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Verweser Jörg Storm -- die beglaubigte Reichsregierung --
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.2003, 22:28    Titel: Verweser Jörg Storm -- die beglaubigte Reichsregierung -- Antworten mit Zitat

Guten Abend !

Wie ich feststellen konnte, wird hier in einigen Foren über die beglaubigte Reichregierung Verweser Jörg Storm diskutiert. Ich möchte mich in dieser Diskussion hier gern denjenigen stellen, die ohne Pöbelei ("Spinner...") auskommen können.

Ich beantworte gern alle sachliche Fragen.


Herzlichen Gruß


Henry
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Katharina Schöntaube
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

da Sie meinen das Dt. Reich als Republik von 1919 zu vertretten, so ist gilt für diesen Staat die Weimarer Reichsverfassung, und die sieht keinen Verweser vor.

mit besten Grüßen

Katharina Schöntaube
wall wall wall
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schnuffi der bär



Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

aus den allseits bekannten gründen und der rechtlichen nichteinwandfreiheit der abdankung unseres geliebten kaisers habe ich mich gestern mit billigung der uno und des plejadischen rates der dreizehn zum kaiser ernannt. auf den poden pursche und huldige deinem herrscher!

zu höherem bestimmt:
seine majestät kaiser schnuffi der bär
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Olli



Anmeldungsdatum: 13.06.2003
Beiträge: 1551
Wohnort: Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

schnuffi der bär hat Folgendes geschrieben:


...
auf den poden pursche und huldige deinem herrscher!

...


Darf man auch der Kaiserin Incontinentia huldigen?

Fragjanur!

Olli
_________________
"Prag lässt nicht los… Dieses Mütterchen hat Krallen."
Franz Kafka an Oskar Pollak, 1902
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Svenchen



Anmeldungsdatum: 08.07.2003
Beiträge: 619
Wohnort: Oregon, United States

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Henry,

Sie können schlichtweg keine juristische Person des öffentlichen Rechtes sein, da diese nur durch staatlichen Hoheitsakt gegründet werden können - durch staatliche Stellen und vor allen Dingen m. W. schriftlich. Ein Selbstgespräch reicht rechtlich hierfür nicht aus. Das genügt nichtmal für eine jur. Person des Privatrechtes, die aber ohnehin keine staatlichen Hoheitsbefugnisse ausüben könnte. Eine Ausnahme macht lediglich der TÜV sowie bestimmte Versicherungen, die Kennzeichen für Mofas (oder waren es Mopeds?) ausstellen können. Allerdings ist es unmöglich, dass eine jur. Person d. Privatrechtes sämtliche staatlichen Hoheitsbefugnisse ausüben kann.

Den Rest hat Frank bereits ausführlich in seiner FAQ dargelegt.
_________________
Greetings from Oregon
Svenchen

Alle Deutschen sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die Clubkarten des Clubs "Deutsches Reich" sind lediglich Scherzartikel und ohne jede rechtliche Relevanz.
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schnuffi der bär



Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

ihr mühen in allen ehren, aber mir stellt sich bei alledem doch die frage nach dem sinn der hiesigen diskussionen und argumentationen. glauben sie denn allen ernstes, dass jemand, der es nötig hat, sich so einen schwachsinn wie die krr auszudenken oder anzueignen, sich durch sachliche argumente und fakten zur einsicht bringen lässt?
wer sowas glaubt, der hat keine andere wahl, höchstens noch zwischen krr, neuschwabenland und ashtar sheran - irgendeinen schwachsinn wird er schon glauben.

findet, dass freaks zum auslachen da sind:
schnuffi der bär
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Henry
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.2003, 16:23    Titel: Hallo Katharina Schöntaube ! Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Moin,

da Sie meinen das Dt. Reich als Republik von 1919 zu vertretten, so ist gilt für diesen Staat die Weimarer Reichsverfassung, und die sieht keinen Verweser vor.

Die Weimarer Reichsverfassung wurde durch mich überhaupt erst wieder zur Wirksamkeit gebracht. Und daß dort kein Verweser "vorgesehen" ist, spielt überhaupt keine Rolle, da auch die Tätigkeit Max von Badens als Verweser (im Deutschen Reich als Monarchie seit 1871) nicht von der Verfassung gedeckt wurde. Trotzdem handelte er verbindlich als Verweser (ich verweise auf "Juristische Geschichte" auf unserer homepage).

Herzlichen Gruß


Henry
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