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Das 'KRR'-FAQ-Forum Diskussion über die und Kommentare zu den
"Reichsregierungen" u.ä.
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Verweser
Jörg Storm -- die beglaubigte Reichsregierung --
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Das 'KRR'-FAQ-Forum
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Henry Gast
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Verfasst am: 08.10.2003,
16:31 Titel: Hallo
Svenchen ! |
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Guten Tag !
Hallo Henry, Sie können schlichtweg keine
juristische Person des öffentlichen Rechtes sein,
Bin
ich auch nicht und das behaupte ich auch nicht. Nirgendwo.
da diese nur durch staatlichen Hoheitsakt
gegründet werden können - durch staatliche Stellen und vor
allen Dingen m. W. schriftlich.
Der Hoheitsakt wurde
durch den Verweser initiiert und selbstverständlich wurde dies
schriftlich niedergelegt und gesiegelt.
Ein Selbstgespräch reicht rechtlich
hierfür nicht aus. Das genügt nichtmal für eine jur. Person
des Privatrechtes, die aber ohnehin keine staatlichen
Hoheitsbefugnisse ausüben könnte.
Da verstehen Sie
etwas gründlich falsch: Das "Selbstgespräch" zeigt einfach nur
die Entscheidungsfindung auf. Die Proklamation ist damals
selbstverständlich schriftlich und öffentlich (inernet)
erfolgt.
Eine Ausnahme macht lediglich der TÜV
sowie bestimmte Versicherungen, die Kennzeichen für Mofas
(oder waren es Mopeds?) ausstellen können. Allerdings ist es
unmöglich, dass eine jur. Person d. Privatrechtes sämtliche
staatlichen Hoheitsbefugnisse ausüben kann.
Ich
behaupte nirgendwo, daß es sich um eine j.P. d. Privatrechtes
handelt.
Den Rest hat Frank bereits
ausführlich in seiner FAQ dargelegt.
Daß der Frank in
seinen Begründungen die Behauptung von (falsch kombinierten)
Unwahrheiten zu einer Passion macht, stört Sie nicht ? Naja.
Muß ja auch nicht. Tatsächlich aber ist es so, daß Schmitti
-geanu wie Sie- Rückschlüsse zieht, die falsch sind, und daruf
dann Thesen und Behauptungen aufbaut, die völlig ins Leere
laufen. Leider/zum Glück ist Schmitti beratungsresistent -
sonst könnte er seine Denkfehler erkennen.-
Herzlichen Gruß
Henry | |
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Henry Gast
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Verfasst am: 08.10.2003,
16:37 Titel: Hallo
Schnuffi der Bär ! |
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Guten Tag !
ihr
mühen in allen ehren, aber mir stellt sich bei alledem doch
die frage nach dem sinn der hiesigen diskussionen und
argumentationen. glauben sie denn allen ernstes, dass jemand,
der es nötig hat, sich so einen schwachsinn wie die krr
auszudenken oder anzueignen, sich durch sachliche argumente
und fakten zur einsicht bringen lässt?
Das brauche ich
nicht zu glauben - das habe ich schon getan. Das hängt damit
zusammen, daß unsere Argumentation unwiderlegbar ist, da sie
in sich völlig schlüssig ist. Das überzeugt jeden, der sich
mit dem Thema ernsthaft beschäftigt.
wer
sowas glaubt, der hat keine andere wahl, höchstens noch
zwischen krr, neuschwabenland und ashtar sheran - irgendeinen
schwachsinn wird er schon glauben.
ashtar was ??
Tut mir leid, ich bin in schwachsinnigen Dingen nicht
involviert wie Sie. Was soll das sein ?
findet, dass freaks zum auslachen da sind:
Sagt ein "schnuffi der Bär". Ja sicher.
Herzlichen Gruß
Henry | |
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Svenchen

Anmeldungsdatum: 08.07.2003 Beiträge:
619 Wohnort: Oregon, United States
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Verfasst am: 08.10.2003,
16:53 Titel:
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Aha,
Ihrers
Erachtens kann sich also eine jur. Person d. öffentlichen
Rechtes selbst initiieren? Das ist mir neu und würde auch
allen mir bekannten Rechtsgrundsätzen widersprechen.
Sie sind kein "Verweser", Sie handeln auch nicht für
das "Reich", weil das schlicht und ergreifend nicht
funktionieren kann. Eine JPdÖR kann sich nicht selber
gründen. _________________ Greetings from Oregon
Svenchen
Alle
Deutschen sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die
Clubkarten des Clubs "Deutsches Reich" sind lediglich
Scherzartikel und ohne jede rechtliche
Relevanz. | |
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Henry Gast
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Verfasst am: 08.10.2003,
17:19 Titel: Hallo
Svenchen ! |
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Guten Tag !
Aha, Ihrers Erachtens kann sich also eine jur.
Person d. öffentlichen Rechtes selbst initiieren?
Nein.
Das ist mir neu und würde auch allen
mir bekannten Rechtsgrundsätzen widersprechen.
Die
juristische Person Verweser Jörg Storm wurde vom Verweser
(Jörg Stom) initiiert. Und zwar als Körperschaft des
öffentlichen Rechtes initiiert. Die Funktion von "Verweser
Jörg Storm" ist die einer beglaubigten Reichsregierung (für
das Deutsche Reich als Republik seit 1919).
Sie sind kein "Verweser",
Und
ob ich das bin.
Sie handeln auch nicht für das
"Reich", weil das schlicht und ergreifend nicht funktionieren
kann.
Es funktioniert: Sie schreiben sich hier mit dem
Geschäftsführer von Verweser Jörg Storm, der beglaubigten
reichsregierung.
Eine JPdÖR kann sich nicht
selber gründen.
Das behaupte ich auch nicht. Es ist
so, daß Sie Rückschlüsse ziehen, die einfach nicht wahr sind
und danach Behauptungen erstellen, die mit der Realität nix zu
tun haben. Ich nennen das mal das "Schmitti-Syndrom".
Herzlichen Gruß
Henry | |
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Svenchen

Anmeldungsdatum: 08.07.2003 Beiträge:
619 Wohnort: Oregon, United States
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Verfasst am: 08.10.2003,
17:23 Titel:
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Also, Henry,
Sie
sind eine Privatperson, sehe ich das richtig?
Wenn ja,
können Sie selbstständig keine JPdÖR begründen, da dafür ein
staatlicher Willensakt nötig ist. Sie sind aber nicht der
Staat und ohne dafür nötiges Gesetz können Sie keine JPdÖR
gründen.
Außerdem ist die JPdÖR der Deutsche Staat und
nicht seine Organe. _________________ Greetings from
Oregon Svenchen
Alle Deutschen sind Bürger der
Bundesrepublik Deutschland. Die Clubkarten des Clubs
"Deutsches Reich" sind lediglich Scherzartikel und ohne jede
rechtliche Relevanz. | |
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Henry Gast
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Verfasst am: 09.10.2003,
02:56 Titel: Hallo
Svenchen ! |
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Guten Morgen !
Also, Henry, Sie sind eine Privatperson, sehe
ich das richtig?
Auch.....aber nicht nur.
Wenn ja, können Sie selbstständig keine JPdÖR
begründen, da dafür ein staatlicher Willensakt nötig ist.
Als Staatsoberhaupt ist das für mich kein Problem.
Sie sind aber nicht der Staat und ohne dafür
nötiges Gesetz können Sie keine JPdÖR gründen.
Nun ja.
Ich bin natürlich nicht der ganze Staat. Das stimmt schon.
Dennoch kann ich natürlich die Regierung einsetzen, die ich
für geeignet halte. Das hat seinerzeit Max von Baden getan -
und ich tue es auch. Und tatsächlich ist es so, daß eine
Regierung (nach deutschem Recht) immer eine Körperschaft des
öffentlichen Rechtes ist.
Außerdem ist die JPdÖR
der Deutsche Staat und nicht seine Organe.
Umgekehrt
wird eín Schuh draus (die JPdÖR (Regierung) ist ein Staasorgan
- nicht der Staat !).
Dies nur als Anmerkung.
Herzlichen Gruß
Henry | |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1595
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Verfasst am: 09.10.2003,
07:42 Titel: Re:
Hallo Svenchen ! |
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| Henry hat Folgendes
geschrieben: |
Hallo
Henry, Sie können schlichtweg keine juristische
Person des öffentlichen Rechtes sein,
Bin
ich auch nicht und das behaupte ich auch nicht.
Nirgendwo. |
So, das ist jetzt das erste und letzte
Mal, daß ich hier etwas zu diesem Kinderquatsch schreibe.
Sven-Oliver, Du mußt bei einer "Diskussion" mit Henry
sehr genau aufpassen. Seine multiple Persönlichkeitsstörung
ist sehr ausgeprägt. Henry und Jörg Storm sind mindestens
zwei, eher drei unterschiedliche Personen. Wenn Du also
Henry vorhältst, daß
er keine juristische Person des Öffentlichen Rechts sein kann
und Henry daraufhin
antwortet, daß er das auch nie behauptet habe, so hat Henry recht. Auf der
Seite des Jörg Storm
steht nämlich:
| Jörg Storm hat Folgendes
geschrieben: |
4 häufig gestellte Fragen:
1. Was soll das alles hier überhaupt bedeuten ?
Es handelt sich hierbei um die offiziellen
Seiten von "Verweser Jörg Storm". "Verweser Jörg Storm"
als juristische Person des öffentlichen Rechtes.
Initiiert vom Verweser (Jörg Storm), um die Geschäfte
für das Deutsche Reich als Republik seit 1919 zu führen.
"Verweser Jörg Storm" zeichnet mit dem vom Verweser
benannten Reichssiegel.
|
Wie geschrieben, der Mann leidet an
einer multiplen Persönlichkeitsstörung. Er besteht aus
mindestens 3 "Persönlichkeiten": Henry, Jörg Storm (natürliche
Person), Jörg Storm ("juristische Person", "Verweser").
Es hat keinen Sinn, mit Henry-Storm irgendwie
vernünftig diskutieren zu wollen. Henry und Jörg Storm
(sowohl die natürliche als auch die juristische Person) machen
sich einen schönen Scherz daraus, die Leute in Diskussionen zu
verwickeln. Dabei täuscht er (juristisches) Wissen vor, das
jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, wie auch Olli gezeigt
hat. Dabei versteht Henry es geschickt, sich so schwammig
auszudrücken, daß er praktisch nicht festzunageln ist. Wenn
man einen Fehler in seiner "Argumentation" entdeckt hat, kommt
ein "Das habe ich nie so behauptet" oder ein anderer
fadenscheiniger Grund, um die Diskussion am Leben zu halten.
Man dreht sich aber letztlich im Kreis. Denn wenn er etwas
"nie so behauptet" haben soll, läßt er sich natürlich nie aus
der Nase ziehen, wie er es denn anders behauptet hat. Man
stochert bei ihm im Nebel. Das gipfelt dann letztlich in
Aussagen wie
| Henry hat Folgendes
geschrieben: |
Daß der Frank in seinen Begründungen
die Behauptung von (falsch kombinierten) Unwahrheiten zu
einer Passion macht, stört Sie nicht ? Naja. Muß ja auch
nicht. Tatsächlich aber ist es so, daß Schmitti -geanu
wie Sie- Rückschlüsse zieht, die falsch sind, und daruf
dann Thesen und Behauptungen aufbaut, die völlig ins
Leere laufen. |
Ich hätte nicht übel Lust, diesem
Gestörten hier umgehend "Hausverbot" zu erteilen. Da es aber
offensichtlich einigen Nutzern Spaß macht, im Nebel seines
hohlen Schädels zu stochern und sich von ihm an der Nase
herumführen zu lassen, darf er hier zunächst weiterhin
schreiben. Allerdings mache ich darauf aufmerksam, daß es
mit den Threads, die jetzt zu diesem Thema eröffnet sind,
genug ist. Mehr Raum bekommt dieser Spinner in meinem Forum
nicht.
Abschließend nochmals der Hinweis: nachdem
"Jörg Storm" nun behauptet, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts zu sein, hat sich dieser ganze
Verwesungs-Mist in Luft aufgelöst. Es ist völlig unmöglich
für eine Privatperson, sich einfach mal so zu einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts zu machen.
Schon gar nicht so:
| Zitat: |
Am 29.09.2000 erkannte Herr Jörg
Storm durchs Surfen im internet, dass die juristische
Geschichte des Deutschen Reiches als Republik seit 1919
so beschaffen war, dass jenes Reich seit 24.03.1933
ruhte (wegen eines staatsrechtlichen Notstandes). Diesen
Notstand zu beenden, war durch ungeschriebenes und
mittels geschriebenem Recht dahingehend zu bewirken,
dass Herr Jörg Storm sich, Jörg Storm, am 29.09.2000
09.30 Uhr, fragte, ob Er die Tätigkeit eines Verwesers
ausüben wolle. Nachdem die Antwort bejahend ausfiel,
wurde durch den Verweser eine förmliche (juristische)
Person ("VERWESER JÖRG STORM") initiiert, damit diese
förmliche Person (mit vom Verweser erhaltenem
Siegelrecht) für den Geschäftsbetrieb des Deutschen
Reiches seit 1919 (mit der gewählten Verfassung vom
11.08.1919) nach Innen und Außen tätig werde.
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Das ist
Veralberung hoch 3, noch schlimmer als bei den "KRRs".
Es gibt daher meines Erachtens keinen Anlaß, sich mit
diesem "Henry" oder "Jörg Storm" weiterhin
auseinanderzusetzen. Selbst über diese paar Zeilen ärgere ich
mich jetzt schon wieder: sie waren absolute Zeitverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Schmidt | |
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 |
lenbach Gast
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Verfasst am: 09.10.2003,
09:37 Titel:
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ich denke nicht, dass es
'zeitverschwendung' war - ganz im gegenteil:
es waren
praktische, handfeste informationen!  | |
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