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VG
Magdeburg: "Reichsargumentation" versagt erneut
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Harry Hirsch

Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge:
11 Wohnort: Der Gerichtssaal
|
Verfasst am: 12.02.2006,
11:35 Titel: VG
Magdeburg: "Reichsargumentation" versagt erneut |
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| Harry Hirsch hat Folgendes
geschrieben: |
"Reichsargumentation" versagt
vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg
Am 7. Februar
2006 fand vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein
Verfahren statt, für das ein auf den ersten Blick ganz
alltäglicher Vorgang den Anlaß gegegen hatte: ein Bürger
hatte sich geweigert, die von der Gemeinde Harsleben
festgesetzte Grundsteuer zu bezahlen. Doch der Bürger
ist kein "normaler" Bürger: er ist "Reichsbürger". Und
so entwickelte sich die Verhandlung zu einer Lehrstunde
in Sachen "Deutschlands Geschichte".
Von Harry
Hirsch
Anstatt meinen Urlaub auf den
Seychellen zu genießen, während in Europa ein kaltes
Schnee-, Eis-, Matsch- und Regenchaos herrscht, fliege
ich nach Europa. Nach Deutschland sogar. Aber nicht nach
Berlin. Nein, nach Magdeburg! An diesem
geschichtsträchtigen Ort soll nämlich über das Schicksal
Deutschlands entschieden werden.
Daher:
Hier spricht Harry Hirsch!
Wir schreiben
den 7. Februar 2006. Es ist ein regennasser Tag in
Magdeburg. Nur in Saal 3 des Verwaltungsgerichtes ist
geheizt. Hier findet sie statt - die entscheidende
Schlacht des Deutschen Reiches gegen die BRD.
Die Vorgeschichte dieses spektakulären
Ereignisses scheint wenig bedeutsam: Ein Häuschen im
Grünen ist eine feine Sache. Besonders dann, wenn es auf
dem eigenen Grundstück steht. Daß man auch Grundsteuer
zahlen muß, mag weniger schön sein, aber es gehört dazu.
Außerdem steht es so im Gesetz. Im Gesetz? Ja, gildet
das denn überhaupt noch? Mit dieser Frage sollte sich
das Gericht befassen. Anlaß hierzu gab der
"Reichsbürger" Klaus-Dieter M. aus Harsleben, der den
Grund für die Grundsteuern, nämlich das in Deutschland
geltende Grundsteuergesetz, nicht wahrhaben wollte.
Darüber soll nun ein Richter entscheiden. Es ist
niemand anderes als der Präsident des
Verwaltungsgerichtes selbst. Als Einzelrichter trägt er
die schwere Last, sich mit den Argumenten von Herrn M.
auseinandersetzen zu müssen. "In der Sache Klaus-Dieter
M. bitte eintreten!" sagt er freundlich, dann geht er
zum Richterpult, streift die Robe über und nimmt Platz.
Er eröffnet die Verhandlung und die Akte mit dem Namen
"5 A 241 / 05 MD" und stellt fest, daß der Kläger gar
nicht erschienen ist. Herr M., seines Zeichens Kämpfer
und Bürger des Deutschen Reiches, scheint die
Konfrontation mit der Beklagten zu scheuen. Laut Aushang
ist das "die Gemeinte Harsleben, vertreten durch den
Bürgermeister, über: Verwaltungsgemeinschaft
Bode-Holtemme, vertreten durch den Leiter des
gemeinsamen Verewaltungsamtes; Prozeßbevollmächtigte:
RAe B* & W*". Sie hat ihren Prozeßbevollmächtigten
entsandt, um ihre Interessen wahrzunehmen. Ein
freundlicher älterer Herr sitzt im Gericht, auch er hat
einige Akten dabei.
Der Richter trägt zunächst
vor, daß am gestrigen Tage noch ein Fax des Klägers
eingegangen sei. Es war an das "sogenannte
Verwaltungsgericht" gerichtet und in Frakturschrift
gesetzt. Darin beantragte Herr M., "die Rechtssache
auszusetzen, bis die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands,
also im Deutschen Reich, und der Status des gesetzlichen
Richters wiederhergestellt ist." Diesen Antrag muß der
Richter allerdings ablehnen, da das Deutsche Reich nicht
existiert und die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland -
der BRD - in deren Grundgesetz verbürgt ist. Er ist der
zuständige und zulässige Richter, und er soll sich nun
mit Grundsteuern und dem Deutschen Reich befassen.
Doch was hat das Deutsche Reich mit den
Grundsteuern zu tun? M. sollte 40,58 Euro zahlen. Das
Finanzamt berechnete diesen Betrag, der
Oberbürgermeister forderte ihn ein. Doch 40 Euro waren
Herrn M. zu viel. Viel zu viel, so entschied er sich,
Widerspruch einzulegen. Im Widerspruchsverfahren griff
er die Berechnung der Grundsteuer nicht an, so daß der
Oberbürgermeister seine Forderung nicht zurücknahm.
Daher erhob Herr M. Klage vor dem Magdeburger
Verwaltungsgericht.
Und da begann nun das Spiel
des "Reichsbürgers", wie der Richter weiter erklärte:
Der Kläger trägt vor, daß die Gemeinde Harsleben von ihm
"illegal Geld zu erschleichen versucht, ohne jede
gesetzliche Grundlage". Dem Richter muß er dies
natürlich erstmal im Detail und juristisch höchst exakt
aufschlüsseln: "Die DDR wurde 1990 aufgelöst, Artikel 23
des Grundgesetzes fiel weg - damit erlosch auch die
Gemeinde Harsleben." Und der Einigungsvertrag? Als
"Vertrag zwischen zwei vermindert Geschäftsfähigen" wäre
er gar nicht rechtens. Doch damit nicht genug: Die
Gemeinde Harsleben, die nicht existiert, soll die
bereits erhaltenen Grundsteuern zurückzahlen! Noch was?
Natürlich! Seine vorgeblich durch das Gerichtsverfahren
verursachten Unkosten in Höhe von 520 Euro wollte Herr
M. natürlich auch erstattet haben.
Der Richter
erwähnt dazu, daß diese "Argumentation" nicht
nachvollziehbar sei. Er ergänzt, es gäbe eine
"Exilregierung des Deutschen Reiches" mit
"Reichskanzlern", "Reichspräsidenten" und
"Reichsgerichtsräten", die ähnliche Ansichten
verbreiten. Im vorliegenden Fall sei es "nicht so wild",
meint der Richter, aber es gebe deutliche
Übereinstimmungen. Anscheinend kennt er auch andere
Fälle von "Reichskämpfern".
Der
Prozeßbevollmächtigte der Gemeinde Harsleben merkt an,
daß es interessant sei, was man findet, wenn man den
Namen des Klägers im Internet in eine Suchmaschine
eingibt: Man landet sehr schnell auf der Seite eines
NPD-Abgeordneten im Stadtrat einer Stadt in
Baden-Württemberg, auch den Weg zu anderen NPD-Anhängern
findet man dort. Herr M. behauptet, die "alten" und
"neuen" Bundesländer würden nicht existieren, die ganze
BRD würde nicht existieren. Merkwürdig, nicht wahr?
Dabei hat Herr M. in der von ihm abgegeben
eidesstattlichen Versicherung angeben müssen, daß er
selbst arbeitslos ist und von seiner Frau, von Beruf
Lehrerin, unterstützt werden muß. Ferner würde er auch
Geld aus dem Sozialsystem des Bundeslandes
Baden-Württemberg beziehen. Aber das existiert doch gar
nicht, oder? Wie kann jemand Sozialhilfemittel vergeben,
der nicht existiert? Das Land Baden-Württemberg kann es
scheinbar.
Aber der Richter beschwichtigt. Herr
M. sei kein sonderlich extremer Fall. Bei den
"Reichsbürgern" gehe es oft deutlich aggressiver,
millitanter zu. Da werden Richter schon mal zum Tode
verurteilt. Aber Herr M. konnte ohne Drohungen und
Beleidigungen auskommen, seine Argumentation war dennoch
verworren und nicht überzeugungskräftig.
Doch
woher nahm Herr M. seine Ansichten, er selbst würde im
Deutschen Reich unter Herrschaft einer "Exilregierung"
leben? Damals wars, im Juli 1990, als der
Zwei-plus-vier-Vertrag zwischen der BRD und der DDR
geschlossen wurde. Im Einigungsvertrag wurde festgelegt,
daß die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der
BRD beitreten sollte. Artikel 23 des Grundgesetzes war
vor dem Beitritt in Funktion, nach dem Beitritt außer
Kraft. Sollte damit das Grundgesetz aufgehoben worden
sein? Das ist ist schon kompliziert... Komplizierter
wird es, als der Richter das Ländereinführungsgesetz
erwähnt. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes sollten in der DDR auch Länder
gegründet werden. Der Richter erklärte kurz die
tatsächlichen Zusammenhänge der Wiedervereinigung. Das
war so gar nicht das, was Herr M. behauptet hatte. Das
Publikum war überrascht, wo Herr M. wohl seine
merkwürdigen Ideen hergenommen haben mochte...
Die Darstellungen von Herrn M. waren also
unzutreffend, das konnte der Richter unmißverständlich
belegen. Das Bundesverfassungsgericht - also die Leute,
die sich mit verfassungsrechtlichen Belangen auskennen
müssen - teilt Herrn M.s Ansichten nicht. Folgt man
nämlich der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes, so erkennt man, daß M.
unrichtig argumentiert.
Der Richter faßt
zusammen: Da das Deutsche Reich nicht existiert und die
BRD der einzige deutsche Staat ist, ist die
Argumentation des Herrn M. nicht
verfahrensgegenständlich.
Da erinnert sich der
Richter an die Forderung von Herrn M.: Er wollte die 40
Euro Grundsteuer nicht zahlen und forderte die bisher
gezahlte Grundsteuer zurück, alles in allem 527 Euro.
Außerdem wollte er ja noch 520 Euro für seine
"einführungsrechtlichen Unkosten" haben. So muß der
Richter nach kurzem Kopfrechnen den Streitwert auf exakt
1088,52 Euro festsetzen.
Der
Prozeßbevollmächtigte der Beklagen verweist an dieser
Stelle auf sein Schreiben vom 18.8.2005. Er macht
deutlich, daß die Gemeinde von ihrer
Grundsteuerforderung nicht zurücktreten werde. Daher
beantragt er die Abweisung der Klage.
Der
Richter überlegt eine Weile und verkündet dann das
Urteil: "Ich weise die Klage ab." Das war zu erwarten.
Zur Begründung führt er aus, daß die Behauptung von
Herrn M., daß das Grundgesetz "erloschen", das
Grundsteuergesetz ungültig und die BRD nicht existent
seien, unzutreffend ist. Er als Richter schließe sich
der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes an, wobei er auf Art. 20 GG
verweist.
Zum Schluß schließt er die
Verhandlung. Damit ist klar: Wir leben in Deutschland,
in der BRD, deren Gesetze gelten. Ein Deutsches Reich
gibt es nicht, eine "Exilregierung" desselben hat keine
Rechtsgrundlage und ist allenfalls eine Lachnummer.
Nun werde ich in den nächsten Flieger steigen
und auf die Seychellen zurückfliegen, das Magdeburger
Wetter gefällt mir gar nicht. Doch die
Gerichtsentscheidung gefiel mir ausgezeichnet.
Harry
Hirsch | | |
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Michael
Anmeldungsdatum:
13.01.2006 Beiträge: 16
|
Verfasst am: 12.02.2006,
14:25 Titel:
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| Das kann man doch
wenigstens ein Wort zum Sonntag nennen! Ein sehr Gutes sogar,
das mir den mittaglichen Festbraten noch besser schmecken
läßt. Danke an Herrn Hirsch für diese aufbauende
Dokumentation. Viel Vergnügen auf den Seychellen. | |
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oben |
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Eric Schilling

Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge:
853
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Verfasst am: 12.02.2006,
15:32 Titel:
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Soweit ich weiß, ergehen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes kostenfrei. Sonst
hätte sich der "Reichsbürger" ordentlich in die Nesseln
gesetzt: Von 50 auf 1000 Euro - das hätte sich bemerkbar
gemacht. Aber was kümmert den aufrechten "Reichsbürger" schon
ein Verwaltungsgerichtsbeschluß? Er geht ohnehin in Berufung.
*hihi*
E. Schilling | |
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oben |
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Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1550 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
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Verfasst am: 12.02.2006,
16:21 Titel:
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| Eric Schilling hat Folgendes
geschrieben: |
Soweit ich weiß, ergehen Entscheidungen
des Verwaltungsgerichtes kostenfrei. Sonst hätte sich
der "Reichsbürger" ordentlich in die Nesseln gesetzt:
Von 50 auf 1000 Euro - das hätte sich bemerkbar gemacht.
Aber was kümmert den aufrechten "Reichsbürger" schon ein
Verwaltungsgerichtsbeschluß? Er geht ohnehin in
Berufung. *hihi*
|
Nein. Gerichtskosten und die
gegnerischen Anwaltskosten wird er tragen müssen, da er die
Sache erwartungsgemäss verloren hat. Aber das ist ja in
EURO, also in Bonbonpapier, und das güldet sowie nicht
War es nicht "Henry", der vor einem Berliner
Amtsgericht auf Grundbuchberichtigung in Bezug auf den
Reichstag klagt und vortrug, drei EUR fuffzich sei da wohl der
angemessene Streitwert? Der hat jedenfalls schon nach dem
Streitwertbeschluss eine Gerichtskostenrechnung über mehrere
Zehntausend bekommen. Und da er sein Ding da auch nicht
ausdrücklich als Entwurf bezeichnet hatte, muss er nun zahlen
Und der Amtsrichter wird, wenn das Geld eingetrudelt sein
sollte, die Klage lächelnd zustellen lassen mit dem Hinweis,
dass -leider, leider- aufgrund des Streitwertes nicht das
Amts-, sondern das Landgericht zuständig sei. Dies bedeutet
für "Henry", dass er zum Verlieren unbedingt nach anwaltlichen
Beistand benötigt.
Oh, what a wonderfull world!
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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Eric Schilling

Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge:
853
|
Verfasst am: 12.02.2006,
22:38 Titel:
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| Olli hat Folgendes
geschrieben: |
| Und der Amtsrichter wird, wenn das Geld
eingetrudelt sein sollte, die Klage lächelnd zustellen
lassen mit dem Hinweis, dass -leider, leider- aufgrund
des Streitwertes nicht das Amts-, sondern das
Landgericht zuständig sei. Dies bedeutet für "Henry",
dass er zum Verlieren unbedingt nach anwaltlichen
Beistand benötigt. |
Aber ob da ein Anwalt der "OMF-BRD"
(oder welches Feinbild "Henry" auch gern haben möchte) ihn
sowieso nicht vor dem LG vertreten kann - aufgrund fehlender
"einführungsrechtlicher Kenntnisse" natürlich -, benötigt er
wahrscheinlich einen "reichsrechtlichen Rechtsbeistand". Aber
ob der vom LG zugelassen wird... *g*
E.
Schilling | |
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 |
Olli

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1550 Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik
Deutschland
|
Verfasst am: 12.02.2006,
22:48 Titel:
|
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|
Er könnte einem fast schon
leid tun
Olli _________________ "Prag lässt nicht los… Dieses
Mütterchen hat Krallen." Franz Kafka an Oskar Pollak,
1902 | |
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Eric Schilling

Anmeldungsdatum: 14.06.2003 Beiträge:
853
|
Verfasst am: 12.02.2006,
23:19 Titel:
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| Olli hat Folgendes
geschrieben: |
Er könnte einem fast schon leid tun  |
Zumal er für seinen diesmal schweren
Dienst am Recht nicht besonders gut entschädigt werden dürfte,
denn bekanntlich läßt sich Herr M. vom Staat mit ALG II
durchfüttern, so daß hier ein Fall von Pflichtverteidigung
vorliegen dürfte. Dann muß sich der arme Anwalt wahrscheinlich
anhören, daß er ungültig ist!
E.
Schilling | |
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