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Das 'KRR'-FAQ-Forum Diskussion über die und Kommentare zu den
"Reichsregierungen" u.ä.
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Nachricht |
Rheinlaender
Anmeldungsdatum:
07.01.2005 Beiträge: 346 Wohnort: London - UK
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Verfasst am: 30.07.2005,
20:20 Titel:
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Noch etwas zur Hessischen
Landesverfassung: Diese bedarf zur Aenderung einer
Volksabstimmung. Es waere sicher sinnvoll, mal in dierser
"General Saubermachen" zu veranstalten (wie im benachtbarten
Rheinland-Pfalz vor rund 12 Jahren passiert). Da diese Artikel
nicht weiter stoeren (es gibt da z. B. auch den Artikel zur
"Deutschen Republik"), hat man noch nicht die Notwendigkeit
gesehen.
Was den Geltungsbereich angeht. Das GG gilt
so weit, wie das dt. Staatsgebiet - das wars. Es gilt halt da,
wo es gilt.
Zum 116: Es geht um Fragen der
Staatsangehoerigkeit, nicht des Gebietsstande heute. Das ist
ein Unterschied. Es gibt im britischen Recht z. B.
Vorschriften ueber die Staatangehoerigkeit britischer
Beamtenkinder in den ehemaligen Kolonien. Nur wird niemand
Indien die Unabhaenigkeit absprechen, wenn im britischen
Gesetz steht, dass ein dort waerend der Kolonialzeit geborenes
Beamtenkind das britische Staatsbuergerschaftsrecht
hat. _________________ Ein leidig Lied! Dankt Gott mit
jedem Morgen, Daß ihr nicht braucht fürs Röm'sche Reich zu
sorgen! Ich halt es wenigstens für reichlichen Gewinn,
Daß ich nicht Kaiser oder Kanzler bin. | |
| Nach
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Bollmann

Anmeldungsdatum: 07.09.2004 Beiträge:
1106 Wohnort: Rhein-Main
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Verfasst am: 30.07.2005,
22:30 Titel:
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Diese Artikel-23-Diskussion
ist so überflüssig wie ein Kropf. Ist es denn so schwer zu
verstehen, dass dieser Artikel damals eingefügt wurden, um
darauf hinzuweisen, dass sich die BRD als verantwortlich für
alle Deutschen ansah, aber man darauf verwies, dass man damals
nur für die alten Bundesländer ein demokratisches Grundgesetz
einführen konnte?
Der Artikel 23 diente dem Anspruch
auf eine Wiedervereinigung. Nach dieser war er überflüssig.
Punkt.
Im Uebrigen gab es einige von den in Art. 23
angegebenen Länder 1990 schon gar nicht mehr. Nach Reichslogik
hätte die BRD dann schon nach der Vereinigung von Baden und
Württemberg aufgehört zu
existieren. _________________ "Der Beamte und der
Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit."
(Friedrich II) | |
| Nach
oben |
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Eric Schilling

Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge:
855
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Verfasst am: 31.07.2005,
00:06 Titel:
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| Bollmann hat Folgendes
geschrieben: |
| Der Artikel 23 diente dem Anspruch auf
eine Wiedervereinigung. Nach dieser war er überflüssig.
Punkt. |
Richtig. Art. 23 a. F. GG regelte, daß
neue Länder der Bundesrepublik beitreten können. Nachdem dies
geschehen war, konnten keine Länder mehr beitreten, denn
Deutschland hatte die Grenze zu Polen ja als endgültige
Staatsgrenze bestätigt und andere Territorien standen ja gar
nicht zur Debatte. Somit bestand für diesen Artikel keine
Gebrauchsgrundlage mehr.
| Bollmann hat Folgendes
geschrieben: |
| Im Uebrigen gab es einige von den in
Art. 23 angegebenen Länder 1990 schon gar nicht mehr.
Nach Reichslogik hätte die BRD dann schon nach der
Vereinigung von Baden und Württemberg aufgehört zu
existieren. |
Das heißt, daß bereits ab dem Zeitpunkt
des Zusammenschlusses von Baden und Württemberg das Deutsche
Reich wieder auferstanden war. Wer hatte denn damals die
Macht? *g*
Daran erkennt man, daß Art. 23 a. F. GG
nicht primär die Funktion der Definition des Geltungsbereiches
hatte, sondern daß seine Hauptanwendung im Beitritt neuer
Länder zur Bundesrepublik lag.
E.
Schilling | |
| Nach
oben |
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Karthager
Anmeldungsdatum:
08.01.2005 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 01.08.2005,
13:31 Titel:
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Auch wenn es nichts
"bringt":
Spartacus, ich weiss ja nicht ob Sie
diese Diskussione aus oder nach dem Urlaub wieder fortführen
mögen. Aber zwei Sachen sind es, die mir auffallen - nicht
nur bei Ihnen. Es sind keine Fehler im Detail sondern
Missverständnisse grundsätzlicher Art.
Sie schrieben
| Zitat: |
| Nun es gefällt mir z.B. nicht das das GG
seit seinem Bestehen, ich glaube mittlerweile schon 131
mal geändert wurde! Was soll den das für eine Verfassung
sein, wenn jede Regierung hier nach Belieben und
Gutdünken drauflos ändert was das Zeug hält!
|
Zum
einen wird die Verfassung nicht nach "Belieben und Gutdünken
drauflos" geändert. Artikel 79 die Hürden der 2/3 Mehrheit für
Bundestag und Bundesrat auf. Lediglich in der Zeit der
"Grossen Koaltion" von SPD und CDU Ende der 60er Jahre hatte
eine Regierung diese Mehrheit. Aber das ist ja hier schon
festgestellt worden. Zum anderen schützt Artikel 79III
einige Teile des GG wie beispielsweise die unmittelbares
Grundrechtswirkung, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip oder
die föderale Struktur Deutschlands grundsätzlich vor Änderung.
Dem "Belieben" der Regierenden sind durchaus enge Grenzen
gesetzt - zumal das Bundesverfassungsgericht ja zusätzlich
aufpasst.
Der aber für mich wesentlichere Punkt liegt
in der Ebene darunter - Sie scheinen von einer Verfassung
etwas zu erwarten, dass Gläubige von ihren heiligen Schriften
erwarten - dass sie ewig und unabänderlich gültig sind.
Wie oben angedeutet - für Teile der Verfassung gilt
dies auch. Wir stehen hierzulande jedoch nicht unter der
Diktatur einer Verfassung. Unsere Demokratie ist (wie unsere
allgemeine Gesetzesentwicklung, Rechtssprechung und unser
aller individuelles Leben) Teil eines Prozesses. Sie und
wir alle entwickeln uns fort und - hoffentlich - weiter.
Unsere Verfassung versucht nicht, einen historischen
Moment heilig zu sprechen und einzufrieren. Sie ist nicht vom
Himmel gefallen, sondern von Menschen gemacht. Man sollte sie
nicht mit der Bibel oder dem Koran verwechseln oder ähnliche
Ansprüche an sie stellen. Die Verfassung ist nicht blind, und
gibt einer entsprechenden Mehrheit zB die Möglichkeit
Entwicklungen aufzugreifen, die beim besten Willen nicht von
den Verfassungsvätern vorauszusehen waren. Diese waren einfach
klug und bescheiden genug, dem Grunsgesetz etwas Luft zum
Atmen zu lassen. Diese Selbstbescheidenheit finde ich
weise. Leute, die nichts mehr dazulernen wollen und zu wissen
meinen wie es für heute und für alle Ewigkeiten am Besten
läuft (also: alles zu wissen meinen) sind mir - sehr suspekt.
Deutschland hatte zwischen 33-45 solche Arroganz an der Macht.
Man hatte und hat guten Grund etwas Schlauer zu sein.
Das heisst nicht, dass ich mit jeder
Verfassungsänderung dann auch einverstanden bin. Aber ich
finde die Möglichkeit einer Änderung nicht verwerflich oder
unseriös sondern - weise. Eine notwendige Reform des
Föderalismus zB wäre ja anders gar nicht möglich. Sollte man
die Republik nur aus Verfassungstreue in die Unregierbarkeit
führen? Nein, gerade die "Flexibilität" der Verfassung ist
eine ihrer Stärken. Es ist erstaunlich, wie sehr die Sehnsucht
nach allgemein gültigen Wahrheiten ist - diese Sehnsucht an
der Verfassung erfüllt zu sehen ist fast ein wenig
Lebensfremd. Dies soll doch der Religion, Weltanschauung oder
den Verschwörungstheorien vorbehalten bleiben, die solche
Ansprüche locker bedienen. In der (Rechts)Wissenschaft fände
ich solche Ansätze eher gruselig.
Sie schrieben
weiterhin
| Zitat: |
Eine Präambel ist also eine Einleitung
und somit per definition Duden etwas Vorangehendes und
so ähnlich hatte ich das auch vor Urzeiten einmal
gelernt, nur zwischenzeitlich wieder vergessen.
|
Und
hier scheint mir ein zweites Missverständis grundsätzlicher
Art zu liegen. Das betrifft nicht nur den Gebrauch des Dudens
sondern auch des "gesunden Menschenverstandes" wenn es um
Gesetze geht. Bevor man über ein Gesetz nachdenken kann
muss man es zunächst einmal so verstehen, wie es gemeint ist.
Sonst redet man allzu leicht am Gegenstand vorbei.
Hier gibt es das "Problem", dass deutsche Gesetze in
deutscher Sprache verfasst werden. Lesen kann sie also jeder,
der diese Sprache - beherrscht. Das bedeutet aber nicht, dass
man sie deswegen auch so versteht, wie sie gemeint und von den
Gerichten angewendet werden. Wenn man die Grundrechenarten
kennt, muss man deswegen noch lange nicht Formeln der
String-Theorie verstehen können. Ohne Kenntnis der
Grundrechenarten geht es natürlich nicht, aber man muss noch
einiges dazu lernen, einüben, verstehen um mit diesem Rüstzeug
dann an die komplizierten Dinge zu kommen - und diese
eventuell weiter zu entwickeln. Das hat nichts mit Intelligenz
zu tun, es ist einfach selbstverständlich, dass man eine
Entwicklung erst einmal begreifen muss bevor man sie weiter
entwickelt.
Die Entwicklung des geschriebenen Rechtes
ist in Europa mindestens 2600 Jahre alt. Einige unserer
aktuellen deutschen Gesetze haben ihren Urpsprung un
Prinzipien die im alten Rom oder bei den Germanen galten, das
heutige Recht findet Spuren fränkischen, preussischen und
napoleonischen Rechts - und noch anderes, "Rechtsgeschichte"
ist ein eigener Forschungszweig.
Die Bedeutung von
Prinzipien, Formulierungen, sogar einzelnen Worten hat sich im
Recht eigenständig entwickelt und hat eine eigene Tradition.
Dies ist kein deutsches Phänomen. Aber es beschränkt den
begrifflichen Zugang zu den Gesetzen, obwohl man ja die
Sprache kennt und das Gesetz zu verstehen meint - man versteht es
dabei nicht notwendig im Rechtssinne.
Genausowenig wie man einen Automotor anhand der Karosserie
bewerten kann, kann man an deutsche Gesetze mit dem normalen
Textverständis heran gehen. Das mag bedauerlich sein, es
gibt aber gute Gründe dafür, dass nicht jede Generation bei
Null anfangen muss und sich seine Prinzipien erst erfindet.
Man nimmt das Übernommene auf und entwicklet es weiter.
Dazu muss das Übernommene zunächst verstanden sein. Dies
geschieht im Studium und im Arbeiten mit der
Kommentarliteratur, der Auseinandersetzung mit der bisherigen
Rechtssprechung und Forschung. Nicht in freier
Improvisation.
Aus diesen fiesen Gründen droht Dein
Ansatz in die Sackgasse zu führen. Was nutzt Dir Dein
Verstand, Deine Intelligenz und meinetwegen der Duden bei
diesem Satz: "Der
Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie
Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es
erfordern." (§242BGB) WIE dieser Satz zu verstehen
ist, kannst Du beispielsweise im "Palandt", dem
gebräuchlichsten BGB-Kommentar einmal nach"lesen". Schau
da einfach nur mal rein wie da an diesen unscheinbaren Satz
heran gegangen wird. Du sieht schnell, Duden,
Textverständnis, Intelligenz und Nachdenken bringt Dich hier
nicht weiter.
Im Strafrecht begegnet Dir, ein anderes
Beispiel, öfter der Begriff "Gewalt". Auch hier gilt -
dieser Begriff meint strafrechtlich etwas anderes als im
normalen Sprachgebrauch - ja die Begriffe werden teilweise im
Straf- und Zivilrecht wiederum anders und speziell aufgefasst!
Und diese Gewaltbegriffe sind nicht abschliessend - es
gilt auch hier, was ich eingangs über die Veränderlichkeit der
Verfassung schrieb - auch diese Begriffe unterliegen der
Wandelung, nicht immer zur Freude der Juristen. Die müssen
(sollten) nämlich ständig neu dazu lernen, in einem Ausmass
wie wenige andere Berufsgruppen. Es ist da nicht ganz
leicht, mit einer sich ausgedachten oder für logisch
empfundenen Aussage gegen an zu kommen. Und wenn man mal ein
wenig darüber nachdenkt ist es auch etwas anmassend.
Wenn mein Wagen kaputt ist und ich gehe in die
Werkstatt vertraue und aktzeptiere ich selbstverständlich
darauf, dass der Mechaniker mehr Ahnung von Motoren hat als
ich. Deswegen hat er ja seinen Job gelernt. Wieso
gestattet man einem Mechaniker, ja jedem Handwerker seine
Fachautorität ganz selbstverständlich zu - die Arbeit eines
Juristen, der fünf Jahre studiert hat, zwei Jahre
Referendarzeit hinter sich hat und danach gerade mal
BERUFSANFÄNGER ist scheint degegen jeder machen zu können, der
ein bisschen lesen und nachdenken kann. Das stimmt eben
nicht - da können einem die Gerichtsshows sonst etwas
vorlügen.
Und wenn es ans Verfassungsrecht geht, wird
es deswegen ja nicht einfacher! Der mW kleinste
GG-Kommentar nimmt sich für die 146 Artikel mehr als 1000
Seiten aus. Das steigert sich auf vierbändige Werke, die per
Abo-Nachlieferung ständig ergänzt und aktualisiert werden.
Dahinter stecken mehr als 2000 Jahre Erfahrung, tausende
von Meinungen und Meinungsstreits und zehntausende von
Aufsätzen oder Entscheidungen.
Das kann man nicht mit
ein paar Nachmittagsgedanken ernsthaft ankritteln. Nun:
man "kann" es natürlich, aber es kann doch keine Aussenwirkung
haben, da man zunächst einmal nicht richig verstanden hat auf
was man sich eigentlich bezieht. Für diejenigen, die den
Gegenstand studiert haben (und weiter studieren, dies ist
natürlicherweise ein PROZESS und nichts Abgeschlossenes) wirkt
dieses "Selbstausdachte" wohl ähnlich, wie es auf meinen
Mechaniker wirken würde, wenn ich ihm "erkläre" was meiner
Meinung nach an meinem Wagen kaputt ist, wie ich mir das so
denke. Er wird dann vielleicht innerlich grinsen, weil das
was für mich "logisch" ist für ihn ausgemachter Schwachsinn
ist auf den ersten Blick. Ist er geschäftssinnig behält er
das für sich.
Man sollte vorsichtig sein, zu denken
nur weil Rechtswissenschaft sechs, sieben Jahre Ausbildung und
danach ständige Weiterbildung bedeutet könne man da mit
einfachem Nachdenken punkten. Wäre es so einfach - dann
wäre es so einfach.
Deine Gedanken, wie geschlossen
sie Dir auch erscheinen, können nichts anderes sein
als ein Stochern im Nebel. An Deiner Stelle würde ich,
wenn mir so viel daran liegen würde, mich zunächst einmal mit
dem "offziösen" Recht beschäftigen. Liegt eine Uni in Deiner
Nähe, dann höre doch einfach mal Staatsrecht I und II (ohne
die Vorlesung gleich mit ständigem Dazwischenfragen zu
sprengen, man legt da durchaus Tempo vor und wer nicht
mitkommt muss sehen wo er bleibt), lies die Kommentare im
Seminar. Um mit einem Staatsrechtler eine Diskussion zu führen, die
den überhaupt interessiert braucht es schon eine ganze Menge
an Erfahrung und Wissen. Beides kommt einem nicht
zugeflogen.
Ich glaube, dass diese beiden
Missverständnisse Dir diese eigentlich sinnlose Arbeit
eingebrockt haben, die Du uns hier vorstellen willst. Denn
es gibt herrschende
Meinungen, an denen entlang solche Diskussionen sich
entspinnen. Die müssen zunächst einmal im Zusammenhang
verstanden sein. Dies und die Tatsache, dass Du an eine
Verfassung einen Anspruch stellst den die Fachleute, die
Politik und die Gesellschaft (gerechterweise) gar nicht haben
führt zu Deinen Ausführungen. Nur, weil Deine
Schlussfolgerungen insgesamt logisch sind, muss das nichts
heissen, wenn die Voraussetzungen fehlen, bzw. falsche sind.
Wenn Dir daran liegt, schaffe Dir doch erst die
Voraussetzungen. Ansonsten verschwendest Du, ohne es zu
merken, Deine Zeit. Dass Du Dich da anstrengst finde ich
zunächst einmal sogar gut. Aber lerne doch erst mal die
"Grammatik" und auch die "Mathematik" der Gesetze, sonst
versuchst Du ähnliches, wie jemand der sich Gedanken über
Physik macht aber keine Mathematik beherrscht. Das ist
private Spielerei, und es kann eben durch diese Begrenzung
nicht mehr sein.
Ich wünsche Dir viel Glück, und das
Du Deine Zeit und Deine Leidenschaft fruchtbar einsetzen
kannst.
karthager-sandmann | |
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1551 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
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Verfasst am: 01.08.2005,
20:12 Titel:
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@Karthager
Vielen
Dank für diesen ausführlichen Beitrag!
In der Tat käme
niemand auf die Idee, sein gebrochenes Bein einem
Hobby-Chrirurgen anzuvertrauen. Aber im Bereich der
Rechtswissenschaft meint jeder, mithalten zu können und zu
müssen.
Das manchmal grosse Auseinanderklaffen der
Bedeutung jur. Fachbegriffe mit dem allgemeinen
Sprachverständnis ist mir einmal sehr drastisch vor Augen
geführt worden:
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu
Rechtsextremismus in den neuen Medien ging es um das -damals-
brandfrische BGH-Urteil in der Sache Toben/Adelaide-Institut.
Also die alte Sache mit dem § 9 StGB: Erfolgsort als Tatort
und damit um die Anwendbarkeit des deutschen Rechtes bei
Internet-Ferndelikten. Der BGH hat dann ein etwas
abenteuerliches Konstrukt geschaffen: neben
abstrakt-abstrakten Gefährdungsdelikten gibt es seit dem Dez.
2000 nun auch abstrakt-konkrete. Vorher gab es schlicht
lediglich konkrete und abstrakte
Nun gut: ich
gebrauchte mehrfach den Fachbegriff des Taterfolges in Bezug auf die
Volksverhetzungshandlungen Tobens. Merkwürdigerweise war
danach im Auditorium vermehrt Stirnrunzeln und auch Ablehnung
zu spüren, wenn ich etwas sagte. Nach Diskussionsschluss
nahm mich ein Zuhörer beiseite und sagte vorwurfsvoll: "Ich
hätte nie gedacht, dass Sie dem auch noch zustimmen, was da an
Dreck verbreitet wurde und wird. Und Sie nennen das dann auch
noch einen Erfolg!"
So ist es eben: wenn im strafrechtlichen Zusammenhang vom
"Erfolg" die Rede ist, dann bedeutet dies lediglich, dass sich
erfüllt hat, was von dem Täter gewollt war. Da schwingt in der
Bedeutung keinesfalls eine Billigung, Hochachtung etc. mit. Im
normalen Sprachgebrauch ist aber genau dies der Fall. Da
gratuliert man zum "Erfolg".
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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