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09.05.03:
Hier ist Harry Hirsch
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Nachricht |
*Harry Hirsch Gast
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Verfasst am: 14.06.2003,
08:10 Titel:
09.05.03: Hier ist Harry Hirsch |
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Hier ist Harry Hirsch!
Ich melde mich aus
dem Justizpalast des Amtsgerichts zu Magdeburg.
Vor
dem nicht-, doch- oder nicht doch-existenten Amtsgericht in
Magdeburg fand gestern ein Prozess statt, der die nicht-,
doch- oder nicht doch-existente Justiz der nicht-, doch- oder
nicht doch-existenten Bundesrepublik Deutschland für einige
Stunden lahm legte. Also fast. Jedenfalls nicht ganz. Beinahe.
Oder vielleicht auch nicht. Es hat auf alle Fälle ziemlich
lange gedauert. Es war der Prozess gegen Uwe B.
Das
Publikum war zu Beginn zahlreich und bunt gemischt. Einige
Schüler waren anwesend, die verzweifelt nach Barbara Salesch
Ausschau hielten. Männer mit lustigen Cowboyhüten waren dabei.
Und Jungs, die so aussahen, als wäre das schärfste Erlebnis
ihres Lebens, heimlich, spät abends im Bett das Mütze-Glatze-Spiel zu
spielen. Bevor es jedoch in den Genuss der folgenden
Vorstellung kommen durfte, musste es eine Hürde überwinden.
Diese bestand aus zwei stämmigen Männern und einer stämmigen
Dame, welche gewissenhafte Personenkontrollen durchführten.
Das irritierte, da für die Verhandlung zuvor solche Kontrollen
nicht durchgeführt worden waren. Stand hier der Prozess gegen
einen Schwerverbrecher bevor?
Der Mann auf der
Anklagebank, der zuvor auch kontrolliert worden war, war weder
an den Händen, noch an den Füßen gefesselt. Er konnte sich
frei bewegen und nutzte die Freiheit um Raum zwischen sich und
seinen Anwalt zu bringen. Der Angeklagte sah aus, als
hätte er sein Leben lang nur durch Schwedische Gardinen
gefilterte Luft geatmet. Er war blass, beinahe krankhaft
blass. Wie sich herausstellen sollte, handelte es sich bei
jenem Bösewicht um einen Ministerialdirektor der nicht-, doch-
oder nicht doch-existenten kommissarischen Reichsregierung.
Auf der Richterbank saß eine junge Frau, eine Frau
Doktor sogar. Sie eröffnete das Verfahren gegen Uwe B.
Versuchte es auf jeden Fall. Denn bevor es zur Feststellung
der Personalien des Angeklagten kommen konnte, wollte dieser
eine Erklärung verlesen. Das Publikum wurde hellhörig. Die
Richterin hatte nichts dagegen. So musste sie sich in den
folgenden Minuten anhören, dass sie eine ganz böse Richterin
sei. Sie sei nämlich befangen, gemäß § 24 StPO. So befangen,
dass Uwe B. fürchtete, keinen fairen Prozess zu bekommen. Die
böse Richterin habe seinen gewählten Verteidigern - die Namen
klangen wie Ebel&Samter - kein Akteneinsichtsrecht
gewährt, seine Zeugen seien nicht geladen worden und überhaupt
existiere das Gericht gar nicht. Verstöße gegen europäisches
Recht, die Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel
Sechs. Einige Zuschauer runzelten nachdenklich die Stirn.
Wieder andere strahlten glücklich. Und die Schülerinnen und
Schüler suchten den Schaffner, sie verstanden nur Bahnhof.
Nachdem der blasse Mann seinen Schriftsatz verlesen
hatte und sich dabei nur ein paar Mal verhaspelte, meldete
sich sein Verteidiger zu Wort. Im Hinblick auf das
Ergebnis des Gutachtens sollte man überlegen, ob Herr B.
überhaupt in der Lage sei, wirksam Anträge an ein Gericht zu
stellen. Gutachten? Das Publikum war erstaunt. Es stellte
sich heraus, dass da ein Gutachten in der Welt ist, das dem B.
verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Verminderte
Schuldfähigkeit? Die Schülerinnen und Schüler kannten das aus
Barbara Salesch. Ohne Schuld
handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften
seelischen Störung, wegen einer tief greifenden
Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder eine schweren
anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der
Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Vermindert schuldfähig ist jemand, wenn seine Fähigkeit, das
Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu
handeln, aus den genannten Gründen bei Begehung der Tat
erheblich vermindert ist.Krankhafte seelische Störung,
tief greifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn, Seelische
Abartigkeit? Ängstlich blickte das Publikum auf die
stämmigen Männer und die stämmige Dame, die man bei der
Personenkontrolle noch als lästig empfunden hatte. Ein
freundliches Lächeln mit dem stummen Flehen: „Ihr helft mir
doch, wenn er austickt?“. Doch so sehr man sich auch
bemühte: eine Zwangsjacke suchte man bei den Stämmigen
vergeblich.
Der blasse Angeklagte distanzierte sich
von seinem Anwalt. Dieser sei ihm vom Gericht zugeteilt
worden. Genau. Die Richterin hatte nämlich die Sorge, dass
Uwe B. nicht in der Lage sein könnte, sich selbst zu
verteidigen. Vor Gericht. Sie ließ sich den Antrag des
blassen Mannes aushändigen. Alles gute Zureden nutzte bei ihm
nichts. Die Richterin hatte da nämlich so eine
Rechtsauffassung. Aber gut. Unterbrechung der Verhandlung.
Zunächst kurz. Dann lang. Der Präsident des Amtsgerichts
musste entscheiden, ob die Richterin befangen war.
Die
Verhandlungsunterbrechungen nutzte Uwe B. für
Propagandazwecke. Er begrüßte den Jungen mit Handschlag,
der gestern Abend noch heimlich unter der Bettdecke „Mütze-Glatze“ gespielt
hatte. Jovial scherzte er mit einigen anderen Zuschauern.
Wieder war von Gutachten die Rede. Diesmal nicht von solchen
über seinen Geisteszustand. Es fiel der Name Bracht.
Professor. Der hat nämlich auch so eine Rechtsauffassung. Eine
ziemlich rechte Auffassung sogar. Zwei Uniprofessoren will die
Reichsregierung ebenfalls mit Gutachten beauftragt haben. Unis
in Tübingen und Mannheim? Letztlich ist diese Frage
nebensächlich. Namen fielen nicht, ins Detail ging der blasse
Mann auch nicht. Das, obwohl die Gutachten die rechte
Auffassung der Reichsregierung bestätigen sollen. Es sind
höchstwahrscheinlich Geheimgutachten. Und die waren sicher
sauteuer. Immerhin kostet ein Gutachten in der Regel runde
50.000 ¤. Geld hat diese Reichsregierung anscheinend im
Überfluss. Die Professoren gehören übrigens nicht zu den
Zeugen, welche nicht geladen worden. Es wurden Dokumente
herumgereicht. Freundschafts- und Konsularverträge. Mit
Stempeln, angeblich von der UNO! Die intellektuell sichtlich
überforderten Zuhörer waren erstaunt. Wenn erst die
Freundschaftsverträge mit den arabischen Staaten unterzeichnet
seien, soll das Geld richtig fließen, so Uwe B. Das nahmen ihm
die Zuhörer ungeprüft ab. Ist es doch landauf landab bekannt,
dass arabische Staaten und die USA traditionell ein richtig
dolles Verhältnis haben. Eine regelrechte Liebesbeziehung. So
heiß, dass schon mal die amerikanische Flagge Feuer fängt.
Unter der Kontrolle der USA steht die Reichsregierung nämlich.
Noch. Bis zum Friedensvertrag. Das allerwichtigste
Dokument der Welt will Uwe B. mit eigenen Augen gesehen haben.
Das Dokument, mit dem Herr Schewardnadse die DDR aufgelöst
haben soll. Mit Unterschrift und Siegel. Es lagert sicher,
irgendwo in Berlin. Weil es so wichtig ist. Denn eine
aufgelöste DDR habe nie der Bundesrepublik Deutschland
beitreten können. Hatte Uwe B. den Intellekt seiner Zuhörer
unterschätzt? Es regte sich jedenfalls vereinzelter
Widerstand. Warum lässt Uwe B. das Dokument in Berlin,
wenn er es der Richterin vorlegen könnte? Was den Zuhörern
des blassen Mannes auch Verständnisschwierigkeiten bereitete:
wenn die Bundesrepublik Deutschland erloschen ist und ihre
Gesetze nicht gelten, kann man dann einfach so ungestraft
Verbrechen begehen? Das Reich hat doch keine Justiz? Hier
musste Uwe B. einräumen, dass seine Justiz noch im Aufbau
begriffen sei. Kostet eben alles Geld. Doch keine Knete. Dann
hat man die Gutachten sicher auf Kredit finanziert? Das fanden
die Zuhörer irgendwie merkwürdig. Aber auch irgendwie cool.
Ungestraft Verbrechen begehen? Wo kann man so einen Ausweis
kaufen? Gleich bei Herrn B? Der betreibt nämlich die
Reichsdruckerei. Doch die Bundesrepublik kann auf jeden
Fall nichts machen. Man sollte mal in Süddeutschland bei der
Polizei anrufen, schlug der blasse Mann vor. Sich einfach
selbst als Polizist ausgeben und sagen, man habe hier einen,
der mit 80 durch die 30er-Zone gerast ist: „Der hat so einen
blauen Ausweis bei sich. Wissen Sie da was?“ Dann würde man
hören, dass die Polizei in Süddeutschland was weiß. Nämlich,
dass man gegen solche Leute nichts machen dürfe. Die Zuhörer
waren so beeindruckt, dass sie nicht einmal nachfragten, bei
wem konkret man sich erkundigen soll. Name, Telefonnummer.
Egal.
Interessiert es jemanden, dass Uwe B. gerade am
Bauen ist? Keine Luftschlösser. Er hat einen Rohbau gekauft.
Jetzt sucht er Leute, die mal ein gutes Wort für ihn einlegen
können. Bei wem wohl? Den Baubehörden des Deutschen Reiches?
Gegen 12 Uhr war die Propagandashow vorbei. Das
Gericht versammelte sich wieder. Die Reihen der Zuschauer
hatten sich gelichtet. Die Schüler hatten keine Lust zu
warten. Ihnen ist so zum Glück auch die Show des blassen
Mannes entgangen. Auch Mütze-Glatze und Cowboyhut
waren nicht mehr mit von der Partie.
Die Richterin
verlas den Beschluss des Präsidenten des Amtsgerichts. Das
Gesuch des Uwe B. wurde als unbegründet zurückgewiesen. So
habe B. über seinen Pflichtverteidiger Akteneinsichtsrecht
gehabt, die Richtern habe verfahrenstechnisch alles richtig
gemacht, die ominösen von B. benannten Verteidiger seien keine
Rechtsanwälte.
Endlich konnte es losgehen. Zunächst
mit der Feststellung der Personalien. Uwe B. korrigierte die
Richterin, als diese eine fünfstellige Postleitzahl für
Magdeburg angab. Ein Beruf wurde nicht genannt. Auch auf die
Einkünfte des Angeklagten wurde nicht eingegangen. Ein
Zeichen, in welche Richtung das Verfahren laufen sollte?
Nun kam der Auftritt des Staatsanwaltes – 1. Akt. Die
Verlesung der Anklageschrift. Uwe B. ist kein
Serienkiller. Er soll Beihilfe geleistet haben. In Berlin.
Einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger
Tat, einer Urkundenfälschung. Uwe B. soll diesem anderen ein
Passfoto von sich gegeben haben mit dem Ziel, von diesem einen
so genannten Personalausweis zu bekommen. In der
Anklageschrift wurde erwähnt, dass als Aussteller auf dem so
hergestellten Ausweis der Regierungspräsident Magdeburgs
genannt gewesen sein soll. Und plötzlich fühlte man sich
irgendwie nach Springfield zu den Simpsons versetzt. Aber das
lag sicher daran, dass das Handy des Angeklagten klingelte.
Sodann kam erneut die Rechtsaufassung der Richterin
ins Spiel. Staatsanwalt, Pflichtverteidiger und Richterin
betrachteten den fraglichen Ausweis. Nach Auffassung der
Richterin sei der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht
erfüllt. Der Ausweis sei nicht zum Beweis geeignet. Für jeden
sei ersichtlich, dass es sich nicht um ein gültiges
Personaldokument handele. Auf Nachfrage der
Staatsanwaltschaft, ob – unabhängig von der Frage der
Verjährung – eine Ordnungswidrigkeit in Betracht käme,
schüttelte die Richterin nur mit dem Kopf. Nach ihrer
Auffassung sei dies nicht der Fall. Das überraschte nicht nur
den Staatsanwalt.
Uwe B. machte darauf aufmerksam,
dass er das Gericht schon früher auf die Probleme hingewiesen
hatte, die hinsichtlich der Annahme bestehen, dieser Ausweis
sei eine Urkunde. Er fragte sich und das Gericht, warum es
dann überhaupt zur Anklage gekommen sei. Die Richterin
erklärte ihm daraufhin, dass sie das Dezernat erst im letzten
Jahr übernommen habe und nicht sicher sei, warum der Vorgänger
die Anklage zugelassen habe. Sie teile diese Rechtsauffassung
jedenfalls nicht. Nun stellte sich heraus, dass es zu Beginn
des Jahres beim Angeklagten eine Hausdurchsuchung gegeben
hatte, bei der unter anderem seine Computeranlage
beschlagnahmt worden ist. Ob das denn so richtig sei, wenn das
Gericht sagt, es wäre keine Urkundenfälschung gegeben. Die
Richterin sah sich zu einer Antwort leider nicht im Stande. Es
lägen nämlich noch weitere Verfahren gegen Uwe B. auf ihrem
Schreibtisch. Ohne Einsichtnahme in die konkrete Akte, ohne
Wissen, um welches Verfahren es sich handele, könne sie nichts
dazu sagen.
Es wurde Zeit für die Plädoyers.
Auftritt des Staatsanwaltes – 2. Akt. Dieser fühlte
sich beim Betrachten des Ausweises an die gute alte Zeit
erinnert. Damals, als es noch Yps-Hefte gab. Mit den lustigen
Gimmicks. Zum Beispiel Agentenausweise zum Selberbasteln. Der
Tatbestand der Urkundenfälschung sei nicht erfüllt. Den
fraglichen Ausweis könnte man durchaus als Scherzartikel
bezeichnen. Weil es also keine Haupttat gebe, scheide eine
Beihilfe des Angeklagten aus. So käme man auch gar nicht zur
Frage nach Wahndelikt oder untauglichem Versuch. Wahndelikt.
Ein tolles Wort. Auch eine Ordnungswidrigkeit konnte der
Staatsanwalt nicht bejahen. Er dachte an § 124 OWiG. Aber die
Sache sei schon längst verjährt. Daher bliebe nur, den
Angeklagten freizusprechen. Dies sei letztlich Aufgabe der
Justiz, nämlich der Schutz der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung, deren Kennzeichen auch Gelassenheit und Toleranz
gegenüber Andersdenkenden sei. Im Gegensatz zum System des
Nationalsozialismus. Das beeindruckte. Aber nicht den
Angeklagten.
Der Pflichtverteidiger des Angeklagten
schloss sich in seinem Plädoyer den Ausführungen des
Staatsanwaltes an. Dieser eine Satz hätte gereicht. Doch
vielleicht war der Rechtsanwalt darüber frustriert, dass er
den ganzen Vormittag über im Gericht festgesessen hatte? Er
redete und redete und redete und redete.
Uwe B.
erhielt das letzte Wort. Er nutzte es, um Berufung
anzukündigen.
Das nun kommende Urteil war keine
Überraschung. Uwe B. wollte sich bei der Verkündung
zunächst nicht erheben, stand schließlich doch aus dem Stuhl
auf und lauschte den Worten der Richterin. Freispruch auf
Kosten der Landeskasse.
Die Gründe, knapp
zusammengefasst: Ausweis kein geeignetes Dokument, da für
Jedermann erkennbar, dass er keine Rechtsgültigkeit besitzt.
Schon allein wegen der anderen Farbe und der Aufschrift
„Deutsches Reich“. Daher keine Haupttat und keine Beihilfe.
Basta.
Trotz des Freispruches blieb Uwe B. dabei: er
geht in die Berufung.
Mich würde interessieren, was
das psychiatrische Gutachten über seine Intelligenz aussagt.
Ich verabschiede mich aus dem Justizpalast des
Amtsgerichts zu Magdeburg und gebe zurück in die
abgeschlossenen Anstalten.
Harry Hirsch | |
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