lauter geworden. Denn jetzt sollte der Staatsanwalt zu
der Frage kommen, welche Strafe er für den Angeklagten
beantragt. Uwe hätte wegen des ersten
Kinderporno-Verfahrens eigentlich gewarnt sein müssen.
Trotzdem seien danach erneut diverse Dateien
kinderpornographischen Inhalt in großem Umfang, gefunden
worden. Daher nach § 184 StGB alte Fassung:
Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Doch damit nicht
genug. Gratis obendrauf gab der Staatsanwalt für die
Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten,
ausgesetzt zur Bewährung. Noch immer nicht genug? Also
gut, hier haben Sie nicht 50 Stunden, nicht 100 Stunden,
nicht 150 Stunden - nein!, 180 Stunden gemeinnützige
Arbeit! Und damit Uwe nicht zu viel Ablenkung von
seinem Dienst für die Gemeinschaft hat, forderte der
Staatsanwalt die Einziehung der beschlagnahmten Rechner,
Flachbildschirme und Festplatten als Tatmittel.
Nun kam Uwes nächster Auftritt, denn der
Angeklagte hat - auch vor der Magdeburger Justiz - das
letzte Wort. Ein erfahrener Marienhof*-Drehbuchautor
hätte es nicht besser schreiben können: Uwe verfiel in
eine Trotzreaktion. Nach dem Motto: keiner will mit mir
spielen? Ihr seid doch alle blöd! erklärte er der
Richterin, daß er sie und das ganze Gericht nicht
anerkenne. Im selben Take jedoch sah und hörte man Uwe,
wie er "Ich gehe sowieso in Berufung" sagte. Vor einem
Gericht, das er nicht anerkennt? Gegen ein Urteil, das
für ihn keine Rechtskraft hat? Zugegeben: eine Schwäche
des Drehbuches.
Während die Richterin über dem
Urteil brütete, kam es zu den obligatorischen
Verschwörungstheorien, mit denen Uwe sicherlich seine
Verurteilung vor seinen Fans verteidigen wird: es sei ja
wohl klar, wie die Bilder auf seinen Rechner gekommen
seien. Immer wieder neue Bilder kommen da... jaaa... die
pösen, pösen Polizisten wollen dem Uwe einen reinwürgen,
weil sie ihn ja sonst nicht zur Strecke bringen. Ah? Und
wie war das 1995, 1996 und im März 2005?
Aus
Hollywood-Blockbustern weiß man es: kurz vor dem
absoluten, spannungsgeladenen Höhepunkt kommt eine
solche Phase, in der der Hauptdarsteller ein wenig
herumwitzelt, das Publikum abzulenken versucht. Doch
dann kommt er unausweichlich: der große Knall.
Diesem Spannungsbogen folgte auch die Richterin:
"Bitte erheben Sie sich!" Jawohl, das Urteil sollte
verkündet werden.
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Was
glauben Sie? Hat sich Uwe B. bei der Urteilsverkündung
erhoben? Wenn Sie meinen: "Ja, er hat" rufen Sie
bitte die Nummer 0190-12345678-9 an. Wenn Sie
meinen: "Nein! Niemals! Das würde Uwe nie tun!" rufen
Sie bitte die Nummer 0190-12345678-10 an. Ein Anruf
kostet Sie 160 Tagessätze zu 20 EUR. Als Preis winkt
Ihnen ein Besuch bei Babsi Salesch.
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Uwe blieb zunächst sitzen. So ist er eben. Daher
hat er seinen Spitznamen: "Der Sitzenbleiber". Doch dann
erwies er sich als Umfaller bzw. Aufsteher. Nachdem ihm
die Richterin nämlich darauf hingewiesen hatte, daß sie
durchaus auch anders könne...
Und dann... das
Urteil: die Richterin folgte dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, das heißt, Uwe wurde zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, für 2
Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
"Leider" könne
sie für den Besitz der Kinderpornos "nur" eine so
geringe Strafe verhängen. Diese müsse sich nämlich noch
nach altem Recht richten (inzwischen ist die Strafe für
den Besitz von Kinderpornos erhöht worden). Nach der
Durchsicht der Fotos käme man zu der Erkenntnis, daß
hier Kinder in ihrer Gesundheit und ihrer Seele schwer
verletzt worden seien, so die Richterin. Es sei
unvorstellbar, wie sich erwachsene Menschen sowas gern
anschauen können.
Damit wurde die Sitzung
geschlossen.
Übrigens war Uwes Mutter auch
wieder bei der Verhandlung. Ohrenzeugen berichten,
sie habe sich bei ihrem Sohn darüber beschwert, daß er
seine Eltern dauernd anlüge...
Um 9:30 Uhr war
alles vorbei. Zunächst.
Denn weil die Justiz
in Magdeburg weiß, wie man das Publikum bei Laune hält,
wird es ein weiteres Sequel geben, eine weitere
Fortsetzung. Uwe B. kündigte Berufung an. Man darf
gespannt sein, welche Überraschungen das Landgericht den
Zuschauern bieten wird.
Soweit mein Bericht aus
dem Justizpalast zu Magdeburg.
* Marienhof
is sponsored by: l'tur, BMW, Fruchtzwerge, Voltax,
CocaCola u.a.
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1550 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
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Verfasst am: 23.07.2005,
19:25 Titel:
|
|
|
Warum nur....
...
geht mir dauernd der wunderbare Film von Billi Wilder
"eins-zwei-drei" im Kopf herum?
Ach ja, deshalb:
Sitzen machen!
Es ist wohl kaum damit zu rechnen, dass der
Reichslautsprecher Bradler die Bewährungszeit ohne neue
Straftaten übersteht.
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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infonaut

Anmeldungsdatum: 12.09.2003 Beiträge:
162
|
Verfasst am: 24.07.2005,
01:55 Titel: Re:
Verhandlung gegen Uwe B.: Fortsetzung |
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|
| Harry Hirsch hat Folgendes
geschrieben: |
Übrigens war Uwes Mutter auch wieder
bei der Verhandlung. Ohrenzeugen berichten, sie habe
sich bei ihrem Sohn darüber beschwert, daß er seine
Eltern dauernd anlüge...
|
Da stand er nun, Uwe Bradler,
35-facher Dieb, Kinderpornographiebesitzer,
Spassausweisdrucker und Volksverhetzer, und konnt`nicht
anders..
Das Aufbleiben hat sich gelohnt. Der neueste
"Hirsch" konnte wieder in der Kategorie "Gerichtsreportagen"
unangefochten alle Preise abräumen. Bravissimo. 
_________________ "Illegitimacy is something
we should talk about in terms of not having."
George
W. Bush | |
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Eric Schilling

Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge:
853
|
Verfasst am: 13.08.2005,
23:31 Titel:
|
|
|
| Olli hat Folgendes
geschrieben: |
| Es ist wohl kaum damit zu rechnen, dass
der Reichslautsprecher Bradler die Bewährungszeit ohne
neue Straftaten übersteht. |
Nicht nur das Unterlassen neuer
Straftaten, sondernauch das Einhalten der bestehenden
Bewährungsauflagen dürfte für Uwe Brabler schwierig werden.
Zum einen soll er eine Geldbuße begleichen. Dazu müßte
er aber besonders intensiv dem gewerblichen Betrug nachgehen
und größere Mengen seiner "Personenausweise" verkaufen.
Zum anderen soll er gemeinnützige Arbeit verrichten.
Das Arbeiten hat er aber bereits verlernt, denn seit ca. 5
Jahren lebt er von Arbeitslosengeld, so seine Einlassung.
Soweit mir bekannt ist, führt eine Verletzung der
Bewährungsauflagen innerhalb dieser Zwei-Jahres-Frist zum
WIderruf der Bewährung; die Freiheitsstrafe steht dann zur
Vollstreckung an. Es kann also durchaus sein, daß das Brabbel
in den nächsten zwei Jahren nochmal für ein Dreivierteljahr
"einfährt" - und zwar ohne das vorherige Lösen einer
"Reichsfahrkarte"... *g*
E. Schilling | |
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1550 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
|
Verfasst am: 14.08.2005,
07:47 Titel:
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Der
Sozialer Dienst der Justiz
Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Str. 56 39108 Magdeburg
Tel.: (03 91) 5 67 49 05 Fax: (03 91) 5 67 49 09
E-Mail: sozd.justiz.lsa-magdeburg@t-online.de
hat dem Gericht während der Bewährungszeit
u.a. laufend Verstösse gegen Auflagen und Weisungen sowie neue
Straftaten Bradlers mitzuteilen. Sofern dies dort bekannt
geworden ist, versteht sich. Und dafür kann man doch
sorgen.
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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