KARLSRUHE (joe). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat ein Urteil wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgehoben. Der Angeklagte war im Raum Waldshut-Tiengen mit einem "Führerschein Deutsches Reich" unterwegs.
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Vor Gericht gab der Mann an, er habe geglaubt, dass er auch mit diesem Papier zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt sei. Diese Einlassung habe man "nicht widerlegen können", stellten die Waldshuter Richter in ihrem Urteil fest, daher habe man den Angeklagten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nur wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt - zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro, also insgesamt 600 Euro.
Mit dieser Entscheidung, moniert der Zweite Strafsenat des OLG jetzt auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft, habe das Landgericht die Anforderungen an eine Verurteilung für eine vorsätzliche Tat "überspannt".
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Daher dränge sich der Schluss auf, dass er beim Kauf des Führerscheins und den Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis vorsätzlich gehandelt habe. (...) (Az. 2 Ss 78/05)