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*G. Kemmerling Gast
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Verfasst am: 14.06.2003,
09:06 Titel:
Rechtsanwalt Kaschkat |
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http://f27.parsimony.net/forum66860/messages/210.htm
Geschrieben von G. Kemmerling am 22. Februar 2003
16:50:11:
(...)*
Es gibt einen
neuen Beitrag im kRR-Forum mit dem Titel "Gebietsabtretung hat
rechtlich nie stattgefunden".
Autor des Beitrags ist
ein Rechtsanwalt Kaschkat, ehrenwertes Mitglied der CSU.
Kaschkat ist ebenfalls Mitglied bei "Unser Land e.V -
Arbeitskreis Unsere Sprache ARKUS". Vorstandskollege: Alfred
Mechtersheimer.
(...)*
Zu dem vom Herrn Rechts-Anwalt besprochenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts: http://www.glasnost.de/db/DokAus/92polbvg.html
Verlautbarung der
Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts Nr. 33/92
Die
3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
durch Beschluss vom 5. Juni 1992 insgesamt elf
Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die
sich gegen das Zustimmungesetz zum deutsch-polnischen
Grenzvertrag vom 14. November 1990 richteten. Die
Verfassungsbeschwerden werden als unzulaessig angesehen, weil
die Beschwerdefuehrer nicht darlegen konnten, durch die
Grenzregelung in ihren Grundrechten unmittelbar betroffen zu
sein. Die Kammer fuehrt aus, dass der Vertrag die territoriale
Zuordnung eines Gebietes zu einem Staat regele, nicht jedoch
in privates Eigentum eingreife. Mit ihm erkenne die
Bundesrepublik Deutschland auch nicht fruehere polnische
Enteignungsmassnahmen an.
Eine mit der
Verfassungsbeschwerde verfolgbare verfassungsrechtliche
Pflicht zur Schaffung einer Entschaedigungsregelung zugunsten
der von solchen Enteignungsmassnahmen betroffenen Deutschen
wurde ebenfalls verneint. Nach Ansicht der Kammer greift der
Grenzvertrag auch nicht in das Freizuegigkeitsrecht der
Beschwerdefuehrer ein. Etwaige Beschraenkungen ihrer
Moeglichkeit, sich in den ehemaligen deutschen Ostgebieten
niederzulassen, beruhten nicht auf dem Vertrag. Schliesslich
konnte die Kammer keine gleichheitswidrige Benachteiligung der
Vertriebenen und ihrer Nachkommen gegenueber anderen Deutschen
erkennen.
(Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR
1613/91)-
Karlsruhe, den 13. Juli 1992
Komplett wird die Information durch Artikel
3 des Grenzvertrages.
Die Vertragsparteien erklären, daß
sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche
auch in Zukunft nicht erheben werden.
http://www.geocities.com/frankschmidt3001/grenzve.htm
Das liest sich völlig anders als bei Kaschkat.
G. Kemmerling
KRR-Forum: http://krr-forum.de/cgi-bin/ikonboard.cgi?s=;act=ST;f=17;t=33
Zuletzt bearbeitet von *G. Kemmerling
am 14.06.2003, 09:17, insgesamt einmal
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*Olli Gast
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Verfasst am: 14.06.2003,
09:11 Titel:
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http://f27.parsimony.net/forum66860/messages/212.htm
Geschrieben von Olli am 23. Februar 2003 09:54:49:
>
Ich habe eben den Beitrag gelesen. Er
trickst ziemlich rum. Ich versuche, seine gröbsten
Schnitzer darzulegen.
>
Kaschkat hält das
Potsdamer Protokoll für "nicht so erheblich". Schamma mal:
-
Polen: Die
Konferenz hat die Fragen, die sich auf die polnische
provisorische Regierung der nationalen Einheit und auf die
Westgrenze Polens beziehen, der Betrachtung unterzogen (..)
Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen
erzielt: Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre
Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze
Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden
soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein,
daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens
die früher deutschen Gebiete östlich der Linie,...
--
die früher deutschen
Gebiete steht da. Demnach gehörten die
Gebiete östlich von Oder uns Neisse nach Auffassung der
Alliierten im Aug. 45 schon nicht mehr zu Deutschland.
Wie das? Sind die Gebiete von Dt. an Polen abgetreten
worden? Nein. Sie wurden von der Sowjetunion annektiert.
Zum kleinen Teil zugunsten der UdSSR, zum größten Teil
zugunsten Polens.
und hier steht es deutlich:
...und in dieser
Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in
Deutschland betrachtet werden sollen.
--
Ganz Deutschland war besetzt. Die Ostgebiete gehörten
nicht mehr zur SBZ, waren also kein Teil Deutschlands
mehr.
Annexionen sind allerdings völkerrechtswidrig.
Wohlgemerkt völkerrechtswidrig, nicht nichtig. Dies wird von
halbseidenen Möchtegernjuristen immer wieder gern
durcheinandergewürfelt.
Wie kann diese
Rechtswidrigkeit entfallen? Einzig und allein dadurch, daß
sich Dt. vertraglich mit der erfolgten Annexion abfindet, sich
einverstanden erklärt. Wie nennt man einen solchen Vertrag?
Richtig, den nennt man Friedensvertrag.
Den
Alliierten war die Völkerrechtswidrigkeit der Annexion bewußt.
Diese wurde, wie ausgeführt von der SU durchgeführt, es
war einer der Preise, die an Stalin zu entrichten waren.
Nun erfüllt der 2+4-Vertrag alle Kriterien eines
Friedensvertrages. Er *ist* ein solcher. Frank Schmidt hat
hierzu sehr gute Ausführungen gemacht.
Der
Grenzvertrag mit Polen ist lediglich ein deklaratorischer
(feststellender) Vertrag.
Kaschkat hat ja recht. Dt.
hat nie diese Gebiete abgetreten. Und er mogelt in der Weise,
daß er daraus folgert, die Ostgebiete seien völkerrechtlich
weiterhin Bestandteil Deutschlands. Das ist unsauber uns
höchst unseriös.
Deutschland hat seinen Osten durch
eine (nachträglich genehmigte) Annexion verloren. Diese
Gebiete gehören seit 1945 zu den Staaten (UdSSR) Rußland und
Polen. Und seit 1990 auch in vollkommener Übereinstimmung mit
dem Völkerrecht.
Zur Frage des Grenzverlaufes
(Szczecin/Stettin) zu Polen: Es hat hier wohl unter den
Alliierten 1945 erhebliche Konflikte gegeben.
http://www.szczecin.pl/strasse/kalendar_de.htm
--
1945 26.
April Die Rote Armee besetzt Stettin. Einsetzung
des sowjetischen Stadtkommandanten.
1945 30. April Übernahme der
Zivilverwaltung in der Stadt durch die polnische
Provisorische Stadtverwaltung mit Ing. Piotr Zaremba an
der Spitze.
1945 5.
Mai Bildung des deutschen Stadtamts (anfänglich nur
für den Stadtteil Zabelsdorf, später für das ganze
Stadtgebiet), das zuerst unter Erich Spiegel und dann
unter dem Kommunisten Erich Wiesner tätig war. Rückkehr
der deutschen Stadtbewohner - Ende Mai sind in der Stadt
24.500 Deutsche, Anfang Juli schon 84.000.
1945 17.-19. Mai Die
polnischen Behörden verlassen auf Befehl der
Interimsregierung Szczecin, was mit der ungeklärten Frage
des Verlaufs der westlichen Grenze Polens begründet wurde.
1945 9. Juni
Die polnische Stadtverwaltung kehrt in die Stadt
zurück.
1945 19.
Juni Nach diplomatischem Protest der westlichen
Staaten verläßt die polnische Stadtverwaltung erneut die
Stadt.
1945 5. Juli
Endgültige Übernahme der Stadt durch die polnische
Verwaltung. In die Stadt zieht das polnische Heer ein.
....
1946 Februar
Laut Beschlüssen des Potsdamer Abkommens beginnt
die Umsiedlung der deutschen Bewohner aus der Stadt in die
sowjetische und britische Besatzungszone.
--
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