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Fahnenflüchtiger
Reichsbürger: Berufung verworfen
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Harry Hirsch

Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge:
11 Wohnort: Der Gerichtssaal
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Verfasst am: 26.04.2004,
09:16 Titel:
Fahnenflüchtiger Reichsbürger: Berufung verworfen |
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Fahnenflüchtiger "Reichsbürger":
Berufung verworfen
Auf den Internetseiten des Dr. Haug
war die Verhandlung vor dem LG Konstanz groß angekündigt
worden. Über das Ergebnis herrscht Schweigen.
Verständlich.
Die folgende Aufforderung prangte
Ende März für kurze Zeit auf den "Informationsseiten" des
Herrn Dr. Haug:
| Haug-Seite hat Folgendes
geschrieben: |
Verhandlung gegen einen Bürger des
Deutschen Reichs
Am Dienstag, den 06.04.2004
findet um 9.00 Uhr
im Landgericht Konstanz
Gerichtsgasse 15, Hauptgebäude EG Saal 8
eine öffentliche Verhandlung gegen einen Bürger
des Staates Deutsches Reich statt.
Der
Anklagepunkt lautet: Fahnenflucht. Michel S. legte
Beschwerde gegen einen Einberufungsbefehl ein. Als
Bürger des Deutschen Reichs ist Michel S. nicht
verpflichtet dem Aufruf zum Wehrdienst Folge zu
leisten.
Die OMF-BRD verurteile Michel S. in
erster Instanz zu 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Hiermit wird jeder Bürger des Deutschen Reichs
(und solche die es werden wollen) aufgefordert, bei
dieser Verhandlung anwesend zu sein.
Bitte
erscheinen Sie zahlreich!!"
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Am
14.11.2003 war der Angeklagte Michel S. vom AG
Villingen-Schwenningen wegen Dienstflucht (§ 53
Zivildienstgesetz) zu 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne
Bewährung verurteilt worden. Hiergegen legte er Berufung
ein, die am 06.04.2004 vor der 7. Strafkammer des Landgerichts
verhandelt werden sollte.
Das Ergebnis ist für alle
Scherzartikelverkäufer ein herber Rückschlag. Ist doch das
Argument, ein "Reichsbürger" müsse keinen Wehr- oder
Zivildienst leisten, ein Hauptverkaufsargument für die sog.
"Reichsausweise".
Das Landgericht Konstanz hat die
Berufung nämlich verworfen.
Es nahm Michel S. nicht
ab, dieser habe im Hinblick auf die "Nicht-Existenz" der
Bundesrepublik Deutschland wirklich ernsthaft daran geglaubt,
keinen Zivildienst leisten zu müssen. Selbst wenn doch, wäre
dies ein vermeidbarer Irrtum gewesen, was juristisch zur Folge
habe, daß ein strafbares Verhalten vorliege.
Bemerkenswert ist, daß das Strafmaß des
erstinstanzlichen Urteils, also die 10 Monate Freiheitsstrafe
ohne Bewährung,
bestätigt wurde.
Der Strafrahmen sieht keinerlei
Geldstrafe vor, sondern ausschließlich Freiheitsstrafe
zwischen einem Monat und 5 Jahren. Die Verhängung einer
Freiheitsstrafe sei nach Ansicht des Gerichts auch zur Wahrung
der Disziplin im Zivildienst geboten. Doch hebt sich die
Strafe von 10 Monaten vom unteren Rand des Strafrahmens
deutlich ab. Das Gericht begründet dies vor allem damit,
daß es praktisch keinerlei strafmildernde Umstände bei Michel
S. erkennen konnte. So zeigte Michel S. (der im übrigen
nicht vorbestraft war) keinerlei Einsicht. Er sei "politischer
Überzeugungstäter", von dem auch zukünftig Straftaten zu
erwarten seien, da er die Rechtsordnung der Bundesrepublik
ausdrücklich in Zweifel ziehe. Aus diesen Gründen sei auch
eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich.
Es
berichtete Harry
Hirsch | |
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Max
Anmeldungsdatum:
14.06.2003 Beiträge: 83
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Verfasst am: 27.04.2004,
00:31 Titel:
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10 Monate Knast ohne
Bewährung und die Berufung verworfen, - haben irgendwelche
Deppen etwa gedacht, dass man, falls es mit
Wehrdienstverweigerung so nicht klappen sollte, einfach mal
alternativ Zivildienst ableisten könne? Ich möchte nicht in
der Haut von Dr. Haug stecken, falls diese Angelegenheit mehr
oder minder auf seinem "Beratungsmist" gewachsen sein sollte.
Gruss von Max | |
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Frank Schmidt

Anmeldungsdatum: 13.06.2003 Beiträge:
1594
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Verfasst am: 27.04.2004,
17:50 Titel:
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| Max hat Folgendes
geschrieben: |
| Ich möchte nicht in der Haut von Dr.
Haug stecken, falls diese Angelegenheit mehr oder minder
auf seinem "Beratungsmist" gewachsen sein
sollte. |
Egal, ob Haug oder sonstwer diesen
Michel S. in die Irre geführt hat: spätestens jetzt sollte bei
denjenigen "KRRlern", die noch über ein Gewissen verfügen, das
Nachdenken einsetzen. Denn dies ist nun wirklich kein Spaß
mehr. Gut, man kann sich mit der "Reichsidee" vielleicht prima
ein paar faule Beamte vom Hals schaffen. Doch wenn es um
Straftaten geht, hilft auch kein "Reichsausweis". Wenn die
"KRRler" also weiterhin damit werben, wer einen solchen
"Reichsausweis" kaufe, brauche weder Wehr-, noch Zivildienst
leisten, stürzen sie bewußt junge, leicht beeinflußbare Männer
ins Unglück. 10 Monate Freiheitsstrafe, noch dazu ohne
Bewährung, versauen einem die komplette Zukunft. Dieser Michel
S. wird doch seines Lebens nicht mehr froh. Wer stellt denn
z.B. so einen später noch ein? Aber wer weiß, vielleicht
kratzt es Michel S. auch gar nicht. Er kann nach seiner
Haftentlassung schließlich zum nächsten bundesdeutschen
Sozialamt tingeln.
Daß die "KRRler" hier bewußt die
Zukunft ihrer Anhänger auf's Spiel setzen, befürchte ich,
dürfte Leuten wie Haug, Bradler, Ebel und wie sie alle heißen
leider völlig egal sein. Hauptsache das Geld fließt. Und
außerdem: bei Mitgliedern der eigenen "KRR" würde sowas
niemals passieren, nur bei der Konkurrenz.
Mit
sprachlosen Grüßen
Frank Schmidt | |
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