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Verweser Jörg Storm -- die beglaubigte Reichsregierung --
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 16:31    Titel: Hallo Svenchen ! Antworten mit Zitat

Guten Tag !


Hallo Henry,
Sie können schlichtweg keine juristische Person des öffentlichen Rechtes sein,

Bin ich auch nicht und das behaupte ich auch nicht. Nirgendwo.




da diese nur durch staatlichen Hoheitsakt gegründet werden können - durch staatliche Stellen und vor allen Dingen m. W. schriftlich.

Der Hoheitsakt wurde durch den Verweser initiiert und selbstverständlich wurde dies schriftlich niedergelegt und gesiegelt.




Ein Selbstgespräch reicht rechtlich hierfür nicht aus. Das genügt nichtmal für eine jur. Person des Privatrechtes, die aber ohnehin keine staatlichen Hoheitsbefugnisse ausüben könnte.

Da verstehen Sie etwas gründlich falsch: Das "Selbstgespräch" zeigt einfach nur die Entscheidungsfindung auf. Die Proklamation ist damals selbstverständlich schriftlich und öffentlich (inernet) erfolgt.


Eine Ausnahme macht lediglich der TÜV sowie bestimmte Versicherungen, die Kennzeichen für Mofas (oder waren es Mopeds?) ausstellen können. Allerdings ist es unmöglich, dass eine jur. Person d. Privatrechtes sämtliche staatlichen Hoheitsbefugnisse ausüben kann.

Ich behaupte nirgendwo, daß es sich um eine j.P. d. Privatrechtes handelt.




Den Rest hat Frank bereits ausführlich in seiner FAQ dargelegt.

Daß der Frank in seinen Begründungen die Behauptung von (falsch kombinierten) Unwahrheiten zu einer Passion macht, stört Sie nicht ? Naja. Muß ja auch nicht. Tatsächlich aber ist es so, daß Schmitti -geanu wie Sie- Rückschlüsse zieht, die falsch sind, und daruf dann Thesen und Behauptungen aufbaut, die völlig ins Leere laufen. Leider/zum Glück ist Schmitti beratungsresistent - sonst könnte er seine Denkfehler erkennen.-


Herzlichen Gruß


Henry
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 16:37    Titel: Hallo Schnuffi der Bär ! Antworten mit Zitat

Guten Tag !

ihr mühen in allen ehren, aber mir stellt sich bei alledem doch die frage nach dem sinn der hiesigen diskussionen und argumentationen. glauben sie denn allen ernstes, dass jemand, der es nötig hat, sich so einen schwachsinn wie die krr auszudenken oder anzueignen, sich durch sachliche argumente und fakten zur einsicht bringen lässt?

Das brauche ich nicht zu glauben - das habe ich schon getan. Das hängt damit zusammen, daß unsere Argumentation unwiderlegbar ist, da sie in sich völlig schlüssig ist. Das überzeugt jeden, der sich mit dem Thema ernsthaft beschäftigt.




wer sowas glaubt, der hat keine andere wahl, höchstens noch zwischen krr, neuschwabenland und ashtar sheran - irgendeinen schwachsinn wird er schon glauben.


ashtar was ?? Tut mir leid, ich bin in schwachsinnigen Dingen nicht involviert wie Sie. Was soll das sein ?



findet, dass freaks zum auslachen da sind:

Sagt ein "schnuffi der Bär". Ja sicher.


Herzlichen Gruß


Henry
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Svenchen



Anmeldungsdatum: 08.07.2003
Beiträge: 619
Wohnort: Oregon, United States

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Aha,

Ihrers Erachtens kann sich also eine jur. Person d. öffentlichen Rechtes selbst initiieren? Das ist mir neu und würde auch allen mir bekannten Rechtsgrundsätzen widersprechen.

Sie sind kein "Verweser", Sie handeln auch nicht für das "Reich", weil das schlicht und ergreifend nicht funktionieren kann. Eine JPdÖR kann sich nicht selber gründen.
_________________
Greetings from Oregon
Svenchen

Alle Deutschen sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die Clubkarten des Clubs "Deutsches Reich" sind lediglich Scherzartikel und ohne jede rechtliche Relevanz.
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 17:19    Titel: Hallo Svenchen ! Antworten mit Zitat

Guten Tag !


Aha,
Ihrers Erachtens kann sich also eine jur. Person d. öffentlichen Rechtes selbst initiieren?

Nein.


Das ist mir neu und würde auch allen mir bekannten Rechtsgrundsätzen widersprechen.

Die juristische Person Verweser Jörg Storm wurde vom Verweser (Jörg Stom) initiiert. Und zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechtes initiiert. Die Funktion von "Verweser Jörg Storm" ist die einer beglaubigten Reichsregierung (für das Deutsche Reich als Republik seit 1919).





Sie sind kein "Verweser",

Und ob ich das bin.


Sie handeln auch nicht für das "Reich", weil das schlicht und ergreifend nicht funktionieren kann.

Es funktioniert: Sie schreiben sich hier mit dem Geschäftsführer von Verweser Jörg Storm, der beglaubigten reichsregierung.



Eine JPdÖR kann sich nicht selber gründen.

Das behaupte ich auch nicht. Es ist so, daß Sie Rückschlüsse ziehen, die einfach nicht wahr sind und danach Behauptungen erstellen, die mit der Realität nix zu tun haben.
Ich nennen das mal das "Schmitti-Syndrom".


Herzlichen Gruß


Henry
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Svenchen



Anmeldungsdatum: 08.07.2003
Beiträge: 619
Wohnort: Oregon, United States

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also, Henry,

Sie sind eine Privatperson, sehe ich das richtig?

Wenn ja, können Sie selbstständig keine JPdÖR begründen, da dafür ein staatlicher Willensakt nötig ist. Sie sind aber nicht der Staat und ohne dafür nötiges Gesetz können Sie keine JPdÖR gründen.

Außerdem ist die JPdÖR der Deutsche Staat und nicht seine Organe.
_________________
Greetings from Oregon
Svenchen

Alle Deutschen sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die Clubkarten des Clubs "Deutsches Reich" sind lediglich Scherzartikel und ohne jede rechtliche Relevanz.
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.2003, 02:56    Titel: Hallo Svenchen ! Antworten mit Zitat

Guten Morgen !


Also, Henry,
Sie sind eine Privatperson, sehe ich das richtig?

Auch.....aber nicht nur.



Wenn ja, können Sie selbstständig keine JPdÖR begründen, da dafür ein staatlicher Willensakt nötig ist.

Als Staatsoberhaupt ist das für mich kein Problem.


Sie sind aber nicht der Staat und ohne dafür nötiges Gesetz können Sie keine JPdÖR gründen.

Nun ja. Ich bin natürlich nicht der ganze Staat. Das stimmt schon. Dennoch kann ich natürlich die Regierung einsetzen, die ich für geeignet halte. Das hat seinerzeit Max von Baden getan - und ich tue es auch.
Und tatsächlich ist es so, daß eine Regierung (nach deutschem Recht) immer eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist.


Außerdem ist die JPdÖR der Deutsche Staat und nicht seine Organe.

Umgekehrt wird eín Schuh draus (die JPdÖR (Regierung) ist ein Staasorgan - nicht der Staat !).

Dies nur als Anmerkung.


Herzlichen Gruß


Henry
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Frank Schmidt



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 09.10.2003, 07:42    Titel: Re: Hallo Svenchen ! Antworten mit Zitat

Henry hat Folgendes geschrieben:
Hallo Henry,
Sie können schlichtweg keine juristische Person des öffentlichen Rechtes sein,


Bin ich auch nicht und das behaupte ich auch nicht. Nirgendwo.


So, das ist jetzt das erste und letzte Mal, daß ich hier etwas zu diesem Kinderquatsch schreibe.

Sven-Oliver, Du mußt bei einer "Diskussion" mit Henry sehr genau aufpassen. Seine multiple Persönlichkeitsstörung ist sehr ausgeprägt. Henry und Jörg Storm sind mindestens zwei, eher drei unterschiedliche Personen.
Wenn Du also Henry vorhältst, daß er keine juristische Person des Öffentlichen Rechts sein kann und Henry daraufhin antwortet, daß er das auch nie behauptet habe, so hat Henry recht.
Auf der Seite des Jörg Storm steht nämlich:

Jörg Storm hat Folgendes geschrieben:

4 häufig gestellte Fragen:

1. Was soll das alles hier überhaupt bedeuten ?

Es handelt sich hierbei um die offiziellen Seiten von "Verweser Jörg Storm". "Verweser Jörg Storm" als juristische Person des öffentlichen Rechtes. Initiiert vom Verweser (Jörg Storm), um die Geschäfte für das Deutsche Reich als Republik seit 1919 zu führen. "Verweser Jörg Storm" zeichnet mit dem vom Verweser benannten Reichssiegel.


Wie geschrieben, der Mann leidet an einer multiplen Persönlichkeitsstörung.
Er besteht aus mindestens 3 "Persönlichkeiten": Henry, Jörg Storm (natürliche Person), Jörg Storm ("juristische Person", "Verweser").

Es hat keinen Sinn, mit Henry-Storm irgendwie vernünftig diskutieren zu wollen.
Henry und Jörg Storm (sowohl die natürliche als auch die juristische Person) machen sich einen schönen Scherz daraus, die Leute in Diskussionen zu verwickeln. Dabei täuscht er (juristisches) Wissen vor, das jedoch tatsächlich nicht vorhanden ist, wie auch Olli gezeigt hat.
Dabei versteht Henry es geschickt, sich so schwammig auszudrücken, daß er praktisch nicht festzunageln ist. Wenn man einen Fehler in seiner "Argumentation" entdeckt hat, kommt ein "Das habe ich nie so behauptet" oder ein anderer fadenscheiniger Grund, um die Diskussion am Leben zu halten.
Man dreht sich aber letztlich im Kreis. Denn wenn er etwas "nie so behauptet" haben soll, läßt er sich natürlich nie aus der Nase ziehen, wie er es denn anders behauptet hat. Man stochert bei ihm im Nebel.
Das gipfelt dann letztlich in Aussagen wie

Henry hat Folgendes geschrieben:

Daß der Frank in seinen Begründungen die Behauptung von (falsch kombinierten) Unwahrheiten zu einer Passion macht, stört Sie nicht ? Naja. Muß ja auch nicht. Tatsächlich aber ist es so, daß Schmitti -geanu wie Sie- Rückschlüsse zieht, die falsch sind, und daruf dann Thesen und Behauptungen aufbaut, die völlig ins Leere laufen.


Ich hätte nicht übel Lust, diesem Gestörten hier umgehend "Hausverbot" zu erteilen. Da es aber offensichtlich einigen Nutzern Spaß macht, im Nebel seines hohlen Schädels zu stochern und sich von ihm an der Nase herumführen zu lassen, darf er hier zunächst weiterhin schreiben.
Allerdings mache ich darauf aufmerksam, daß es mit den Threads, die jetzt zu diesem Thema eröffnet sind, genug ist. Mehr Raum bekommt dieser Spinner in meinem Forum nicht.

Abschließend nochmals der Hinweis:
nachdem "Jörg Storm" nun behauptet, eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu sein, hat sich dieser ganze Verwesungs-Mist in Luft aufgelöst.
Es ist völlig unmöglich für eine Privatperson, sich einfach mal so zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zu machen.
Schon gar nicht so:

Zitat:

Am 29.09.2000 erkannte Herr Jörg Storm durchs Surfen im internet, dass die juristische Geschichte des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 so beschaffen war, dass jenes Reich seit 24.03.1933 ruhte (wegen eines staatsrechtlichen Notstandes). Diesen Notstand zu beenden, war durch ungeschriebenes und mittels geschriebenem Recht dahingehend zu bewirken, dass Herr Jörg Storm sich, Jörg Storm, am 29.09.2000 09.30 Uhr, fragte, ob Er die Tätigkeit eines Verwesers ausüben wolle.
Nachdem die Antwort bejahend ausfiel, wurde durch den Verweser eine förmliche (juristische) Person ("VERWESER JÖRG STORM") initiiert, damit diese förmliche Person (mit vom Verweser erhaltenem Siegelrecht) für den Geschäftsbetrieb des Deutschen Reiches seit 1919 (mit der gewählten Verfassung vom 11.08.1919) nach Innen und Außen tätig werde.


Das ist Veralberung hoch 3, noch schlimmer als bei den "KRRs".

Es gibt daher meines Erachtens keinen Anlaß, sich mit diesem "Henry" oder "Jörg Storm" weiterhin auseinanderzusetzen. Selbst über diese paar Zeilen ärgere ich mich jetzt schon wieder: sie waren absolute Zeitverschwendung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmidt
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lenbach
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.2003, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke nicht, dass es 'zeitverschwendung' war - ganz im gegenteil:

es waren praktische, handfeste informationen! Zwinkern
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