National-Zeitung: Herr Dr. Kaschkat, in Ihrer Studie untersuchen Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aus der sich ergibt, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Was bedeutet diese Feststellung konkret?
Kaschkat: Die Bundesrepublik Deutschland ist entgegen einer landläufigen, auch in den Medien verbreiteten Auffassung keine Neugründung. Sie ist vielmehr derjenige deutsche Staat, der als Norddeutscher Bund am 1. Juli 1867 gegründet und im Januar 1871, nachdem die süddeutschen Staaten im November 1870 beigetreten waren, zum Deutschen Reich wurde. Anton von Werners berühmtes Gemälde „Die Kaiserproklamation zu Versailles“ betrifft also nicht irgendein fernes Gebilde, sondern den Staat, in dem wir leben!
(...)
National-Zeitung: Was
hat es demnach mit den diversen selbsternannten „kommissarischen Reichsregierungen“ auf sich?
Kaschkat: Die Annahme, es gäbe ein Deutsches Reich neben der
Bundesrepublik Deutschland, ist falsch. Die
Bundesrepublik ist das Deutsche Reich. Die private
Bildung von „Reichsregierungen“, die Bestellung von
„Reichsministern“, das Auftreten als „Reichsrichter“,
die Herstellung von „Reichspässen“ und anderen
Dokumenten kann daher als Amtsanmaßung und
Titelmissbrauch verfolgt
werden. |