Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1594
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Verfasst am: 13.12.2003,
13:50 Titel: Das
"Deutsche Reich" und sein "Kanzler" |
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Wie selbst ernannte
"Reichsbürger" mit Fantasieausweisen für Unruhe
sorgen Das
"Deutsche Reich" und sein "Kanzler": Verwirrte,
Spaßvögel oder was?
(...)
Spinnerei? Hirngespinste von Rechtsradikalen? Im
Magdeburger Innenministerium ist das Thema bekannt.
Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft haben sich
bereits mit dem "Deutschen Reich" beschäftigt. Jürgen
Schmökel, stellvertretender Abteilungsleiter beim
Verfassungsschutz, will nicht verhehlen, dass die
Angelegenheit nicht frei von einer gewissen Komik ist:
"Die provisorische Reichsregierung ist eines unserer
Lieblingsthemen", gesteht er schmunzelnd.
(...)
Schmökel: "Es gibt eine Menge Leute, die auf
diesen Zug aufspringen." Verwirrte, Spaßvögel und auch
Rechtsradikale. Juristisch passiert in der Regel nichts.
Auch in Grimma wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit
eingestellt. Schmökel: "Da die Ausweise für einen Staat
gelten, der faktisch nicht existiert, sind sie auch
keine Fälschung. Es gibt ja kein Original." Ähnlich
verhält es sich bei Ämtern, die der "Reichkanzler"
verleiht. "Amtsanmaßung wäre es nur, wenn es das Amt
wirklich geben würde. Theoretisch kann ja jeder in
seinem Wohnzimmer einen Staat gründen und sich zum
Präsidenten erklären. Rein rechtlich ist das zwar
Nonsens, aber verboten ist es nicht", so Schmökel. Zu
diesem Ergebnis kamen nicht nur verschiedene Gerichte,
sondern auch die Magdeburger Staatsanwaltschaft, die im
April dieses Jahres einem Vorwurf der Amtsanmaßung
prüfte.
(...)
Von
Oliver Schlicht |
http://www.volksstimme.de/news/anhalt/show_fullarticle.asp?AID=468613&Region=Sachsen-Anhalt&Template=FullArticle_lang&Column=
Die Sache mit der Amtsanmaßung hatte ich ja auch auf
meiner Seite angesprochen. So ist in der juristischen
Literatur zu lesen, daß das vorgetäuschte Amt nicht zu
bestehen braucht (Tröndle/Fischer, StGB, Rdnr. 2 zu § 132
StGB). Allerdings steht dort auch: "Das bloße Auftreten als
Beamter (ohne Amtshandlung) genügt nicht" (Tröndle/Fischer,
a.a.O.).
Mit zitierenden Grüßen
Frank
Schmidt | |