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Fälscherbande
"KRR"? - Bracht-"Gutachten"
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1595
|
Verfasst am: 25.10.2003,
09:26 Titel:
Fälscherbande "KRR"? - Bracht-"Gutachten" |
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Liebe Forenleserinnen,
liebe Forenleser,
im Sandkasten habe ich bereits ausführlich zu
diesem Thema geschrieben. Da ich jedoch befürchte, der Text
könnte dort untergehen, möchte ich die wesentlichen Passagen
daraus hier nochmals darstellen.
(Der Text ist also
überarbeitet... )
Es geht,
um dieses vorwegzuschicken, um das angebliche "Gutachten" des
"Prof". Dr. Bracht.
Dieses gibt es, wie ich inzwischen
feststellen konnte, in mindestens drei Versionen im Internet.
Der erste Text trägt den Titel "Deutschland und das Deutsche Reich
heute nach dem Öffentlichen Recht". Er findet sich sehr
häufig auf den einschlägigen Seiten.
[edit] Dieser
Text kursiert allerdings auch inhaltlich völlig identisch
unter dem Titel "Deutschland
und Preußen heute nach dem Öffentlichen Recht", wobei
die Quelle "Staatsbriefe, 7 – 8 2000, S. 53 – 57" sein soll.
[/edit]
Der zweite Text heißt "Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur.
Bracht". Aus diesem Text habe ich bisher zitiert.
Er wird auf deutlich weniger Seiten angeboten. Der mir
vorliegende Text wurde als RTF-Datei von Nobbi Steinbach
verbreitet, erstellt am 06. Januar 2003 von "Webmaster
Hessen". Dateiname
"bracht_voelkerrechtslage_in_deutschland_bfed_de.rtf" Nach
den Erfahrungen mit dem Beitrag des Herrn Depner, in dem
Steinbach einfach völlig ungefragt Ergänzungen vorgenommen
hat, liegt zunächst natürlich der Verdacht nahe, daß er auch
in diesem Text "rumgepfuscht" hat. Das "Schlechtachten"
findet sich auch heute noch unter der Adresse
bfed.de/bracht_voelkerrechtslage_in_deutschland_bfed_de.rtf
Allerdings war dies nicht die einzige Fundstelle.
http://provinz-sachsen.de/krr/grundlagen/thema5.html
Die "KRR" unter Herrn Bradler und Herrn Neubauer bot
es ebenfalls in der mir vorliegenden Fassung auf ihren Seiten
an. Und wie sich im weiteren Verlauf dieses Beitrags zeigen
wird, ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß die Änderungen
durch die "KRR" erfolgten.
(Das "Schlechtachten"
findet sich darüber hinaus noch auf zwei weiteren Seiten:
Peakweb und "Der deutsche Osten", wobei bei letzterer auf die
Datei des Herrn Steinbach verwiesen wird.)
Die dritte
Version findet sich nun auf den Seiten der "Exilregierung",
Bradlers neuem Betätigungsfeld. Der Titel des Textes lautet
nun:
| Zitat: |
Die Völkerrechtslage in Deutschland
Rechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers
Prof. Dr. jur. Bracht |
Zuerst hatte ich gedacht, die Texte
seien vom Grundgerüst her identisch und lediglich im von mir
bisher zitierten Text einige Passagen hinzugefügt. Dies
ist jedoch nicht völlig richtig. Der erste Text enthält noch
weitere Passagen, die im
"KRR"-"Exilregierung"-Steinbach-"Schlechtachten" nicht
vorhanden sind, insbesondere Ausführungen zu Danzig usw. Es
sieht also so aus, als sei der
"KRR"-"Exilregierung"-Steinbach-Text erheblich überarbeitet
worden. Vermeintlich Uninteressantes wurde gestrichen und
stattdessen Passagen hinzugefügt, die den Eindruck erwecken,
Bracht stimme mit der "KRR" bzw. nun der
"Exilregierungs"-Argumentation völlig überein.
Nachfolgend die entsprechenden Stellen:
Im
ersten Text ist Schluß nach
| Zitat: |
Eine den beiden Entscheidungen des
Bundesverfas- sungsgerichtes entgegenstehende
Entscheidung hat es bis heute noch nicht
gegeben |
Im "KRR-Exilregierungstext" wird der
entsprechende Absatz jedoch fortgesetzt mit
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Es wird von Seiten der BRD-Regierung
immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen
Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein
Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden
Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das
nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher
gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge,
daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
|
Während
im ersten Text nach
| Zitat: |
Jeder Deutsche ist also nach dem
öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht
Reichsdeutscher und nicht etwa
Bundesdeutscher |
ein weiterer Absatz beendet ist, folgt
im "KRR-Exilregierungstext"
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997
findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz
(RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung
Deutscher zu lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare
Reichsangehörigkeit besitzt.
|
Jetzt zum angeblichen Erlöschen der
Bundesrepublik durch Streichung des Artikels 23 GG. Im ersten
Text heißt es dazu schlicht:
| Zitat: |
Diese Aufhebung war staatsrechtlich
rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands
(Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem
Grundgesetz beigetreten sind |
Im "Schlechtachten" geht es nach dieser
Stelle jedoch noch weiter.
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Seit dem 18.07.1990 ist das
Grundgesetz erloschen, spätestens jedoch am 28.09.1990,
als die Aufhebung des Art. 23 und der Präambel zum
Grundgesetz veröffentlicht wurden, sodaß die erst für
den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum
Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden
konnte, da dieser bereits mindestens 5 Tage zuvor
erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist
zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973
stellte fest: Sie (die BRD) beschränkt ihre
staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes, fühlt sich aber auch verantwortlich für
das ganze Deutschland.
|
Es folgt - in der dritten Version, also
auf den Seiten der Bradler'schen "Exilregierung" ein Auszug
aus der BVerfG-Entscheidung und die absurde "Erklärung":
| Zitat: |
Wie Sie erkennen können, ist mit
Erlöschen des “Geltungsbereiches” auch die BRD
erloschen, da sie nun ihre staatsrechtliche
Hoheitsgewalt auf einen nicht definierten
Geltungsbereich beschränkt. Und da es diesen nicht gibt,
gibt es auch keine BRD. Dieser Geltungsbereich ist
praktisch die Definition für dieses
Verwaltungsprovisorium, welches jedoch selbst kein Staat
ist. Aus diesem Grund hat auch das Grundgesetz einen
Geltungsbereich gehabt, weil es nicht im gesamten
Staatsgebiet Deutschland gilt sondern nur die drei
westlichen Besatzungszonen zu einem Verwaltungsgebiet
zusammenfaßte. Eine Verfassung dagegen braucht keinen
Geltungsbereich, hier reicht die Definition, daß diese
Verfassung in allen deutschen Ländern gilt, weil eine
Verfassung von vorn herein davon ausgeht, daß sie für
den gesamten Staat gilt. (siehe Artikel 2 der
Reichsverfassung). |
Das ist völlig haarsträubend, wie im
Rahmen der FAQ gezeigt wird. Und wohl aus diesem Grund ist
diese Aussage nicht im ersten "Gutachten" Brachts zu finden.
Zu Groß-Berlin wird im ersten Text kein Wort verloren.
Im "KRR"-"Exilregierung"-Steinbach-Text hingegen folgt nach
Bracht's Ausführungen zur HLKO
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Aus diesem Rechtsgrund heraus ist
die Annexion der deutschen Ostgebiete nur solange
aufrechtzuerhalten, wie der “Status Quo” Groß-Berlins
nicht aufgehoben wurde. Erfolgt diese Aufhebung durch
die erfolgen werdende Proklamation Berlins zu Groß
Berlin auf Veranlassung durch die Vereinten Nationen
müssen diese Gebiete dem Deutschen Reich zurückgegeben
werden. |
Ebenfalls zustätzlich
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Wie bereits unter 5. erwähnt erfolgt
die Rückgabe nach Aufhebung des Besatzungsstatus von
Gesamtdeutschland (Deutschland als
Ganzes). |
Zum Deutschen Reich steht im ersten
Text u.a.
| Zitat: |
Nach der ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache über den
Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches
allein völkerrechtlich verfügungsberechtigt über seine
Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße ist, ist es auch
bis heute nicht untergegangen. |
Im "KRR"-Steinbach-"Schlechtachten"
folgt danach der Satz
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Doch ist es als solches erst seit
der kommissarisch eingesetzten Regierung völkerrechtlich
handlungsfähig. |
Auf den Seiten der "Exilregierung" ist
dieser Satz geändert in
| Exilregierung hat Folgendes
geschrieben: |
Doch ist es als solches erst seit
der Gründung der Reichsregierung völkerrechtlich wieder
handlungsfähig. |
Klar, man will ja nicht eingesetzt sein und schon
gar nicht kommissarisch.
Gerade dieser Punkt läßt mich zu dem Schluß kommen,
daß die "KRRler" sich das ursprüngliche "Gutachten" von Bracht
geschnappt und diesem ohnehin schon von Fehlern durchsetzten
Machwerk weitere kapitale Fehler hinzugefügt haben. Oder
sollte Bracht tatsächlich so dämlich sein und die
"Rechtsansichten" der "KRRler" teilen? Es ist sicherlich
nichts unmöglich. Doch es würde in das Bild der Fälscherbande
"KRR" passen, daß man sogar vor der "Ergänzung" von angeblich
juristischen Gutachten nicht zurückschreckt, um die eigene
"Argumentation" plausibler klingen zu lassen, um sagen zu
können "Seht her, sogar ein Professor stützt unsere Ansichten
in einem Gutachten!".
Und noch deutlicher wird die
Urheberschaft für diese mögliche Verfälschung des "Gutachtens"
an dieser Stelle, an der es im ersten Text lediglich heißt:
| Zitat: |
Das ist sie jetzt auch hinsichtlich
des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland
innehatte und zwar seit dem 3. 10. 1990. Auch hierfür
würde aber eine entsprechende Abtretungsvollmacht
fehlen. |
Im "KRR"-Steinbach-Text folgt dem
jedoch
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Allerdings muß hier betont werden,
daß nicht zuletzt aus diesen Rechtsgründen heraus das
Berliner Sozialgericht in unanfechtbarem Beschluß
festgestellt hat, daß der Einigungsvertrag ungültig sei,
da die Grundlagen für den Beitritt der Art. 23 (der
territoriale Geltungsbereich) sowie die Präambel zum
Grundgesetz (Wiedervereinigungsgebot) am 18.07.1990 von
US-Außenminister James Baker aufgehoben wurden, der
Einigungsvertrag aber erst am 31.08.1990 unterzeichnet
wurde (also erst über einen Monat später!).
|
Zu
diesem angeblichen Beschluß ist im Rahmen der "KRR"-FAQ schon
genug geschrieben worden, daher gehe ich an dieser Stelle
nicht weiter darauf ein. Diese Ergänzung findet sich auch
auf den Seiten der "Exilregierung". Etwas verwunderlich, da
der Beschluß des Berliner Sozialgerichts von Ebel "erwirkt"
wurde.
Ebenfalls interessant ist, daß im ersten Text
folgende Formulierung zu lesen ist
| Zitat: |
Für seine Ostgebiete jenseits von
Oder und Neiße bleibt daher auch allein das Deutsche
Reich verfügungsberechtigt. Doch ist es völkerrechtlich
nicht handlungsfähig und kann daher schon aus diesem
Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig
abtreten |
In den Versionen der
"Reichsregierungen" fehlt der letzte Satz:
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Doch ist es völkerrechtlich nicht
handlungsfähig und kann daher schon aus diesem
Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtlich zulässig
abtreten |
Der mußte natürlich gestrichen werden,
weil ja angeblich die "KRR" bzw. die "Exilregierung" diese
Handlungsfähigkeit herstellen soll.
Und aus dem Satz
| Zitat: |
Das Deutsche Reich nicht, weil es
zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte
und daher insoweit völkerrechtlich auch
verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit
nicht kann, weil es völkerrechtlich nicht handlungsfähig
ist |
macht man im Hause "KRR"-Steinbach mal
schnell
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Das Deutsche Reich nicht, weil es
zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte
und daher insoweit völkerrechtlich auch
verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit
nicht kann, weil es völkerrechtlich erst dann vollkommen
handlungsfähig ist, wenn der das völkerrechtliche
Handeln der kommissarischen Reichsregierung behindernde
“Staat BRD” aufgelöst ist. |
bzw. bei der Exilregierung nun
| Exilregierung hat Folgendes
geschrieben: |
Das Deutsche Reich nicht, weil es
zwar die Territorialhoheit über seine Ostgebiete hatte
und daher insoweit völkerrechtlich auch
verfügungsberechtigt gewesen wäre, es aber zur Zeit
nicht kann, weil es völkerrechtlich erst dann vollkommen
handlungsfähig ist, wenn der das völkerrechtliche
Handeln der Reichsregierung behindernde “Staat BRD”
aufgelöst ist. |
An dieser Stelle noch eine Anmerkung:
einige Ergänzungen, die sich im "KRR-Schlechtachten" finden,
sind jedenfalls im von Steinbach verbreiteten Text durch
Fettdruck hervorgehoben. Wieder andere jedoch nicht. Im
zuletzt genannten Beispiel ist es sogar so, daß ein Satz
komplett umformuliert ist. Die Ergänzung ist durch Fettdruck
hervorgehoben, der umformulierte Teil jedoch nicht.
Andererseits sind auch Passagen durch Fettdruck
hervorgehoben, die in beiden Texten identisch sind. Es ist
also nicht möglich, auf Anhieb zu unterscheiden, was in den
jeweiligen Texten unterschiedlich ist.
Dann folgen im
ersten Text Ausführungen zu Radbruch, die im "KRR"-Text
gänzlich fehlen.
Hinter einer Ausführung zur
"polnischen und russischen Okkupationsmacht" steht bei
"KRR"-"Exilregierung"-Steinbach zusätzlich
| Schlechtachten hat Folgendes
geschrieben: |
Aus diesem Grunde wurde die
entsprechende Souveränität Deutschlands, die im
sogenannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch ausdrücklich
Erwähnung findet, im “Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in bezug auf Berlin” wieder aufgehoben
und hier ausdrücklich festgestellt, daß alle
Vorbehaltsrechte, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der
alliierten Behörden weiterhin in Kraft bleiben. Dies
gilt für Berlin und damit für Deutschland als Ganzes.
Denn nach internationaler Rechtsauffassung gilt ein Land
solange als besetzt, wie seine Hauptstadt besetzt oder
eben nicht vollständig souverän ist. Die Bundesrepublik
Deutschland hat nach dieser Auffassung nämlich keine
Hauptstadt, da Berlin auch weiterhin durch den
fortgeltenden Vorbehalt der Militärgouverneure belastet
ist und Berlin auch heute nicht durch die BRD regiert
werden darf. |
Davon steht im ersten Text kein Wort.
Lange Rede, kurzer Sinn:
inzwischen gibt es
also (mindestens) 3 Versionen dieses angeblichen "Gutachtens".
Eine Version, die höchstwahrscheinlich das "Original"
darstellt (oder jedenfalls der von Bracht ursprünglich
verfaßten Version am nächsten kommen dürfte), eine Version,
die von der "KRR" unter Ebel, Bradler und Neubauer
hinsichtlich der Passagen um eine "KRR" ergänzt und verwendet
wurde und die sich bei Steinbach ebenfalls fand. Die dritte
Version ist die passend für die "Exilregierung" gefälschte
Version, in der also jeder Hinweis auf eine "kommissarische
Regierung" aus der ersten "überarbeiteten" Version entfernt
und durch Verweis auf eine "richtige Reichsregierung", wie sie
die "Exilregierung" nach eigener Ansicht darstellen will,
ersetzt wurde.
Es ist unwahrscheinlich, daß alle Texte
komplett von Bracht stammen sollen. Wenn doch, beweist die
Tatsache, daß sie stellenweise deutlich unterschiedliche
Aussagen treffen und in keinem Text ein Hinweis auf eine
andere Ansicht in dem jeweils anderen Text zu finden ist, wie
unseriös Bracht ist. Stammen die von mir als
"Schlechtachten" zitierten Passsagen in dem Text
| Zitat: |
Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof.
Dr. jur. Bracht
|
bzw. dem Text
| Zitat: |
Die Völkerrechtslage in Deutschland
Rechtsgutachten des unabhängigen Völkerrechtlers
Prof. Dr. jur. Bracht |
hingegen nicht vollständig von Bracht,
sondern ist er in wesentlichen Teilen überarbeitet worden, um
ihn für die "KRR" passender zu machen, dann gibt es ganz
offensichtlich keinen einzigen Juristen, der diese völlig
widersinnige Behauptung aufstellt, die Bundesrepublik
Deutschland sei durch die Streichung des Art. 23 GG "am
18.07.1990, spätestens aber.... " untergegangen, noch nicht
einmal Bracht, auf den sich die "KRR" bisher stützte (was
nichts daran ändert, daß auch der erste Bracht-Text von
juristischen Fehlern nur so wimmelt!).
Es wäre schön, wenn sich jemand von
der "KRR" einmal zu den Änderungen erklären könnte und dazu,
ob der so als "Stellungnahme
des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht"
verbreitete Text tatsächlich in seiner Gänze von Bracht stammt
bzw. die Änderungen durch diesen "abgesegnet" worden
sind.
Andernfalls muß davon ausgegangen werden,
daß die "KRRs" nicht nur angebliche Faxe etc. fälschen,
sondern auch "Gutachten", um die eigene Argumentation
plausibler klingen zu lassen. Man hätte wenigstens erwarten
können, daß man bei den "Reichsregierungen" die "Ergänzungen"
hervorhebt, die man gemacht hat und darauf hinweist, daß die
entsprechenden Aussagen nicht von Bracht stammen. Doch dies
kann man ja nicht machen, da man sonst einen scheinbaren,
wesentlichen "Fürsprecher" verlöre.
Mit aufklärenden
Grüßen
Frank Schmidt
Zuletzt bearbeitet von Frank Schmidt am
23.10.2004, 12:09, insgesamt einmal
bearbeitet | |
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oben |
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 |
schnuffi der bär
Anmeldungsdatum:
02.10.2003 Beiträge: 41
|
Verfasst am: 26.10.2003,
19:49 Titel:
|
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prof dr freak hat sich mit
seinen freunden sogar schon eine verfassung für schlesien/teil
des deutschen reiches ausgedacht, welche in einer aufsehen
erregenden wahl auch angenommen wurde.
[url]http://www.bgd1.com/schlesien.html [/url]
seine
hochwohlgebohren: kaiser schnuffi der bär, herr über
alles, was da kreucht und fleucht in seinen deutschen
landen | |
| Nach
oben |
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Luzifer

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
679
|
Verfasst am: 26.10.2003,
22:55 Titel: Re:
Fälscherbande "KRR"? - Bracht-"Gutachten& |
|
|
| Frank Schmidt hat Folgendes
geschrieben: |
Es wäre schön, wenn sich jemand von der
"KRR" einmal zu den Änderungen erklären könnte und dazu,
ob der so als
"Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof.
Dr. jur. Bracht" verbreitete Text tatsächlich in
seiner Gänze von Bracht stammt bzw. die Änderungen durch
diesen "abgesegnet" worden sind.
|
Verlangst Du da nicht ein bisschen
viel? 98 % der Fuzzies wissen nicht, worum es geht und die
restlichen 2 % sind die Fälscher.
Zu diesen
"Schlesiern" ... noch so ein Haufen von Beknackten. Braune
Wirrköpfe, die nix besseres zu tun haben und sich wichtig
fühlen möchten. Egal welcher Haufen, auf die Frage, wie das in
der Praxis aussehen soll, kommt nie eine
Antwort. _________________ Saufen rulezZ!!! | |
| Nach
oben |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1595
|
Verfasst am: 27.10.2003,
16:04 Titel: Re:
Fälscherbande "KRR"? - Bracht-"Gutachten |
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| Luzifer hat Folgendes
geschrieben: |
Verlangst Du da nicht ein bisschen
viel? 98 % der Fuzzies wissen nicht, worum es geht und
die restlichen 2 % sind die Fälscher.
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Stimmt auch wieder. Aber immerhin der
"Zentralrat" des H. Palleske hat inzwischen nicht die
"KRR"-Fälschung (?) des angeblichen Gutachtens auf seiner
Internetseite veröffentlicht, sondern den Ausgangstext (?).
Denen muß doch aufgefallen sein, daß sich die Texte in
wesentlichen Punkten unterscheiden... naja... theoretisch
zumindest.
Mit
hoffenden Grüßen
Frank Schmidt | |
| Nach
oben |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1595
|
Verfasst am: 23.10.2004,
12:10 Titel:
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Ein kurzer Hinweis: ich
habe den Ausgangstext dieses Threads gerade überarbeitet und
auf die Änderungen hingewiesen, die an dem "Gutachten"
offensichtlich durch die "Exilregierung" vorgenommen wurden.
Mit hinweisenden Grüßen
Frank Schmidt
Nachtrag:
Bei Steinbach findet sich heutztage
eine PDF-Datei: bracht_prof_dr_jur_deutsches_reich.pdf Sie
enthält das wahrscheinliche "Original", "Deutschland und
Preußen heute nach dem Öffentlichen Recht". Aber auch hier
gibt es jedenfalls einen Unterschied: während bisher überall
der Satz
| Zitat: |
„Nichts ist geregelt, was nicht auch
gerecht geregelt wurde." (Abrahm
Lincoln) |
das "Gutachten" abschließt, heißt es
bei Steinbach:
| Zitat: |
Nichts ist richtig, was nicht
gerecht geschaffen wurde!" |
Auch "Abrahm Lincoln" (meines Wissens
schreibt er sich Abraham Lincoln, sollte das Zitat vom 16.
US-Präsidenten stammen; die falsche Schreibweise wurde aber
bei jedem Text übernommen) wird nicht erwähnt. Die Datei
wird zudem beim unglaublichen Becker verbreitet.
P.S.
Es ist ja schon wieder fast ein Jahr vergangen, seit der
Ausgangsbeitrag verfaßt wurde.  |
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oben |
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