| Frage:
Daß Deutschland nicht souverän ist, geht doch wohl eindeutig aus der geheimen "Kanzlerakte" hervor, oder?
die "Kanzlerakte" soll Teil eines geheimen Staatsvertrags von 1949 sein, mit dem sich die Alliierten u.a. die "Medienhoheit" in der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 sichern. Die "Kanzlerakte" selbst soll ein Schriftstück sein, das jeder deutsche Bundeskanzler vor seinem Amtsantritt zu unterzeichnen habe, wohl als eine Art Verpflichtungserklärung gegenüber den "Alliierten". Einziger Beleg für die Existenz dieses geheimen Staatsvertrages soll das Schreiben eines "Staatsministers Dr. Rickermann" vom Bundesnachrichtendienst an einen namenlosen "Minister" sein, das als Scan im Internet kursiert.
I. Das "BND-Papier" des "Staatsministers Dr. Rickermann" II. Gerd-Helmut Komossa: ein Ex-MAD-Chef als Kronzeuge für die "Kanzlerakte"? III. Bundeskanzlerin Merkel zur "Kanzlerakte"
I. Das "BND-Papier" des "Staatsministers Dr. Rickermann"Einziger Beleg für die Existenz dieses geheimen Staatsvertrages soll das Schreiben eines "Staatsministers Dr. Rickermann" vom Bundesnachrichtendienst an einen namenlosen "Minister" sein, das als Scan im Internet kursiert. Was von diesem Schreiben zu halten ist, wurde im alten "KRR"-Forum erklärt (Backup): "Die VGP hat dieses Schreiben bereits 1998 veröffentlicht, allerdings mit einer anderen Datierung, nämlich den 02.09.1996. Also muss zumindest eins dieser beiden Schreiben gefälscht sein, denn der Brief, der der KRR vorliegt wurde ja schon am 14.08.1996 zu den Akten gelegt (z.d.A.). Leider ist auf dem Schreiben der KRR nicht zu sehen, wann der Brief geschrieben und erhalten wurde. Vielleicht können Sie das noch nachholen. Aber das nur nebenbei. Es gibt eindeutigere Beweise, dass dieses Dokument ein Fake ist. 1.) Es gab niemals einen Staatsminister Dr. Rickermann. Es gab nicht einmal irgendeinen Minister Rickermann auf Landesebene. 2.) Der BND hat richtige Briefköpfe - nicht nur Briefköpfe, die einfach nur mit Großschrift der Schreibmaschine geschrieben wurden. Auch fehlt ein Stempel. Da könnte ja jeder, dessen Schreibmaschine groß schreiben kann, Briefe im Namen des Verfassungsschutzes schreiben. 3.) Warum erklärt "Dr. Rickermann" die Kanzlerakte und den geheimen Staatsvertrag, wo doch alle Empfänger darüber Bescheid wissen. Würden sie sie nicht kennen, wäre "Rickermanns" Schreiben doch ohnehin sinnlos. Also warum sollte er die Kanzlerakte nochmals in etlichen Briefen erklären und dadurch das Risiko beträchtlich erhöhen, dass die Sache auffliegt? Die Erklärung dient nur dazu, dass der Leser, der auf dieses Schreiben hereinfallen soll, auch weiss was die Kanzlerakte ist. Viele kleinere Fehler sind auch aufgefallen, z.B. wird kein Minister direkt angesprochen, sondern auf jedem Briefkopf steht nur "Sehr geehrter Herr Minister". Für welchen Minister war denn dieser Brief gedacht? Und warum steht als Anmerkung, dass das Original bitte vernichtet werden soll aber gleichzeitig bringt "Dr. Rickermann" den Vermerk "z.d.A = zu den Akten" an. Das ganze ist eine stümperhafte, billige Fälschung. Hätte es jemals ein echtes Schreiben gegeben, hätten sich doch schon längst die Medien dieser Welt darauf gestürzt." Neben diesen Fehlern fallen weitere Fehler in dem Schreiben auf. Daß "Staatsminister Dr. Rickermann" z.B. empfiehlt, die Existenz des "gehaimen" Staatsvertrages "abzuleugen", von der "Medienhoheit der alliierten Mächten" schreibt und den Brief mit "Hochachtugsvoll" unterzeichnet, mag man vielleicht mit der "Panik" über den "Verlust" der "Kopie Nr. 4" erklären. Doch wie erklärt man den Hinweis auf eine "provisorische Regierung Westdeutschlands"? Vielleicht damit, daß der Erfinder des "Rickermann"-Schreibens aus der DDR kommt? Denn während es in der DDR durchaus eine "provisorische Regierung" gegeben hat, gab es diese in Westdeutschland nicht, auch nicht am 21.05.1949, als diese lt. "Staatsminister Dr. Rickermann" angeblich den geheimen Staatsvertrag unterzeichnet haben soll. Gegründet wurde die Bundesrepublik Deutschland erst am 23.05.1949. In einer E-Mail wurde die "KRR"-FAQ auf weitere Fehler hingewiesen, welche insbesondere die Geheimhaltungsstufen betreffen. So ziert den Brief des "Dr. Rickermann" der Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und dazu am oberen Rand der Hinweis "Amtlich geheimgehalten". Aus § 11 VSA - "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlußsachen - (VS-Anweisung)", zu finden auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums - ergibt sich jedoch, daß "amtlich geheimgehalten" lediglich bei den Geheimhaltungsgraden "streng geheim", "geheim" und "VS-vertraulich" verwendet wird. Dies geschieht am oberen und unteren Rand jeder beschriebenen Seite (bei "VS-vertraulich" nur am oberen Rand). Bei Dokumenten mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NfD" (NfD = "Nur für den Dienstgebrauch") wird der Zusatz "amtlich geheimgehalten" hingegen nicht verwendet. Derselben Vorschrift kann man entnehmen, daß Dokumente mit dem Geheimhaltungsgrad "VS-NfD" mit Datum und Geschäftszeichen zu versehen sind, wobei das Geschäftszeichen am Schluß durch die Abkürzung "VS-NfD" zu ergänzen ist. Das Schreiben des "Staatsministers Dr. Rickermann" allerdings enthält weder Datum noch Geschäftszeichen. Doch auch ohne Rückgriff auf eine solche Verwaltungsvorschrift gibt es einen weiteren Hinweis dafür, daß das Schreiben eine komplette Erfindung ist. So wird der "Staatsvertrag" darin als "geheim" bezeichnet. Geht man davon aus, daß ein Staatsminister die Geheimhaltungsgrade kennt, wird er dieses Wort nicht unbedacht gewählt haben; der Geheimhaltungsgrad des "Staatsvertrages" müßte also mindestens "geheim", wenn nicht sogar "streng geheim" sein. Dann ist es jedoch völlig unmöglich, daß ein Schriftstück, das die Inhalte dieses "geheimen" Dokumentes wiedergibt, lediglich mit der geringsten Geheimhaltungsstufe "VS-NfD" versehen wird. Zur Vervollständigung nachfolgend die Geheimhaltungsgrade und ihre Bedeutung: - "streng geheim": wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann - "geheim": wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann - "VS-vertraulich": wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann - "VS-Nur für den Dienstgebrauch": wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann
II. Gerd-Helmut Komossa: ein Ex-MAD-Chef als Kronzeuge für die "Kanzlerakte"?Zum Kronzeugen für die angebliche Existenz der "Kanzlerakte" wurde im Jahr 2007 schließlich Generalmajor a.D., Gerd-Helmut Komossa, von 1977 bis 1980 Amts-Chef des MAD. Um nachfolgend keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: mit MAD ist nicht das "intelligenteste Magazin der Welt" gemeint, sondern wirklich der Millitärische Abschirmdienst. In seinem im Juli 2007 veröffentlichten Buch "Die deutsche Karte" (ARES-Verlag), schreibt Komosssa auf Seite 21 f.: "Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter "Strengste Vertrauligkeit" eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal der "Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien" bis zum Jahre 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ableistung des Amtseides die sogenannte "Kanzlerakte" zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet." Diese Aussage ließ die "Gläubigen" jubilieren und Verstandesbegabte erstaunen. Sollte ein ehemaliger Geheimdienstchef tatsächlich auf eine derart plumpe Fälschung reingefallen sein? Ein Leser der "KRR"-FAQ fragte beim Autor nach und wollte unter anderem wissen, ob sich Komossa bei seinen Aussagen auf das "Rickermann-Papier" stütze. Komossa antwortete im Oktober 2007 und bejahte. Er schrieb, ihm liege das zitierte Papier des BND "in Ablichtung" vor. Eine vertrauenswürdige Person habe es ihm übermittet. Er habe es als "Zeitdokument des Jahres 1949" verstanden. Schon daran zeigt sich, was von der Passage in Komossas Buch zu halten ist. Denn daß das "zitierte Papier des BND" kein "Zeitdokument" aus dem Jahr 1949 sein kann, wird allein schon durch die Tatsache belegt, dass der BND erst am 1. April 1956 seine Tätigkeit als eine dem Bundeskanzleramt angegliederte Dienststelle aufnahm (-> Wikipedia). Darüber hinaus wurde es - wie aus dem Datum 14.8.96" beim Vermerk "z.d.A. am" erkennbar ist - erst in den 1990er-Jahren erstellt, nicht bereits 1949. Und daß es am 21. Mai 1949 noch gar keine Bundesrepublik Deutschland gab, die einen "Geheimen Staatsvertrag" hätte schließen können, scheint Komossa, der sich hoffentlich nicht nur wegen seiner Pensionsansprüche gegenüber dem Leser der "KRR"-FAQ ausdrücklich "zu unserem Staat Bundesrepublik Deutschland" bekennt, nicht weiter zu irritieren. Auch auf die zahlreichen weiteren Widersprüche im "BND-Papier" geht Komossa nicht ein. In einem - nach Angaben von Jo Conrad - von Gerd-Helmut Komossa stammenden Schreiben, welches Conrad unter dem 03.01.2007 im von ihm als "Administrator" geleiteten "Freigeist"-Forum veröffentlichte (Screenshot), heißt es weiter: "Meine kurze Bemerkung auf Seite 21/22 verstehen einige Leser so, als wollte ich darlegen, dass die der Bundesregierung von den westlichen Mächten 1949 auferlegten Verpflichtungen, die „alliierten Vorbehalte", bis heute noch Gültigkeit hätten, dass es zum Beispiel den „Medienvorbehalt" noch gäbe und der Kanzler gegenüber den Alliierten eine Verpflichtung abgeben müsste. Das aber habe ich nicht gemeint. Mit diesen kurzen Bemerkungen hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass es damals Vorbehaltsrechte gab, was „wohl heute kaum jemandem bewusst sein dürfte". Tatsächlich hatten die Westmächte am 12.05.49 durch Genehmigungsschreiben ihre Zustimmung zum GG unter einer Reihe von Vorbehalten erklärt. Ein wichtiger davon war, dass dem Besatzungsrecht vom 14.5.49 der Vorrang vor dem GG zugesprochen wurde. (...) Die Westalliierten haben dann am i. Oktober 1990 mit einer „Suspendierungserklärung" den Verzicht auf die bisherigen Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen. Folglich gab es diese danach nicht mehr. Doch welche waren es zuvor konkret? (...) Hinsichtlich der Vorbehaltsrechte zitierte ich das sogenannte „BND-Papier", das ich aber nicht bewerten wollte noch konnte. Auch heute weiß ich nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Die „alliierten Vorbehalte", die vor dem 21. Mai 1949 festgelegt waren, sind weitgehend bekannt wie u.a. die Einschränkungen im Schiffs- und Flugzeugbau, der Schwerindustrie usw. Es war nicht meine Absicht, mit diesem Hinweis auf die „Rechte der Alliierten" den Eindruck zu vermitteln, als würden diese heute noch wirksam sein. (...) Ich darf noch daraufhinweisen, dass mein Buch „Die deutsche Karte" kein wissenschaftliches Werk sein soll. Ich will „Erlebtes und Erduldetes" erzählen. Dabei fehlen mir die Jahre, die ich - leider -in sowjetischer Gefangenschaft verbrachte. (...)." Mit diesem Statement, so es tatsächlich von Komossa stammt, wird allerdings alles nur noch schlimmer. Komossa räumt ein, nicht entscheiden zu können, ob das "BND-Papier" eine Fälschung sei oder nicht. Bereits die formellen Aspekte belegen dies eindeutig, darüber hinaus die oben dargestellten zahlreichen inhaltlichen Fehler und Rechtschreibfehler. Aus unerfindlichen Gründen distanziert sich Komossa somit nicht vom Märchen der "Kanzlerakte". Alliierte Vorbehaltsrechte bestünden seit der Suspendierungserklärung zwar nicht mehr. Um aber darzustellen, um welche Vorbehaltsrechte es sich konkret gehandelt haben könnte, habe er das "BND-Papier" zitiert. In einer anderen E-Mail an einen Leser der "KRR"-FAQ liest sich Komossas Einschätzung des "BND-Papiers" ein wenig differenzierter. So schreibt er: "Ich habe im Internet in der fraglichen Angelegenheit persönlich nicht Stellung genommen, sondern lediglich auf vier Anfragen von Lesern geantwortet. Dabei habe ich u.a. erklärt: 'Auch heute weiß nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres ist zu vermuten.'" Jedenfalls in o.g. Forenbeitrag des Jo Conrad ist die Aussage Kommossas, es sei zu vermuten, daß das "BND-Papier" eine Fälschung sei, nicht enthalten. Zwar behauptet Komossa in derselben E-Mail an den Leser der "KRR"-FAQ, er wolle auf keinen Fall "bestimmten Gruppierungen bei ihren Agitationsbemühungen hilfreich" sein, doch angesichts der oben dargestellten Fakten, stehen seine ausweichenden Antworten dazu in krassem Widerspruch. Daß Komossa das "BND-Papier" des angeblichen Staatsministers Rickermann nicht eindeutig als Fälschung erkennt und bezeichnet, ist nachgerade peinlich und wirft kein gutes Licht auf seine Kompetenz. Selbst wenn Komossas Buch kein wissenschaftliches Werk ist: jedenfalls stimmt dieses Verhalten eines ehemaligen Chef eines deutschen Geheimdienstes nachdenklich. Eigentlich sollte man bei Menschen in derartigen Positionen ein gewisses Maß an Intelligenz voraussetzen können. Man kann folglich nur hoffen, daß Gerd-Helmut Komossa nicht repräsentativ für die Kompetenz der deutschen Geheimdienstler ist.
III. Bundeskanzlerin Merkel zur "Kanzlerakte"Abschließend sei auf die Internetseite "Direkt zur Kanzlerin!" hingewiesen. Dort können sich Bürger mit ihren Anliegen direkt an die Kanzlerin wenden. Diese Möglichkeit nutzte im Oktober 2007 ein unter verschiedenen Pseudonymen u.a. im oben genannten "Freigeist"-Forum bekannter Verfechter der "Reichsidee", um unter Bezugnahme auf Komossas Buch zu fragen: "Mussten Sie diese Kanzlerakte unterschreiben?" Die Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 19.11.2007 (Screenshot): "Der "geheime Staatsvertrag", den Sie erwähnen, ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte "Kanzlerakte" unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein."
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