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Die "KRR"-FAQ


Register


Bitte beachten Sie diese einleitenden Worte zum Register

- Görlitz, Stefan Andreas
- Gründungsinitiative Deutsche Nationalversammlung (auch:Vereinigung Deutsche Nationalversammlung)
- Hamer, Ryke Geerd
- Haug, Matthes Peter Dr.
- Hennig, Rigolf Dr.
- "Henry" -> Storm, Jörg ("Verweser")
- Herzau, Klaus-Helmut
- Herzog, Manfred ("Tarkus")
- Hoffmann, Robert
- Interim Partei Deutschland (IPD) (-> siehe auch Ludowici, Edgar Romano)
- Ittner, Gerhard "Gerd"


 

Görlitz, Stefan Andreas

Der gelernte Krankenpfleger Stefan Andreas Görlitz firmierte auf den Internetseiten der "Thalasso Medi-Therme" als deren Inhaber (Screenshot). Diese bot u.a. Massagen, Kosmetik und Beratung an. Nach einem Bericht des "Hamburger Abendblattes / Harburger Rundschau" vom 5. Januar 2006 meldete die "Thalasso Medi-Therme", die damals noch auf den Namen von Brigitte R., der Mitbegründerin der "Medi-Therme" (Screenshot) gelaufen sei, im Frühjahr 2003 Insolvenz an. Görlitz habe danach die Therme auf eigenen Namen übernommen. Nach Konflikten mit dem Verpächter sei Görlitz mit der Therme in einen anderen Ort gezogen, wo er im Frühjahr 2004 Insolvenz angemeldet habe.

Dem Bericht ist ebenfalls zu entnehmen, daß Görlitz bereits am 30. Juli 2003 - rechtskräftig - wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Görlitz, der sich selbst als "Homotoxikologe" bezeichnet, habe u.a. an seinen Kunden Behandlungen durchgeführt, die nur ein Arzt oder Heilpraktiker hätte durchführen dürfen. So habe er einer Kundin Spritzen verabreicht.

Ein weiteres Urteil erfolgte am 15. November 2005. Diesmal verurteilte das Amtsgericht Winsen Stefan Andreas Görlitz zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung und 300 EUR Geldauflage. In dem Bericht heißt es dazu: "Der Verurteilte führte an neun Personen Fußreflexzonenmassagen durch und nahm einer Person Blut ab - was nur ein Arzt tun darf". Görlitz habe gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In dem Bericht der "Rundschau" bezeichnet sich Görlitz als "Angehöriger des Zweiten Deutschen Reiches". Das Amtsgericht Winsen sei daher für ihn gar nicht zuständig, sondern das "Oberreichsgericht in Clausthal-Zellerfeld". Dieses ist Jürgen-Michael Wenzel zuzuordnen.

Trotz seines Lebenslaufes wird Görlitz auch als Referent eingeladen. So war er im Januar 2005 bei den "Gesundheitstagen" in Norderstedt zu Gast, einer Veranstaltung, für die laut Ankündigung Frau Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein die Schirmherrschaft hatte. Sein Thema: "Die 6 Phasen der Gesundheitsreaktion" (Screenshot).

Im November 2006 wies der Verschwörungsautor Jo Conrad auf einen Vortrag zum Thema "Rechtslage in der 'BRD'" im Dezember 2006 in Berlin (Screenshot) hin, bei dem neben Görlitz - der in der Ankündigung als "Bundesvorstand IPD" (IPD = "Interimpartei Deutschland") bezeichnet wird - auch Edgar Ludowici auftreten soll. Die Nordwest Zeitung hatte zuvor Ende Oktober 2006 über eine Veranstaltung in Bad Zwischenahn zum selben Thema berichtet, die von der Polizei aufgelöst worden war, nachdem sich Besucher bei der Polizei über die Verbreitung "rechten Gedankengutes" und Holocaustleugnung beschwert hatten. Der Referent wurde in dem Bericht als "Arzt und Rechtsanwalt Dr. Edgar Romano Ludovici" vorgestellt.

Mitte Januar 2007 berichteten die Uetersener Nachrichten von einer Veranstaltung der IPD, bei der Görlitz - neben Ludowici - als Redner aufgetreten war und "haarsträubende Thesen" verbreitet hatte.

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Gründungsinitiative Deutsche Nationalversammlung

(auch: Vereinigung Deutsche Nationalversammlung)

Die Gründungsinitiative Deutsche Nationalversammlung wurde u.a. von Klaus Weichhaus, Norbert Steinbach und Bernhardt Heldt ins Leben gerufen. In einem Bericht bei de.indymedia.org vom 28.06.2003 hieß es, die Gründungsinitiative suche gezielt "den Kontakt zu organisierten Nazis, sowie zu gewissen Querfrontstrategen".

Die Gründungsinitiative lehnt das Grundgesetz als "Instrument der Fremdherrschaft" ab, weil es "nicht den Interessen Deutschlands, sondern dem zionistischen Interesse zur Weltherrschaft" diene, wie es im August 2004 auf der Internetseite der Initiative hieß (Screenshot).

Unterstützung fand die "Gründungsinitiative", wie sich einem Bericht des IDGR aus dem Jahr 2004 entnehmen ließ, nach Angaben Bernhardt Heldts (einem ehemaligen Mitglied der Republikaner und der Grünen) auch durch Dr. Rudolf Seebald. So befand sich beispielsweise auf der Internetseite der "Gründungsinitiative" eine u.a. von Heldt und Seebald unterschriebene Einladung zur "Deutschen Nationalversammlung" (Screenshot). Seebald versuchte als Bundesvorsitzender mit seiner "Verfassungsinitiative für Deutschland - Abstimmen über Artikel 146GG" an den Bundestagswahlen 2005 teilzunehmen. Der Antrag wurde vom Bundeswahlausschuß allerdings abgelehnt, woraufhin Seebald den Bundeswahlleiter nach der Sitzung als "einen kleinen Erfüllungsgehilfen des Bundesinnenministers Schilys" beschimpfte, wie einem "Handelsblatt"-Bericht vom 12.08.2005 zu entnehmen war.

Gemeinsam mit Bernhard Heldt lud Klaus Weichhaus im April 2006 zu einer Hauptversammlung der "Vereinigung Deutsche Nationalversammlung" ein (Screenshot).
Weichhaus fungierte zeitweilig als Geschäftsführer der "Vereinigung Deutsche Nationalversammlung", wurde jedoch schließlich im Dezember 2006 auf Anweisung des Ernst Günter Kögel "mit Wirkung vom 01.01.2007" durch den "ehrenamtlichen Geschäftsführer" Christoph Kastius ersetzt. Kögel unterschrieb die Vollmacht für den neuen Geschäftsführer mit "1. Vorsitzender". Die Ernennung des neuen Geschäftsführers erfolgte auf Briefpapier der "Vereinigung Gesamtdeutsche Politik", auf dem das Logo der VGP durchgestrichen und durch den Text "Vereinigung Deutsche Nationalversammlung" ersetzt worden war. Bereits am 25.02.2007 erklärte Kastius allerdings "mit sofortiger Wirkung und unter Vorbehalt" seinen "Rücktritt als Geschäftsführer" der Vereinigung (Screenshot).

Dem Verfassungsschutzbericht 2005 des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu entnehmen, daß Kögel der "ehemalige Vorsitzende der eher unbeutenden" 'Vereinigung Gesamtdeutsche Politik' ist (S. 77). Zudem wurde er wegen Volksverhetzung zu Haftstrafen verurteilt.

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Hamer, Ryke Geerd

Dr. Ryke Geerd Hamer ist der "Erfinder" der "Germanischen Neuen Medizin". Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine medizinische Pseudolehre. Vor ihr und Dr. Hamer warnte die Deutsche Krebsgesellschaft im Jahr 2005 in einer Presseerklärung mit eindringlichen Worten:

"Deshalb ist die 'Germanische Neue Medizin' mit allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen. Ihrer Verbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und auf dem Wege der Aufklärung – Einhalt geboten werden. Eine Plattform zur Selbstdarstellung darf ihm und seinen Anhängern nicht geboten werden."

Hamer garniert seine Ideologie ganz offen mit antisemitischen Verschwörungstheorien. In einem Bericht des Fernseh-Magazins "kontraste" hieß es dazu im November 2005:

" Die Germanische Neue Medizin ist ein in sich geschlossenes Weltbild. Wer Hamer glaubt, nimmt alles in Kauf: auch Antisemitismus. Hamer behauptet: es gebe eine Verschwörung gegen ihn. Und zwar von jüdischen Geheimgesellschaften. Die Juden verhinderten die Anwendung seiner Neuen Medizin und sie wollten den Massenmord an Nicht-Juden. An seine Anhänger schreibt er: Zitat: 'Wir Nichtjuden werden gezwungen, weiterhin die jüdische Schulmedizin zu praktizieren, mit Chemo, Morphium...' "

Vermutlich Ende April 2006 führte der "vorläufige Reichspräsident" Dr. Matthes Haug ein Interview mit Hamer. Das Video, das rund eine Stunde lang ist, wurde u.a. von Hamers Sprachrohr Helmut Pilhar beworben. Pilhar selbst hatte auf seiner Internetseite bereits 2004 die "21 Punkte zur Situation in Deutschland" der Ebel-"KRR" veröffentlicht (Screenshot). Ein Großteil des Interviews drehte sich um die kruden Theorien des Dr. Haug zum Staats- und Völkerrecht. Es gipfelte schließlich in dem Angebot Haugs an Hamer, für den Posten des "Präsidenten der Nationalversammlung" bzw. des "Reichspräsidenten" zu kandieren. Schließlich müsse es für die neue Regierung "völlig integere, charismatische Personen" geben. Hamer nahm dieses Angebot als "guter Deutscher" mit den schlichten Worten "Ja, die würde ich annehmen (...) mit Freuden sogar" an. Hamers Bestreben sei es, daß das deutsche Volk "seine Freiheit" und "seine Würde" wiederbekäme und "diese Fremdbestimmung" aufhöre. Schließlich sei "die Freiheit (...) das oberste Gut der Germanen" gewesen. Was seit "60 Jahren und mehr" ablaufe sei "würdelos".

In dem Interview fabuliert Hamer u.a. auch von einer "fremdbestimmten" Richterschaft, welche die angeblich täglich 1500 Toten der Schulmedizin "einfach total nicht interessiert (...) obwohl, wenn sie selbst krank sind, sie nur nach der Germanischen Neuen Medizin sich behandeln" ließen.

Zu den Anhängern der "GMN" zählt u.a. auch Christian Joswig.

Zu Dr. Hamer siehe auch

-> AGPF - Aktion für Geistige und Psychische Freiheit - Bundesverband Sekten- und Psychomarktberatung e.V

-> TP: Neue Germanen, Alte Germanen

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Haug, Matthes Peter Dr.

In einem Bericht der "Bietigheimer Zeitung" (Südwestumschau) vom 19.05.2006 hieß es, Dr. Matthes Peter Haug sei im wirklichen Leben Chef einer GmbH, "deren Zweck die Erzeugung sauberer Energie sein soll". In Kreisen der "Reichsideologen" ist Haug u.a. bekannt als ehemaliger "Innenstaatssekretär" und "Innenminister" bei Neubauer bzw. Bradler. Dort wurde er "entlassen", wie es im Bradler-Forum hieß (Screenshot), wegen "seines eigenmächtigen Handelns" (vgl. die Diskussion im "KRR"-FAQ-Forum).

Danach machte sich Haug selbständig. Seine Gruppe nannte sich zunächst "Deutsches Reich Komitee", firmierte schließlich als "Nationalversammlung" (im Rahmen der FAQ wird sie jedoch der Einfachheit halber als "KRR" bezeichnet).

Das "Komitee" erlebte gleich einen tollen Einstand. So veröffentlichte man ein angebliches Fax des "Bureau of Diplomatic Security", das dermaßen plump gefälscht war, daß es einfach nur noch lächerlich ist (siehe gerade genannten Diskussionsfaden).

Haug firmierte auf seiner "Informationsseite" mal als "vorläufiger Reichspräsident" (Screenshot), mal als "Präsident der Nationalversammlung". Als solcher wurde er am 30.11.2003 erstmals von angeblich knapp 120 geladenen Gästen (die Angaben schwanken zwischen 116 und 119) gewählt. Wie einem Rundschreiben Haugs vom 5. Januar 2004 an seine "Reichsbürgerinnen und Reichsbürger" zu entnehmen ist, haben diese laut "Abgabenordnung" einen "monatlichen freiwilligen Beitrag, jedoch mindestens 10 EUR" zu entrichten, der auf "zukünftig zu erhebende Steuern" angerechnet werden soll (Screenshot). Somit erschloß Haug eine zusätzliche Geldquelle.

Haug über seine Biographie: "Studium der Fächer Physik und Sport an den Universitäten Marburg, Tübingen und Bordeaux. Promotion in Physik im Bereich Physikalische Chemie – analytische Umwelttechnologie. Tätigkeit im Bereich industrielle Forschung in der Fachrichtung Umwelttechnologie. Seit 99 Key Account Manager in renommierter Schweizer Umwelttechnologiefirma. 99 – 2002 Mitglied der KRR." (Screenshot)

Er hat wohl - was natürlich bereits die Fächerkombination vermuten läßt - auf Lehramt studiert, da auf einer anderen Seite von einem Referendariat am Gymnasium die Rede ist (Screenshot).

Seine Dissertationsschrift aus dem Jahre 1993 (Universität Tübingen) befaßt sich mit dem Thema "Die Wechselwirkung organischer Lösungsmittelmoleküle mit Polysiloxanschichten" (Screenshot). Er bezeichnet sich selbst als Spezialisten für "die Untersuchung elektromagnetischer Strahlung auf biologische Systeme". Leider ist nicht ersichtlich, wie und wo er sich dieses Expertenwissen angeeignet haben will. Jedenfalls trat er im April 2002 in Esslingen auf und hielt einen Vortrag zum Thema "Grenzwerte schützen uns nicht!". Auch in Sachen "Neue Homöopathie" und "Lebensenergie" ist "Dr. rer. nat" Haug aktiv, hat jedenfalls eine mehrere Tage umfassende "Ausbildung" in dieser Art der Homöopathie absolviert, die auf einen E. Körbler zurückgeht.

Haug kandierte 1999 erfolglos für die "Wählerinitiative unabhängiger Tübinger" (W.U.T.) bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen. Das Tübinger "tagblatt" hatte ihn zudem bereits 1998 als "als Physiker (s)einer Ein-Mann-Firma porträtiert".

Im Februar 2002 berichtete das Tübinger "tagblatt online" über eine Verhandlung gegen Haug vor dem Amtsgericht Tübingen. Er war angeklagt wegen Anstiftung zu Beleidigung und Bedrohung. Weil aber sein Verteidiger wegen Krankheit kurzfristig verhindert war, mußte das Verfahren neu terminiert werden. Über das Ergebnis ist nichts Genaues bekannt. Im oben genannten Artikel der "Bietigheimer Zeitung" vom 19.05.2006 hieß es allerdings:

"Schon einmal war ein Ermittlungsverfahren gegen ihn folgenlos ausgegangen. Haug war der Prozess gemacht worden, weil er einem Rottenburger Amtsrichter, der seine Reichsregierung nicht anerkennen wollte, mit einem Verfahren wegen Hochverrats drohte."

Der mutmaßlich "Scientology" nahestehende "Michael Kent" lobte in seiner "Kent-Depesche 31+32/2004" Haug als den einzigen, der über den "Rechtsstatus Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und speziell nach der Wiedervereinigung" aufklären könne.

Auch wenn Haug bereits lange Zeit die üblichen "KRR"-Thesen vertrat, hatte er in einem Interview mit dem Lokalsender "Bodensee TV" Probleme, die Drei-Elemente-Lehre richtig wiederzugeben und sprach von "Staatsgebiet, Staatsvolk und Verfassung". Auch auf seiner Informationsseite findet sich Entsprechendes (Screenshot). Phantasiereich war Haug bereits zu alten "Innenminister"-Zeiten in Sachen BK/O, wobei er jedoch immer falsch lag (siehe dazu hier).

Gleichfalls phantasiereich war "Matthes'" Ankündigung vom Dezember 2000: "Der Euro kommt definitiv nicht" hieß es da im alten "KRR"-Forum (Backup).

In diesem Zusammenhang erwähnenswert ist, daß "Matthes, Reichsinspektor" ebenfalls im Dezember 2000 im Bradler-Forum schrieb:

"Wenn das D.R. wieder ausgerufen wird, wäre die Einführung des Euro illegal, da die BRD - also Herr Dr. Cohn - über seine Einführung nicht rechtswirksam für das Deutsche Volk entscheiden konnte. Als Handlanger der Amerikaner schon." (Backup)

Mit "Herr Dr. Cohn" ist der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl gemeint. "Matthes" macht sich hierbei die in rechtsextremen Kreisen beliebte Mär zueigen, Helmut Kohl heiße eigentlich "Hennoch Kohn" (oder bei Haug "Cohn") und sei Jude. Diese Geschichte hat nichts mit der Realität zu tun (siehe dazu -> H-Ref). Daß Haug sie trotzdem verwendet, um Helmut Kohl zu diffamieren, verdeutlicht seine Geisteshaltung.

In einem Internetforum wurde am 11. August 2004 ein mit "Dr. Matthes Haug, Präsident der Nationalversammlung des Detuschen Reichs" unterzeichneter Beitrag veröffentlicht (Screenshot), in dem es - garniert mit dem üblichen Vokabular - im Hinblick auf den Heß-"Gedenkmarsch" am 21. August 2004 in Wunsiedel hieß: "Im letzten Jahr besuchten aus allen Herrenländer ca. 5000 Menschen, die um die Wahrheit und tatsächlichen Grund des Heßfluges mehr als der allgemeine Michel wissen, sein Grab. (...) Mir ist es eine Freude, diesem Mann, der mit einem Friedensvertrag der Deutschen Regierung nach Schottland flog, um den Irrsinn des 2. Weltkrieges 1941 zu beenden, diese Ehre in Wunsiedel zu erweisen.". Der "Stern" berichtete in seiner Online-Ausgabe nach dem "Gedenkmarsch":"Traurige Tradition in Wunsiedel: Zum 17. Mal marschierten Neonazis durch den Ort, um des Todes des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß zu gedenken. Die Einwohner wehrten sich nach Kräften - aber friedlich. Beim Aufmarsch von rund 3800 Neonazis im bayerischen Wunsiedel anlässlich des 17. Todestages von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß hat die Polizei über 100 Personen festgenommen. (...)".

Verbindungen zwischen Haugs "Reichsregierung" und Rechtsextremisten zeigten sich jedenfalls im Oktober 2006 auch auf der Internetseite des NPD Kreisverbands Köln. In der Rubrik "Aktuelles aus der OMF-BRd" fand sich gleich einleitend die Berufung auf die Grenzen von 1937 (gestützt auf die bekannte Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1973) und ebenso die Behauptung, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Schließlich wurde für "weitere Informationen" auf das "Reichsnachrichtenportal" verwiesen. "Empfehlenswert" sei auch die Haug'sche Internetseite (Screenshot). Wer sich gerne mit "national denkenden Reichsbürgern" austauschen möchte, möge sich - so die Empfehlung des NPD Kreisverbands - an das "Neuschwabenland"-Forum halten.

In einem Internetforum, das wohl zur Landesregierung Olaf Opelts gehörte, wurde interessanterweise Anfang September 2004 ein Vortrag Haugs angekündigt "zum Thema Deutches Reich" (Screenshot). Haug wurde dabei lediglich als "Dr. Matthes Haug" angekündigt; nicht als "vorläufiger Reichspräsident" oder ähnliches. Trotzdem dürfte es ein Hinweis auf eine Zusammenarbeit dieser "KRRs" sein.

Mitte Oktober 2004 tauchte im "Tagebuch" der Martina P. eine E-Mail auf, die angeblich von Dr. Haug stammen sollte (Screenshot). Darin offenbarte der Verfasser, sollte es sich wirklich um Dr. Haug handeln, erstaunliche Gedächtnislücken (siehe hier).

Anfang November 2004 wurde der Internetauftritt des "Reichspräsidenten" Haug überarbeitet. Ganz im Stil der "KRR"-FAQ wurde eine Rubrik "Fragen und Antworten" eingefügt, in der angeblich die Argumente der "KRR"-FAQ widerlegt werden sollen. Der Versuch mißlingt bereits bei der ersten Frage: "Es heißt, die 'Bundesrepublik Deutschland' sei nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde das vorher den Namen 'Deutsches Reich' hatte". Auf die Frage nach dem Namen wird mit keinem Wort eingegangen. Logisch, denn sonst müßte man einräumen, daß Bundesrepublik Deutschland und "Deutsches Reich" lediglich unterschiedliche Namen für dasselbe Völkerrechtssubjekt sind (siehe dazu auch hier). Nicht weniger unseriös ist die Auseinandersetzung mit den weiteren Problemstellungen. Lächerlich ist z.B. die "Argumentation" bzgl. Berlin-Übereinkommen und "2+4"-Vertrag. Angeblich habe die Erklärung, daß der "2+4"-Vertrag am 3. Oktober 1990 vorläufig in Kraft trat, keinerlei Rechtswirkungen entfaltet (siehe dazu auch hier). Äußerst bemerkenswert ist die "Argumentation" hinsichtlich der Frage, ob eine Wiedervereinigung auch ohne Art. 23 GG a.F. hätte stattfinden können. Diese Aussage wird vorbehaltlos übernommen! Damit hätte sich eigentlich die gesamte Haug'sche "Argumentation" bzgl. Unwirksamkeit der Wiedervereinigung erledigt (siehe dazu hier). Zudem wird - im Gegensatz zu der E-Mail, die bei Martina P. veröffentlicht ist - wieder von einer Streichung des Art. 23 GG a.F. am 17. Juli 1990 mit Wirkung zum 18. Juli 1990 durch US-Außenminister Baker phantasiert, ohne allerdings den geheimnisvollen Journalisten ins Spiel zu bringen, den Doktor Haug mal gefragt haben will.

Ausweislich eines u.a. auf Haugs "Informationsseite" veröffentlichten Protokolls der "2. Nationalversammlung" der Haug'schen "Regierung" vom 28. November 2004 wurde dort ein "Reichskanzler" gewählt. Sein Name: Florian Davidis, seines Zeichens Frauenarzt. Das Protokoll der "2. Nationalversammlung" enthält auch die Vorstellung weiterer Mitarbeiter/innen. Zum Thema "Erreichte Ziele" heißt es:

"Einigung mit verschiedenen Gruppierungen (...) Begrüßen der anwesenden Personen aus Sachsen:(...) Herr Opelt, (...) Herr Halang (...) Begrüßung des Innenministers aus Hessen: Herr Weisheit"

Gerade die Begrüßung der Herren Opelt und Halang überraschte nicht mehr, war Haug doch bereits zuvor bei einer ihrer Veranstaltungen als Redner angekündigt.

Genug Geld scheint Haug, dessen Vater angeblich Carlo Schmid persönlich gekannt habe, während seiner Zeit bei den "Reichsregierungen" jedoch noch nicht verdient zu haben. Im Rahmen der o.g. "2. Nationalversammlung" sprach Haug laut Protokoll jedenfalls davon, für seine "Auseinandersetzung" mit dem Finanzamt Tübingen und dem Finanzgericht Stuttgart weitere Mittel zu benötigen, da er bisher alles aus "privaten Einlagen" bezahlt habe. Nun sollten auch die angeblich "ca. 300.000 Bürger" mithelfen (Screenshot). Bei einem Jahresbeitrag von mindestens 10 EUR pro "Bürger" müßte Haug also eigentlich locker ca. 3.000.000 EUR eingenommen haben. Fraglich ist, ob er diese Einnahmen - sollten sie zutreffen - ordnungsgemäß versteuert hat.

Haugs Nationalversammlung warb auch mit einem so genannten "Staatsbesuch" Ende September/Anfang Oktober 2004 in St. Petersburg hin. Diesen absolvierte Haug in Begleitung eines gewissen "Brigade General a. D. Uhle-Wettler" (-> Wikipedia zu Uhle-Wettler). Nachprüfbar sind seine Angaben in den wesentlichen Punkten nicht. Eine Rückfrage bei der einladenden Organisation ist unmöglich, da auf der öffentlich zugänglich gemachten Einladung "aus Sicherheitsgründen" sämtliche Namen und E-Mail-Adressen unkenntlich gemacht worden sind.

Eine weitere Einnahmequelle Haugs war seine Tätigkeit als freier Handelsvertreter und "Bauberater" für KAMPA-Haus (Screenshot), der nach Eigenwerbung bekanntesten "Hausbau-Marke auf dem deutschen Eigenheimmarkt", die das Vertrauen ihrer Kunden als ihr "wichtigstes Kapital" bezeichnet. Für KAMPA suchte Haug z.B. in Zeitungsanzeigen auch "Bauplätze in allen Größen für vorgemerkte Barzahler" (Screenshot). Der zuständige KAMPA-Vertriebsleiter wurde von einem Leser der "KRR"-FAQ im Juli 2006 auf Haugs schillernde "Polit-Karriere" aufmerksam gemacht. Er sah darin jedoch lediglich eine "freie Meinungsäußerung", welche das Grundgesetz jedem Bundesbürger gestatte und die der Vertriebsleiter Herrn Haug nicht verbieten könne. Jedoch wollte er "die Thematik" genau verfolgen. Im November 2007 ergab eine Internetrecherche keine aktuellen Zusammenhänge mehr zwischen Haug und KAMPA.

Vermutlich Ende April 2006 führte Haug ein Interview mit dem Erfinder der "Germanischen Neuen Medizin", Ryke Geerd Hamer. Der Großteil des rund einstündigen Interviews drehte sich um die kruden Theorien des Dr. Haug zum Staats- und Völkerrecht. Es gipfelte schließlich in dem Angebot Haugs an Hamer, für den Posten des "Präsidenten der Nationalversammlung" bzw. des "Reichspräsidenten" zu kandidieren. Schließlich müsse es für die neue Regierung "völlig integere, charismatische Personen" geben. Hamer nahm dieses Angebot als "guter Deutscher" mit den schlichten Worten "Ja, die würde ich annehmen (...) mit Freuden sogar" an. Haugs Angebot kann als geschickter Schachzug zur weiteren Verbreitung der "Reichsideologie" angesehen werden, zählt doch die "Germanische Neue Medizin" trotz aller Absurdidität zahlreiche - teilweise fanatische - Anhänger.

Im Mai 2006 berichtete neben der o.g. "Bietigheimer Zeitung" auch die Zeitung "Schwäbisches Tagblatt" über den "Reichspräsidenten". Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart (4 Ws 98/06) hatte sich mit Haug zu befassen, da die Staatsanwaltschaft Tübingen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen eingelegt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Anklage gegen Haug erhoben (u.a. wegen des Verdachts der Amtsanmaßung). Das Landgericht Tübingen hatte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens - teilweise - abgelehnt. Dem stimmte das OLG Stuttgart schließlich zu, wie den Berichten zu entnehmen war. Zu den von Haugs "Regierung" ausgestellten Dokumenten meinte der Senat, der unbefangene Betrachter erkenne "sogleich unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter". Sie werden mithin als reine Phantasieprodukte angesehen, vergleichbar mit selbstgebastelten "Agentenausweisen". Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung kommt somit nicht in Betracht. Jemand, der sich als "Reichspräsident" oder "Präsident der Nationalversammlung" ausgibt, macht sich nach Ansicht des OLG Stuttgart auch nicht wegen Amtsanmaßung strafbar. Denn Haug maße sich keine hoheitlichen Befugnisse an, wenn er sich als "Reichspräsident" ausgebe, so das OLG. Ein solches Amt existiert in der Bundesrepublik schließlich nicht (bzw. nur in der Phantasie der "Reichsideologen"). Im Bericht der "Bietigheimer Zeitung" hieß es abschließend, Haug rudere - was die "Reichsausweise" angehe - inzwischen zurück. "Die für 60 Euro ausgegebenen Ausweise seien lediglich Zugehörigkeitsausweise für Leute, die sich als Bürger des Deutschen Reichs fühlen", habe Haug mitgeteilt.
Während die Zeitungsberichte den Eindruck erwecken, Dr. Haug habe keinerlei strafrechtliche Verfolgung zu fürchten, ergibt sich aus dem Volltext der Entscheidung, daß das Landgericht Tübingen die Anklage "teilweise" zugelassen hat und zwar die "Anklagepunkte 57 bis 64" (Tatvorwurf jeweils Betrug im besonders schweren Fall). Insoweit sei das Hauptverfahren vor dem "Amtsgericht - Strafrichter - Tübingen" eröffnet worden. Die für den Fall zuständige Tübinger Staatsanwältin wollte Anfang August 2006 auf Anfrage der "KRR"-FAQ zum Verfahren keine Stellung nehmen. Eine im Rahmen der "KRR"-FAQ erfolgende Information der Öffentlichkeit über die bzw. Warnung vor den möglichen Straftaten des Herrn Dr. Haug belege kein "berechtigtes Interesse an der Erteilung von Auskünften", hieß es. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 22. August 2006 über zwei "Delinquenten", gegen die vor dem Tübinger Amtsgericht verhandelt werde. Aus dem Zusammenhang ist zu schließen, daß es sich bei einem der "Delinquenten" um Haug handelt.

In der ersten Jahreshälfte 2006 verkündete Haug auf seiner "Informationsseite" übrigens die Auflösung des "Kabinetts". In seiner Erklärung war zu lesen:

"Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Zeit der Regierungen für ein bislang nicht souveränes Deutsches Reich noch nicht gekommen ist.
Unter diesen Umständen liefe eine Regierung Gefahr, zu ausschließlichen "Amtspersonen" zu verkümmern.

Aus diesem Grund wurde beschlossen, sich vom Tragen von Amtstiteln zu trennen und das Kabinett selbst aufzulösen."

Obwohl auch der o.g. "Reichskanzler" Davidis von der "Nationalversammlung" gewählt wurde, bleibt laut Haug lediglich der "Präsident als gewählter Repräsentant der Nationalversammlung (...) bestehen" (Screenshot). Statt eines "Kabinetts" sollte es zukünftig einen "Rat der Nationalversammlung" geben.

Mindestens seit Juli 2007 hat Haug die Domain dr-matthes-haug.de registriert. In seinem "persönlichen Logbuch" präsentiert er Themen wie "Erneuerbare Energien, Politik und Reisen", informiert über "Freie Energie", Vorträge u.ä.

Empfehlenswert ist ein Blick auf seine Vita (Stand November 2007; Screenshot): mit keinem Wort erwähnt Haug dort seine staatsmännischen Erfahrungen für das "Deutsche Reich". Und wer auf die Rubrik "Gesundheit" klickt, findet dort bislang jedenfalls keine Informationen über die "Germanische Neue Medizin" und Ryke Geerd Hamer. Haug scheint inzwischen also ganz den seriösen Wissenschaftler zu geben, der in der Schweiz eine Firma "Energie System Lösungen AG" gegründet habe (Screenshot). Seine jahrelange aktive Rolle bei den "Reichsregierungen" scheint Haug unter den Teppich kehren zu wollen, allerdings bislang wenig erfolgreich, da beispielsweise die Internetseite seiner "Nationalversammlung" diese ebenso dokumentiert wie diverse Interviews, die er als "reichsdeutscher" Staatsmann geführt hat. Nach Informationen der "KRR"-FAQ haben andererseits Betreiber von Internetseiten, auf denen kritisch über Haugs Aktivitäten berichtet wird, im Spätsommer 2007 u.a. Schadensersatzandrohungen erhalten. Am 29. September 2007 trat Haug im übrigen beim "5. Kongress 'Globale Problematik und Lösungswege'" im Bürgerhaus Vegesack – Bremen, auf (Screenshot). Ebenfalls auf dem Programm dieses Kongresses standen Vorträge u.a. von Jo Conrad und Andreas Popp (-> Antifaschistische Nachrichten 16/2007 zu Andreas Popp), beide dem Dunstkreis der "Reichsregierungen" jedenfalls nicht völlig fremd.

Die "Südwest Presse" berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 11.04.2008 schließlich von der Verurteilung des Dr. Matthes Peter Haug zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Haug hatte für je 50 EUR Ausweise und Führerscheine seines "Deutschen Reiches" verkauft. Dem Bericht ist zu entnehmen, Haug sei in 8 Fällen wegen Verkaufs von "Reichsführerscheinen" angeklagt gewesen. Zwei Fälle wurden eingestellt, in zwei weiteren erfolgte ein Freispruch. In den vier verbliebenen Fällen erfolgte die Verurteilung wegen Betrugs. Der Staatsanwaltschaft sei der Nachweis gelungen, daß Haug mit seinen Fantasiepapieren tatsächlich "Leute geschädigt" habe, heißt es in dem Beitrag. Ob diese Entscheidung mit dem oben erwähnten Verfahren um die Beschwerde der StA Tübingen beim OLG Stuttgart zusammenhängt, ist der "KRR"-FAQ nicht bekannt; gleiches gilt derzeit (13. April 2008) für die Frage, ob das Urteil des Amtsgerichts Tübingen bereits rechtskräftig ist.

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Hennig, Rigolf Dr.

Dr. Rigolf Hennig, ehemaliger Chirurg, fungierte als "Schriftleiter" der Zeitschrift "Der Reichsbote" (früher: "Der Preuße"). Diese Zeitschrift bietet u.a. bekannten Rechtsextremen wie z.B. Manfred Roeder und Horst Mahler sowie selbst Klaus Weichhaus und Hans-Peter Thietz eine Platttform (Quelle).

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat sich bereits mehrmals mit dem "Reichsboten" befaßt. In der BPjM-Aktuell 2/2006 ist dazu zu lesen:

"Nachdem in diesem Jahr bereits zwei Ausgaben des 'Reichsboten' indiziert und in Listenteil B eingetragen worden waren, wurde die Schrift mit der dritten Indizierung im letzten Monat erstmalig vom 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für dem Zeitraum von einem Jahr vorausindiziert."

Gemäß § 22 JuSchG kann eine solche Vorausindizierung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten erfolgen, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehr als zwei Ausgaben des "Erzeugnisses" indiziert worden sind.

Einem Porträt in der von der "Bremer Tageszeitungen AG" herausgegebenen Broschüre "Sie marschieren wieder" (PDF-Datei, ca. 7 MB, Seite 40) ist u.a. zu entnehmen, daß Hennig 1997 als "Staatspräsident" des "Freistaates Preußen" auftrat. Ein Verfahren wegen des Mißbrauchs von Titeln endete jedoch vor dem Amtsgericht Verden mit einem Freispruch. Der Richter hielt es für "so unwahrscheinlich", daß "Würdenträger und Insignien des 'Freistaates Preußen' von einem Durchschnittsdeutschen ernst genommen werden könnten", daß eine Verurteilung "schwerlich zu begründen sei".

Der "Freistaat Preußen" soll nach der Eigenwerbung ein "souveränder Staat im einstweiligen Exil" sein und "treuhänderisch für das Deutsche Reich" handeln (Screenshot).

Das Landgericht Lüneburg verurteilte Hennig im Dezember 2005 wegen Verunglimpfung des Staates zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung. Hennig habe in seiner Zeitschrift die Bundesrepublik Deutschland als "Mißgeburt" bezeichnet und deren Abschaffung gefordert. Im Prozeß selbst habe Hennig den Völkermord an den Juden als "offenkundige Fälschung" bezeichnet (-> redok). Nach der Verurteilung wurde in Ausgabe 1/2006 des "Reichsboten" mitgeteilt, daß Horst Mahler "ab sofort" für die Schriftleitung verantwortlich zeichne. In einer "Presseerklärung" des "Staatsratsvorsitzenden und Kreistagsabgeordneten Dr. med Rigolf Hennig", die auf der Internetseite seines "Freistaates Preußen" veröffentlicht wurde, teilte dieser mit, daß er am 22. Januar 2007 aus der "Kriegsgefangenschaft" entlassen worden sei - nach 2/3 verbüßter Haft - und nun eine "dreijährige Bewährungsfrist als Damoklesschwert" über ihm schwebe.

Auch der "blick nach rechts" berichtete bereits über Rigolf Hennig (blick nach rechts 14/2003). Diesem Bericht sind zahlreiche einschlägige Verbindungen Hennigs zu entnehmen. So ist oder war er u.a.:

- Mitglied der "Republikaner" (Kreisvorsitzender, Landesvorständler und Bundestagskandidat der Republikaner),

- Mitglied und niedersächsischer Landesvorsitzender der "Deutschen Liga für Volk und Heimat".

Bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2006 kandidierte Hennig für die NPD und zog in den Verdener Stadtrat und den Kreistag des Landkreises Verden ein (taz vom 12.09.2006)

Hennigs Vision: die Wiederherstellung des "Deutschen Reiches" inklusive Österreich, Tirol und Elsass-Lothringen sowie aller "ostdeutschen Länder einschließlich Westpreußen und des deutschen Teils von Nord-Schleswig (Grenzen 1914 + 1939)".

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Henry -> Storm, Jörg ("Verweser")

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Herzau, Klaus Helmuth

Klaus Helmuth Herzau bezeichnet sich selbst als "provisorischer Regierungspräsident des Regierungsbezirks Magdeburg". Nach eigenen Angaben ist er gelernter Bauingenieur.

Die "Magdeburger Volksstimme" berichtete in ihrer Ausgabe vom 14.02.2004 über die Eröffnung des Büros des "Regierungspräsidenten". Anwesend war auch Frank Wolfgang Richter.

Herzau vertritt die üblichen "KRR"-Thesen. Obwohl er das Büro zusammen mit Richter eröffnete, versicherte er öffentlich, "in keinerlei Beziehung zu rechtem oder nationalsozialistischem Gedankengut" zu stehen.

In einem TV-Bericht des ZDF-Magazins "Mona Lisa" vom 17.04.2005 kam auch Herzau zu Wort. Befragt zu den von der "kommissarischen Reichsregierung" ausgestellten "Todesurteilen", bewertete er diese als "rechtens".

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Herzog, Manfred ("Tarkus")

Manfred Herzog bezeichnet(e) sich selbst "Regierungspräsident".

Er fiel in diversen Foren als "Tarkus" meist sehr negativ auf, da er, sobald jemand nicht seiner Meinung war, zu pöbeln begann und denjenigen als "Verfassungsschützer", "Mörder" u.ä. bezeichnete.

Herzog ist bereits mehrfach verurteilt worden und ein Musterbeispiel dafür, daß "Reichsausweise" eben nicht vor Strafe schützen. Mindestens einmal saß er in "Ersatzhaft", weil wer sich weigerte, eine gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen.

Ein kleiner Ausschnitt aus seinen Verurteilungen:

Im Februar 2004 erging gegen ihn ein Strafbefehl des AG Halle wegen Amtsanmaßung in 4 Fällen (360 Cs 426 Js 40249/03). Er hatte sich als "Regierungspräsident" ausgegeben. Herzog soll eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 20 EUR (also 2.000 EUR) zahlen. Bereits 2003 war er u.a. wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 EUR verurteilt worden. Außerdem gab es im Januar 2004 40 Tagessätze à 20 EUR wegen Beleidigung (AG Halle 360 Cs 426 Js 32642/03), im Dezember 2003 60 Tagessätze à 15 EUR wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (AG Halle 360 Cs 305 Js 45675/03) und 40 Tagessätze à 15 EUR wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (AG Halle 360 Cs 804 Js 37771/03). Außerdem ist er vom Amtsgericht Halle im Januar 2003 wegen Verbreitung pornographischer Schriften und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 EUR verurteilt worden.

Auch in seinem Scheidungsverfahren versuchte er sich mittels der "Reichsargumentation" aus der Affäre zu ziehen. Obwohl die Ehe inzwischen rechtskräftig geschieden ist, behauptete "Tarkus" gerne das Gegenteil, weswegen er eine Unterlassungsverfügung ins Haus bekam.

Nachdem es eine Weile deutlich ruhiger um "Tarkus" geworden war, erschien in dem sich selbst als "Online-Zeitung" bezeichnenden "Saar-Echo" am 8.3.2006 die "Leserzuschrift" eines gewissen Manfred Herzog (Screenshot). Hierin wurden einige der bekannten "Reichsthesen" verbreitet, so die vom angeblichen Erlöschen des Grundgesetzes durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. (siehe dazu hier) und die Behauptung, Richter/innen würden ihre Urteile nicht handschriftlich unterzeichnen (siehe hier). Zum "Saar-Echo" siehe hier.

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Hoffmann, Robert

"Geld wie Heu - Millionäre in Deutschland" war der Titel einer sternTV-Reportage, für die der Sender Vox am 27.12.2006 wie folgt warb (Screenshot):

"Wie leben Deutschlands Millionäre? Stern TV-Reportage stellt am Dienstag (2. Januar, 22 Uhr bei VOX) Menschen vor, die sich um Geld keine Gedanken mehr machen müssen.

(...)

Robert Hoffmann aus Kamp-Lintfort dagegen redet gern über seine Millionen. Vor seiner Haustür stehen Luxusautos im Wert von 800.000 Euro. "Das brauche ich für mein Ego", gibt der 41jährige Unternehmensberater zu. Hoffmann kommt aus einer Bergarbeiterfamilie und hat jahrelang unter Tage gearbeitet. Nach dem Jura-Studium begann seine steile Karriere in der Wirtschaft. Trotz seines Vermögens geht Hoffmann vorsichtig mit seinem Geld um. Er kauft dort, wo es günstig ist und zahlt grundsätzlich in bar. Schulden sind für ihn Tabu. Denn Hoffmann weiß, wie schnell der Reichtum vorbei sein kann."

Schon ein bemerkenswerter Lebenslauf: jahrelang unter Tage arbeiten, dann Jura studieren, schließlich eine steile Karriere in der Wirtschaft. Der Lebenslauf wäre sicher noch viel bemerkenswerter gewesen, hätte man den damals aktuellen Nebenjob Hoffmanns erwähnt: als "Reichsanwalt Dr. Robert Hoffmann" in den Diensten der "kommissarischen Reichsregierung" des Christian Samter.

Die Reportage schlug in "Reichskreisen" trotzdem hohe Wellen, die in E-Mail-Form bis in die sternTV-Redaktion schwappten. Am 28.02.2007 berichtete daher das Magazin sternTV auf RTL zunächst über "Reichskanzler" Ebel, um sich anschließend Robert Hoffmann zu widmen. So kam ein Opfer Hoffmanns zu Wort, das von diesem auf einer Werbeveranstaltung der "Kommissarischen Reichsregierung" für eine Geldanlage geködert worden war. Hoffmann sei dort als "Reichsanwalt" aufgetreten und habe dann "Geldgeschäfte besonderer Art" vorgeschlagen. So sei versprochen und garantiert worden, daß man einen Anlagebetrag von 100.000 EUR mit 40 % pro Monat für ein ganzes Jahr verzinst bekomme und am Ende des Jahres der Geldbetrag wieder vollständig zurückgezahlt würde. Herausgekommen sei am Ende jedoch nichts.

Zu den Geldgeschäften dieser "Reichsregierung" siehe auch hier.

Doch nicht nur den dubiosen Geldgeschäften Hoffmanns ging sternTV nach, sondern auch dem Lebenslauf des angeblichen Juristen. So kam eine Dame zu Wort, die jahrelang mit Hoffmann zusammengearbeitet habe. Dieser habe ihr gegenüber immer gesagt, daß er über einen Hauptschulabschluß verfüge und gelernter Bergmann sei. Eines Morgens sei er dann gekommen und habe gesagt: "So, ihr Süßen. Ab heute bin ich Doktor Hoffmann". Er habe tags zuvor seine "Arbeit" abgegeben, die für gut befunden worden sei und nun sei er Doktor.

Ein weiterer Vorwurf, der in dem Bericht zur Sprache kam: "Dr." Robert Hoffmann habe wertlose "Staatsbürgerschaften" für mehrere tausend Euro verkauft.

Das Team von sternTV besuchte schließlich Hoffmanns angebliche Geschäftsadresse in Berlin. Dem Hausmeister war Dr. Robert Hoffmann unbekannt. Aber es sei schonmal jemand da gewesen, der sich nach Hoffmann erkundigt habe: die Polizei.

Für ein Interview mit sternTV habe Hoffmann nicht zur Verfügung gestanden.

Auf der auf Robert Hoffmann registrierten Internetseite dieser "kommissarischen Reichsregierung" wurde am 16.11.2006 aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin an Hoffmann zitiert. Darin hieß es: "in dem gegen Sie wegen versuchter Nötigung u. a. eingeleiteten Ermittlungsverfahren habe ich von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 154 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung abgesehen" (Screenshot).

Die Veröffentlichung sollte offensichtlich dazu dienen, Hoffmanns Erfolge als "Reichsanwalt" zu untermauern. Tatsächlich offenbart ein Blick in § 154 StPO, daß diese Mitteilung beileibe kein Erfolg ist. Besagt sie doch, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten Robert Hoffmann eingestellt hat, weil die in diesem Verfahren zu erwartende Strafe "neben einer Strafe (...), die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". Oder kurz: Hoffmann hatte zum Zeitpunkt der Einstellung deutlich mehr "Dreck am Stecken" als nur ein Verfahren wegen "versuchter Nötigung u.a.".

Hoffmann und seine "Kommissarische Reichsregierung" standen auch in Kontakt zu den Herren Thomas Tischer und Godwin Bachmann (-> Runder Tisch). In einer E-Mail des - eine Zeitlang für die "KRR" Samter/Hoffmann tätigen - "Professor" Siegfried Böhm vom 13.06.2006 hieß es stolz:

"Seit dem 2.5.2006 haben wir unser eigenes Justizzentrum in Magdeburg, mit 5 Amtsanwälten."

Die Kontakt-E-Mail-Adresse begann mit "thomastischer@".

Doch nur kurze Zeit später kam es zwischen der "Regierung" und dem "Justizzentrum" zum Streit, wie aus mehreren Mitteilungen auf der Hoffmann'schen Internetseite hervorging (Screenshot).

Am 29.07.2008 berichtete die "Rheinische Post" unter der Überschrift "'Oberster Staatsanwalt' wegen Betrugs vor Gericht" schließlich über den "Reichsanwalt Dr. Robert H.", der "seine Tätigkeit bei der Reichsregierung niedergelegt" habe, weil man sich "immer mit Gerichten rumschlagen" müßte.

Dem Beitrag war zu entnehmen, daß zwei ausländische Familien dem "Reichsanwalt (...) viel Geld" bezahlt hätten, um Familienmitglieder durch eine Einbürgerung ins "Deutsche Reich" vor einer Abschiebung zu bewahren. In erster Instanz war der wegen diverser Vergehen - "vornehmlich Urkundenfälschungen und Steuerhinterziehungen" - vorbestrafte Angeklagte noch wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung fand vor dem Landgericht Kleve statt. Dem Bericht der Rheinischen Post war zu entnehmen, daß der Vorsitzende Richter dem Angeklagten die Möglichkeit einräumte, bis zum Fortsetzungstermin am 06.08.2008 den Geschädigten das Geld (insgesamt 22.500 EUR) in bar zurückzugeben. Dies wäre ein Pluspunkt, wie auch die Tatsache, daß er "seine Tätigkeit bei der Reichsregierung niedergelegt" habe.

Zur Verhandlung am 06.08.2008 erschien Hoffmann schließlich nicht, wie die Rheinische Post berichtete. Trotzdem wurde die Strafe auf 2 Jahre reduziert, für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hoffmann "muss jetzt den Schaden regulieren und einer gemeinnützigen Einrichtung 15.000 Euro zahlen", wie es in dem Artikel hieß. Angeblich habe sich Hoffmann, als "einfacher Bergmann" von der Chance, Staatsanwalt zu werden, "blenden" lassen.

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Interim Partei Deutschland (IPD)

Die Interim Partei Deutschland (IPD) hat lediglich auf den ersten Blick nichts mit den "KRRs" zu tun. Doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich sowohl erhebliche Gemeinsamkeiten in der "Argumentation" sowie personelle Verbindungen. Da im Dunstkreis der IPD inzwischen verschiedene weitere Gruppierungen aktiv sind, insbesondere der "Rechtsnormen-Schutzverein", wird der nachfolgende Text zwecks besserer Übersichtlichkeit wie folgt untergliedert:

 

Inhaltsübersicht

 

I. Die "Partei"

II. Verbindung zu Rechtsextremisten

III. Das Internetnetforum der IPD

IV. "Rechtsnormen-Schutzverein"

V. G.N.I.G. und "Prüf- und Beschaffungsverband"

 

I. Die "Partei"

Im Jahr 2006 machte vermehrt eine "Interim Partei Deutschland" (auch "Interimpartei Deutschland", IPD) auf sich aufmerksam. Erster Vorsitzender: Edgar Romano Ludowici, in der Szene der "Reichsregierungen" bekannt u.a. als "Erster Bürgermeister" des "Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg" (als solcher bezeichnete er sich jedenfalls in einer E-Mail an die "KRR"-FAQ vom 16.08.2004) und "Reichsminister des Inneren" bei der "Exilregierung des 2.ten Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937", einer weiteren Splittergruppe der "KRRs".

Ebenfalls sehr aktiv für die IPD und ihr verbundene Gruppierungen ist Manuel Kraschinski, bekannt als "Krascher" bzw. "KrasherHistory" aus verschiedenen einschlägigen Internetforen, so aus dem Forum der IPD. Unter anderem tritt Kraschinski für Mitglieder des "Rechtsnormen-Schutzvereins" (zu dessen Vorstand er gehört) vor Gericht als Beistand auf und ist zudem Bundesgeschäftsführer der IPD.

Am 28. April 2006 berichteten Süddeutsche Zeitung und Abendzeitung über ein Verfahren vor dem "Münchner Schöffengericht". Wegen Steuerhinterziehung angeklagt war Ingo Prinz von A, der laut Anklage bei Immobilien-Geschäften 408.000 Euro Steuern unterschlagen haben soll. Allerdings erschien der Angeklagte nicht persönlich vor Gericht (weswegen Haftbefehl erging), sondern - neben seinem Anwalt - der "angebliche US-Rechtsbeistand Edgar R. Ludowici (52)". Die Süddeutsche Zeitung berichtete, daß sich Ludowici als "Bevollmächtigter" vorgestellt habe sowie als "Vorsitzender einer 'Interimspartei Deutschland', welche es sich zur Aufgabe gemacht habe, 'den Rechtsstaat in Deutschland wiederherzustellen'".

Auf den ersten Blick wirkt die IPD nicht wie ein Propagandainstrument von Reichsideologen. Lediglich in dem Zusatz "Das reicht!" (Screenshot) könnte man einen - versteckten - Hinweis auf das "Deutsche Reich" vermuten. Doch auf den Veranstaltungen der IPD oder in ihrem Internetforum werden die Hintergründe sehr schnell offenbar.

Im Juni 2006 fand sich in einem Gästebuch ein Beitrag von "Ludowici Ph.D. aus Hamburg", in dem angekündigt wurde, "die Feinde unseres Landes, Behörden.- Justiz.- und Politiker Korruption" zu bekämpfen (Screenshot). Die Nordwest Zeitung berichtete am 24. Oktober 2006 über eine Veranstaltung in Bad Zwischenahn, bei der tags zuvor als "Referent (...) der Arzt und Rechtsanwalt Dr. Edgar Romano Ludovici" aufgetreten sei. Daß es sich hierbei - trotz der falschen Schreibweise und der doch merkwürdig anmutenden Titel - um Edgar Ludowici handeln dürfte, belegt eine Veranstaltungsankündigung, die Anfang November 2006 in diversen einschlägigen Internetforen kursierte. Der Verschwörungsautor Jo Conrad wies beispielsweise auf diese Veranstaltung hin, auf der Fragen behandelt werden sollen wie "Warum haben wir keinen Friedensvertrag? Warum haben wir keine Verfassung? Ist die „BRD“ wirklich souveräner Staat? Ist „Deutsch“ eine Staatsangehörigkeit? Warum hat das „Deutsche Reich“ einen Sitz bei der UN?" (Screenshot). Als "Referenten" angekündigt: "Stefan Andreas Görlitz Bundesvorstand IPD" und "Dr. E. Ludowici US Rechtsbeistand US Paralegal Ph. D. Kriminologe".

Mitte Januar 2007 berichteten die Kieler Nachrichten über ein Treffen der "Interim Partei Deutschland" in Uetersen. Die Politiker vor Ort zeigten sich "bestürzt" darüber, daß "eine rechtslastige Partei in Uetersen offen ihre Parolen verbreiten konnte und dafür auch noch viele Zuhörer fand".

Anfang Februar 2007 berichtete schließlich das Hamburger Abendblatt unter der Überschrift "Rechtsextreme am Waldrand" über die "Interim Partei Deutschland" und "Edgar Ludovici". Die Partei werbe mit dem Slogan "Nicht linksradikal, nicht rechtsradikal - sondern radikal im Recht!". Ludowici nenne sich "Dr. Edgar Romano Ludovici, Graf von Roit zu Hoya" und trete als Arzt und Rechtsanwalt auf. Dem Bericht ist zu entnehmen, daß die IPD 2008 zur Hamburger Bürgerschaftswahl antreten wollte. Die IPD sei zudem u.a. "im Blick" des niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Mitte Februar 2007 war die IPD wieder in den Schlagzeilen. Die Hamburger Morgenpost berichtete am 17. Februar 2007 von gleich zwei Bränden auf dem Gelände der Parteizentrale. Zunächst habe ein Geräteschuppen gebrannt, kurze Zeit später später sei ein Feuer am Eingangstor ausgebrochen. Der Leiter des Verfassungsschutzes Schleswig-Holstein wird mit den Worten zitiert "Die Gruppierung ist rechtsextrem. Sie akzeptiert nicht, dass es die Bundesrepublik Deutschland gibt. Es wird behauptet, das Deutsche Reich bestehe fort". Außerdem enthält der Bericht Informationen über eine bevorstehende Zwangsversteigerung der Villa und die Angst der Bevölkerung vor einem möglichen Käufer: "Neonazi-Anwalt" Jürgen Rieger (-> Wikipedia zu Rieger).

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II. Verbindung zu Rechtsextremisten

Aus den oben stehenden Beispielen ist zu erkennen, daß die IPD in der Öffentlichkeit überwiegend als rechtsextrem wahrgenommen und bezeichnet wird. Auch wenn sich die IPD vom Rechtsextremismus zu distanzieren versucht, so wirkt dieser Versuch nicht sonderlich glaubwürdig, wie allein die Nähe zu den diversen "Reichsregierungen" belegt. Besonders anschaulich zeigen sich die Verbindungen zu Rechtsextremisten am Fall des "Kassenprüfers" des IPD-Landesverbandes Hamburg. Als solcher ist nämlich Klaus Kaping genannt (Screenshot).

Kaping ist in rechtsextremen Kreisen beileibe kein Unbekannter, steht in Verbindung mit dem - inzwischen verbotenen - "Collegium Humanum" (-> siehe Wikipedia) und wurde beispielsweise Anfang 2005 vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, wie der "Vlotoher Anzeiger" am 12.01.2005 berichtete. Die von Kaping hiergegen eingelegte Berufung wies das Landgericht Bielefeld zurück. Der Bericht des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2006 enthält Informationen über die Verbindung Kapings zur "Reichsbürgerbewegung". So heißt es dort (Seite 194):

"Die Bemühungen um den Aufbau einer regional strukturierten, zur kontinuierlichen Arbeit befähigten sog. "Reichsbürgerbewegung-Region Hamburg" bzw. "Reichsbürgerbewegung-Region Nord" blieben weiterhin erfolglos. Hierfür setzte sich insbesondere der frühere Hamburger DK- und jetzige Mahler-Anhänger Klaus Kaping ein, der sich wegen seiner volksverhetzenden Aktivitäten bereits gerichtlich verantworten musste. So war er Anfang 2005 vom AG Bad Oeynhausen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er im November 2003 in einem Artikel über die Gründung des VRBHV die offiziellen Opferangaben über die in Auschwitz vergasten Juden in Frage gestellt und den Holocaust als "Mythos" und rein jüdisch-religiöse Angelegenheit bezeichnet hatte. Vor Gericht hatte er seine Äußerungen unter dem Beifall einiger Zuschauer vehement verteidigt. Bei seinen Bemühungen um den Aufbau einer Hamburger bzw. norddeutschen RBB/ RB suchte Kaping auch den Kontakt zu anderen Hamburger Rechtsextremisten. Von der Hamburger NPD wurde er als "Freund" bezeichnet und war für eine Veranstaltung des NPD-KV Altona am 01.03.06 als Referent zum Thema "Korruption in der BRD" vorgesehen."

Im Internetforum der IPD tritt zudem ein gewisser "Bulli" auf (Screenshot), der dort u.a. für das extrem rechte "Deutschlandforum" wirbt, das aus sicher naheliegenden Gründen größtenteils lediglich für einen ausgewählten Benutzerkreis zugänglich ist. Bei "Bulli" handelt es sich um einen "Vertriebsberater" aus Nordhessen, der im "Deutschlandforum" als "Avatar" ein Bild des Holocaustleugners Germar Rudolf verwendet (Screenshot).

Über den E-Mail-Verteiler der IPD - mit dem in erster Linie über anstehende Gerichtsverhandlungen und Auftritte von Mitgliedern des "Rechtsnormen-Shutzvereins" informiert wird - bat Jens Winzentsen, seines Zeichens "1. Vorsitzender" des IPD Landesverbands Schleswig-Holstein in einer E-Mail vom 12. Juli 2007 - welche der "KRR"-FAQ zugeleitet wurde - um "Unterstützung" für "Herrn Bärthel" bei dessen Verhandlung vor dem Landgericht Gera. Über weitere Termine informierte Winzentsen schließlich durch Weiterleitung einer E-Mail des o.g. Klaus Kaping am 22. Juli 2007. Einleitend erklärt Winzentsen zwar, "Herr Bärthel" sei nicht Mitglied der IPD. Allerdings versende er - Winzentsen - diese Nachricht "aus Solidaritätsgründen". Besagter "Herr Bärthel" ist niemand Geringeres als Christian Bärthel, Rechtsextremist aus Thüringen, der in der erwähnten Verhandlung wegen Volksverhetzung und anderer Tatbestände zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und zur Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde. Als Wahlverteidigerin Bärthels fungierte Sylvia Stolz, zum damaligen Zeitpunkt Lebensgefährtin Horst Mahlers. Auch dies ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Distanzierung der IPD vom Rechtsextremismus lediglich ein Lippenbekenntnis ist.

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Das Internetforum der IPD

Äußerst bemerkenswert sind die rechtlichen Ausführungen, die sich im Internetforum der IPD finden. Über die "KRR"-FAQ schreibt "vonRoit" (vermutlich also Ludowici), sie sei "eine Seite von Volksfeinden, deren Trick es ist durch Weglassen, zu Dichten und Verdrehungen , bzw Rabulistik ein völlig falsches Bild zu produzieren.
Zwar geschickt für den Laien gemacht, doch für den Profi völlig klar und deutlich durchschaubar, weil in der Regel die Hälfte fehlt
." (Rechtschreibung wie im Original; Screenshot). Derselbe "vonRoit" - also wohl ein "Profi" - erklärt seinen Anhängern die Bedeutung der Zivilprozessordnung (ZPO) wie folgt:

"Die ZPO ist die Sammlung der Auslegung des BGB s , also das höhere Recht und geht allzeit im Rang vor , da das StPO einen weitaus niederen Rang besitzt, weil es die Auslegung des Strafgesetzbuches ist , was unter dem BGB als Nebengesetz angesiedelt ist und dessen Auslegung darstellt!" (Screenshot)

An dieser Aussage ist absolut nichts richtig. Die Bedeutung von BGB, ZPO, StGB und StPO dürfte normalerweise zum Allgemeinwissen gehören. Doch für "vonRoit" - den selbsternannten "Profi" im Internetforum der IPD - ist offensichtlich bereits die Beantwortung einer derart leichten, grundlegenden Frage zu kompliziert. Falls Sie Ihr Allgemeinwissen etwas auffrischen wollen: hier gibt es Informationen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Informationen zur Zivilprozessordnung, Informationen zum Strafgesetzbuch und Informationen zur Strafprozessordnung.

Auch ansonsten ist das geistige Niveau einiger Teilnehmer im Internetforum der IPD offensichtlich nicht sonderlich überragend. Im - inzwischen gelöschten - alten Forum der IPD taten sich jedenfalls vor allem "vonRoit" und "Krascher" mit entsprechenden Beiträgen hervor. Kritiker wurden dort hemmungslos niedergemacht. Während sich in einem Fall "Kraschers" Argumentation auf ein "Muhuuuuuu" beschränkte, beschimpfte "vonRoit" die Kritikerin mit den Worten: "spüll Dich im Klo runter (...) Stasi-Schlampe! Sind alle Jauchegruben für Sonderabfälle besetzt, oder warum versuchst Du es bei den Menschen?" (Screenshot). Weiterhin beliebt: Begriffe wie "Stasi-Nazi-Schwuchteln" und "verblödete super kuh" (vonRoit) oder Fragen wie "Nanu, ist deine Ritze wieder frei und du kannst dich zurück ziehen?" (Krascher) und Ausbrüche wie "Schwuchtel, Du bist nicht nur total verblödet und die Qualität Deiner Intelligenz, Deines Wissens und was Du noch so hier von Dir gibst ist weiter unter Hilfsschüler Niveau!" (vonRoit; Screenshot).

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IV. Rechtsnormen-Schutzverein

Eng in Zusammenhang mit der IPD ist schließlich der "Rechtsnormen-Schutzverein" zu sehen.

Dieser Verein tritt zwar in der Außenwerbung mit dem Kürzel "e.V." auf, was also auf einen eingetragenen Verein hindeutet. Jedenfalls im Impressum der Internetseite befindet sich jedoch der Hinweis, der Verein sei "in Eintragung" (Screenshot). Ob es zu einer solchen kommt, erscheint zweifelhaft. Zwar behaupten Vertreter des RNSV, der Verein sei nicht rechtsberatend tätig. Dennoch wurde im Rahmen des Eintragungsverfahrens durch das zuständige Amtsgericht Lübeck auch dieser Punkt problematisiert. In einem Schreiben vom 22. Februar 2008 wies das Amtsgericht darauf hin, daß es "begründete Hinweise" gebe, nach denen "der Verein und einige seiner Mitglieder bereits rechtsberatend tätig" geworden seien. In diesem Zusammenhang wurde vom Amtsgericht darauf hingewiesen, daß für eine derartige Rechtsberatung einer entsprechende Erlaubnis vorgelegt werden müsse. Dies scheint bislang nicht geschehen.

Im Forum der Interimpartei fabuliert Manuel Kraschinski - Bundesgeschäftsführer der IPD und im Vorstand des Vereins - allerdings davon, daß der RNSV "mit dem RBerG [Rechtsberatungsgesetz; d. Verf.] harmonisiert" (Screenshot).

Im übrigen belegen inzwischen zahlreiche Vorfälle vor verschiedenen Gerichten, daß Mitglieder des "Rechtsnormen-Schutzvereins" sehr wohl rechtsberatend tätig sind. Beispielsweise tut sich Manuel Kraschinkski u.a. im Forum der IPD mit seinen "Heldentaten" vor Gericht hervor.

Auch über einen E-Mail-Verteiler der IPD wird mehr oder weniger regelmäßig auf bevorstehende Gerichtsverhandlungen hingewiesen. So schrieb beispielsweise Jürgen Kron, der sich im Internetforum der Interimpartei als "Der_Dipl_Ing" ebenfalls mit seinen "Heldentaten" vor Gericht brüstet, in einer E-Mail vom 19. Mai 2008 - welche der "KRR"-FAQ zugeleitet wurde - über eine bevorstehende Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg und dabei ausdrücklich von "meinem Mandanten":

"Es geht um einen Führerscheinentzug, heute haben wir erfahren, dass das „Gericht“ einen Sachverständigen geladen hat! Für oder gegen wen? Wegen meines Mandanten sicherlich nicht, dann kommt doch nur noch der „Richter“ in Frage ;-) Werde das am Mittwoch gerne mal klären lassen … grins…"

Die Taktik des "Rechtsnormen-Schutzvereins" - die so oder so ähnlich aber auch von "normalen" Querulanten und "Reichsbürgern" verfolgt wird - ist im übrigen immer gleich: es wird mit allen möglichen Mitteln versucht, Verfahren zu verzögern. So werden zahlreiche, teilweise vollkommen sinnlose Anträge gestellt, um eine Verhandlung erst gar nicht beginnen zu lassen. Beliebt ist beispielsweise die Frage nach dem "GVP", dem Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichts, angeblich um zu prüfen, ob der die Verhandlung leitende Richter auch tatsächlich der "gesetzliche Richter", also der zuständige ist. Wird dieser Geschäftsverteilungsplan schließlich vorgelegt, werden häufig formelle Mängel (wie angeblich fehlende Unterschriften) behauptet. Darüber hinaus wird von den RichterInnen verlangt, sie mögen sich ausweisen, von Urkundbsbeamten wird die Vorlage der Ernennungsurkunde verlangt. Wird diesen Forderungen nicht gefolgt, packen die "Rechtsnormen-Schützer" und ihre Mandanten schon mal in aller Ruhe ihre Sachen zusammen und gehen. Anschaulich beschrieben ist ein solcher Vorfall vor dem Amtsgericht Kaufbeuren in diesem Artikel der Allgäuer Zeitung vom 21. Februar 2008. Das "Kasperltheater" nutzte dem Angeklagten allerdings nichts, das Unvermeidbare wurde lediglich vertagt. Wie die Allgäuer Zeitung am 22. April 2008 berichtete. Wegen Beleidigung zweier Finanzbeamter wurde der angeklagte Ostallgäuer Geschäftsmann zu einer Geldstrafe von 1200 EUR verurteilt. Darüber hinaus hatte der Angeklagte einen Strafbefehl wegen Beleidigung eines Gerichtsvollziehers erhalten, in dem er "in gleicher Höhe" verurteilt worden war. Der Einspruch hiergegen wurde als verspätet verworfen.

Auch der o.g. Rechtsextremist Klaus Kaping nutzt die hier geschilderte Strategie. Dies geht aus einer E-Mail hervor, die er am 4. Januar 2008 anlässlich einer Strafverhandlung gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung über den E-Mail-Verteiler der IPD versenden ließ. Darin heißt es u.a.:

"Diese Veranstaltung wurde nach ca. eineinhalbstündigem Gerangel um Verfahrensfragen – Anfechtung der Ladung – fehlender Geschäftsverteilungsplan usw. wegen Zeitmangels von der Vorsitzenden abgebrochen.

(...)

Der nächste Punkt dürfte die Frage sein, ob die Vorsitzende eine gesetzliche Richterin gemäß Art. 101 GG ist, oder ob sie als Privatperson versucht mich zu verarbeiten. Der entsprechende Antrag ist schon im letzten Termin übergeben worden, sodaß die Vorsitzende (...) über Weihnachten Zeit hatte, sich etwas auszudenken."

Obwohl dieses Vorgehen vielfach vor Gericht zu erleben ist und auch in Presseberichten Erwähnung findet, scheinen viele RichterInnen und RechtspflegerInnen noch immer überrascht. Hinzu kommt, daß aufgrund der vorherigen Ankündigung solcher Verhandlungen (bei denen es sich nicht nur um Strafverhandlungen handelt, sondern auch um Zwangsversteigerungstermine oder ganz "normale" Zivilverhandlungen), häufig zahlreiche Gleichgesinnte im Gerichtssaal anwesend sind, welche versuchen, "ein tumultartiges Geschehen zu simulieren", wie es in einem Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 14. Mai 2008 heißt, das als "gerichtsinternes Schreiben" im Internet kursiert. Auch werden im Vorfeld gemeinsame Aktionen abgesprochen, so zum Beispiel, daß alle Besucher einer Verhandlung mit einer weißen Rose erscheinen sollen. Hierdurch soll versucht werden, RichterInnen und RechtspflegerInnen einzuschüchtern bzw. "zu beeindrucken", wie es seitens der IPD beschönigend heißt.

Die Augsburger Allgemeine berichtete am 10. und 11. Juni 2008 ausführlicher über Aktionen des "Rechtsnormen-Schutzvereins". In einem Artikel "Störfall vor Gericht war nicht der erste seiner Art" vom 10.06.2008 ist unter anderem davon zu lesen, daß gegen sechs Personen, die eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm massiv gestört haben sollen, Strafanzeigen erstattet wurde. Einer der Störenfriede, die auch versucht haben sollen, die Verhandlung heimlich mit einem Aufnahmegerät mitzuschneiden, dürfte Edgar Ludowici gewesen sein. Jedenfalls heißt es in dem Artikel:

"Laut Thomas Mayer, der ein Urteil 'nach Aktenlage' sprach, trat der mutmaßliche Kopf der Gruppe - angeblich 'Vorsitzender' der Partei - nach Ende der Verhandlung beinahe auf Tuchfühlung vor ihn hin und sagte: 'Jetzt haben Sie wohl Angst vor uns.'"

Die Störenfriede konnten lediglich mit Polizeiunterstützung aus dem Gerichtsgebäude geführt werden.

Daß versucht wird, die eigenen "Heldentaten" mit Tonband und/oder Handy heimlich aufzuzeichnen, ist dabei im übrigen kein Einzelfall, wie auch ein Blick ins Internetforum der IPD zeigt (Screenshot).

Zur Taktik des "Rechtsnormen-Schutzvereins" heißt es in dem Bericht der Augsburger Allgemeine:

"In Burgau (Landkreis Günzburg) sollen bei zwei von Rechtspflegern des Amtsgerichts durchgeführten Zwangsversteigerungen ebenfalls Störer aufgetreten sein. Dr. Münzenberg vermutet, dass es in beiden Fällen Ziel gewesen sei, den Versteigerungstermin durch ein wahres Bombardement mit Anträgen, unter anderem wegen Befangenheit des Rechtspflegers, platzen zu lassen, möglicherweise um Zeit zu gewinnen."

Am 11.06.2008 berichtete dieselbe Zeitung über eine Zwangsräumung in Mönstetten. Hier trat als "Rechtsbeistand" eine gewisse Claudia Obermeier vom "Rechtsnormen-Schutzverein" auf, die sich zudem "Senator des Rechts" nenne, heißt es. Angeblich hätten die bisherige Besitzerin und der Rechtsbeistand im Vorfeld der Zwangsräumung damit gedroht, das Haus anzuzünden, weshalb die zuständige Gerichtsvollzieherin von Polizei und DRK begleitet wurde. Da es anlässlich des Zuschlagstermins im Zwangsversteigerungsverfahren zu "massiven Beleidigungen gegenüber den Justizangehörigen" gekommen sei, seien entsprechende strafrechtliche Schritte eingeleitet worden.

Über die Verurteilung durch das Amtsgericht Neu-Ulm war schließlich am 22.07.2008 in der Augsburger Allgemeine zu lesen. Die Angeklagte hatte gegen den sie wegen übler Nachrede ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt und wollte die Gerichtsverhandlung einmal mehr für ihren "Auftritt" missbrauchen. Doch der zuständige Richter ließ sich hiervon nicht beeindrucken, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Er billigte der Angeklagten sogar Strafmilderung zu, beließ es in seinem Urteil bei der bereits im Strafbefehl verhängten Strafe von 40 Tagessätzen zu 30 EUR (die Staatsanwaltschaft hatte 50 Tagessätze gefordert). Ein Grund für die "Milde" des Urteils: die Angeklagte habe von der Juristerei keine Ahnung und vor Gericht ein Gebaren an den Tag gelegt, "über das man nur grinsen kann". Dumm nur für die "Senatorin", dass die Staatsanwaltschaft gleich ein neues Verfahren gegen sie ankündigte.

Von einem "Flächenbrand", welchen der "Rechtsnormen-Schutzverein" und die "Interimpartei" in Süddeutschland ausgelöst haben sollen, ist in diesem Artikel der Augsburger Allgemeine die Rede. Mit diesem Begriff habe der Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm die Aktivitäten dieser Gruppierungen bezeichnet, heißt es in dem Artikel vom 11.06.2008. Nach angeblich leidvoller Erfahrung des Amtsgerichtsdirektors seien die Vertreter von RNSV und IPD Störer, die man "mieten" könne. Und weiter: "die Organisationen tun so, als könnten sie Bürgern eine rechtlich wasserdichte Hilfe zukommen lassen."

Doch damit nicht genug. Der Direktor des Amtsgerichts sieht sich zudem durch die IPD bedroht. So ist von einer "Verbrecherkartei" die Rede, in der er aufgeführt sei. Konkret habe man ihm exakt 25 Jahre Gefängnis in Aussicht gestellt, sobald das derzeitige System zusammenbreche. Dies sind die üblichen, bereits von den "Reichsregierungen" bekannten Drohungen. Da wurden schonmal Richter für vogelfrei erklärt und mit der "Reichsacht" belegt, es wurden die vom - schuldunfähigen - "Reichskanzler" Ebel unterzeichneten "Todesstrafen-Haftbefehle" verschickt. Regelmäßig werden Kritiker, Justizangehörige u.a. darüber hinaus als "Landes- und Hochverräter" bezeichnet.

Daß es weder der IPD noch dem Rechtsnormen-Schutzverein um eine sachgerechte Verhandlungsführung geht, wird beispielsweise aus den jeweiligen Ankündigungen im o.g. E-Mail-Verteiler deutllich. Häufig werden solche Termine als Ausbildungs- bzw. Schulungsveranstaltung bezeichnet. Jens Winzentsen - "1. Vorsitzender" des IPD Landesverbands Schleswig-Holstein - ruft einerseits zwar die Zuschauer auf, nicht zu pöbeln, schreibt andererseits jedoch in derselben E-Mail vom 29. August 2007 - welche der "KRR"-FAQ vorliegt - wörtlich:

"Ich möchte aus gegebenem Anlaß darauf hinweisen, daß im Gerichtsaal die Zuhörer sich entsprechend benehmen müssen.

Als Zuhörer eben.

Wir sind an den Gerichten nicht um zu pöbeln, sonder zu Unterrichtszwecken, als Zeugen bei Rechtsbeugung oder anderen Vergehen und um die „Justiz“ zu beeindrucken."

Eine E-Mail Winzentsens vom 23. Oktober 2007 belegt ebenfalls, daß es bei den Terminen gar nicht auf eine sachgerechte Verhandlungsführung (und somit letztlich auf ein gutes Ergebnis für die "Mandanten") ankommt, sondern einzig auf die Show. Wörtlich heißt es:

"Bitte schreiben Sie mich nur bei wichtigen Dingen an. Was aus /bei einem Gerichtsverfahren „rauskommt“ ist unwichtig!".

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V. G.N.I.G. und "Prüf- und Beschaffungsverband"

Wie andere Vertreter der "Reichsideologie", so versuchen im übrigen auch Mitglieder der IPD ihr Glück mit mehr oder weniger seriösen Wirtschaftsangeboten. Mitglieder der IPD tauchen im Zusammenhang mit einem "Prüf- und Beschaffungsverband e.V.", Bad Hersfeld, bzw. der "Global Network & Investment Group" (G.N.I.G) auf. Teilnehmern der "G.N.I.G.-Matrix" wird ein "Leben ohne finanzielle Sorgen" suggeriert (Screenshot). Unter anderem wird ein "Mietkauf" für Immobilien angeboten. "Aufwand: 15 % Eigenkapital, Jährliche Belastung: 1,9 %, € 50,- monatlicher G.N.I.G.-Beitrag" (Screenshot) - und schon mache man verglichen mit einer Finanzierung über die Bank sogar einen Gewinn bei der ganzen Sache (Screenshot). Natürlich fallen bereits vorher Gebühren an: für die angebliche "Wertermittlung" werden pauschal 290 EUR zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 0,50 EUR für den "Mitarbeiter" ab Bad Hersfeld gefordert. Außerdem im Angebot: eine "Autoflatrate", die im ersten Moment an das "Multi Car System" des Godwin Bachmann erinnert. Hierbei handele es sich um eine Autofinanzierung ohne Schufa. Es seien lediglich 35% anzuzahlen, hinzu kämen 50 EUR pro Monat.

In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" wird G.N.I.G. wie folgt beschrieben:

"Der Mitgliedsbeitrag im PBV-Bad Hersfeld e.V. beträgt für ein Jahr 99,- € (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag). In diesem Betrag sind enthalten: Personalisierte Website, kostenlose Visa-Prepaid Card, Informationen, Hilfestellungen rund um unser Recht und so vieles mehr. Weiterhin haben Sie nun als Mitglied die Möglichkeit, Zugang zu unseren Produkten zu erhalten. Dafür ist es nötig, 300,-€ in die G.N.I.G.-Matrix einzuzahlen bzw. 6 Zyklen der G.N.I.G.-Matrix zu durchlaufen. Diese 300,- € werden in Raten (Lizenz-Raten) von 6 x 50,- € im laufe des aktuellen Mitgliedsjahres bezahlt (die Zahlungszeiträume kann das Mitglied selbst bestimmen). Dieser Betrag kann aus den regelmäßigen Provisionszahlungen nach und nach ausgeglichen werden. Für die Aufnahme in den Verein (Registrierung über die G.N.I.G.-Matrix) zahlt das Mitglied eine Aufnahmegebühr von 49,- €" (Screenshot).

Administrativer Ansprechpartner für die zu G.N.I.G. zählenden Domains ist Klaus Stolle. Stolle ist gleichzeitig Landesvorsitzender der IPD in Hessen. Eine natürliche Person als Ansprechpartner ist jedoch auf den Internetseiten nicht genannt. Verantwortlich für den Inhalt soll die "Global Network & Investment Group Ltd." in London sein. Die angegebene Telefon-/Fax-Nummer gehört jedoch zu einem E-Mail-Anbieter in Deutschland. In Hessen für die IPD ebenfalls aktiv ist der bekannte "Reichsbürger" Klaus-Dieter Weisheit, der dort ab 2007 als "1. Beisitzer" des Landesverbands Hessen der Interimpartei Deutschland (IPD) geführt wird (Screenshot).

Nicht unerwähnt bleiben soll schließlich der "Prüf- und Beschaffungsverband s-dom" in Hamburg. Im Vorstand u.a. Manuel Kraschinski, "Bundesgeschäftsführer" der IPD, sowie Horst Büsselmann, "Schatzmeister". "S-Dom - Verbraucherschutz für Mitglieder" lautet die Eigenwerbung. Auf der Internetseite finden sich u.a. Links zu Ludowicis Internet-Auktionsprojekt bitbay und zum "Rechtsnormen-Schutzverein", in dessen Vorstand ebenfalls Kraschinski und Ludowici zu finden sind.

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Ittner, Gerhard "Gerd"

Ittner bezeichnet sich selbst als "Staatsbürger und Sachwalter des Deutschen Reiches" sowie als "Nationalsozialist". In einem Internetforum ist im Profil des Nutzers "Gerd Ittner" u.a. folgendes zu lesen (Screenshot):

"Politics: Nationalsozialist
Religion: Adolf Hitler".

Ittner sieht die Bundesrepublik als nicht existent an und behauptet (z.B. in einem "Befangenheitsantrag") unter Bezugnahme auf die UN-Feindstaatenklauseln u.a. die Bundesrepublik habe durch ihren UN-Beitritt dem "Deutschen Reich" den Krieg erklärt.

Auch wenn Ittner offen amerikafeindlich auftritt, macht er sich doch die typische "KRR"-Argumentation vom Erlöschen der Bundesrepublik durch Streichung des Artikels 23 GG a.F. zueigen, so im Laufe seines Prozesses wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Gotha am 29.1.2004. Auf den Seiten der "Montagsdemo des Udo D. war unter der Überschrift "PROZESS GEGEN REICHSBÜRGER IN GRIMMA – EIN KOMMENTAR" ein mit "Gerd Ittner" unterzeichneter Artikel abrufbar, in dem sich die wesentlichen "KRR"-Thesen wiederfanden.

Nach Informationen des Informationsdienstes gegen Rechtsextremismus (IDGR) kandidierte Ittner bei der Bundestagswahl 1998 auf der bayerischen Landesliste der DVU. Auch zeigen sich Verbindungen zum "Freien Nationalen Widerstand" um Christian Worch, zum Beispiel durch gemeinsam veranstaltete Demonstrationen. Ittner war zudem für die Pressearbeit der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" verantwortlich und pflegt regelmäßige Kontakte zu Manfred Roeder.
Unter anderem auf den Seiten des "Nationaljournals" ist ein offener Brief veröffentlicht, in dem allen Anschein nach Ittner am 6.2.2004 Roeder zu dessen 75. Geburtstag gratuliert. Darin wird die Bundesrepublik als ein "alle deutschen Interessen verratendes Vasallensystem im Dienste USraels und jüdischer Belange" bezeichnet. In "bereits sehr naher Zeit", so ist zu lesen, hätten sich die "Büttel und Handlanger" als "Hochverräter" zu verantworten und zwar "nach Reichsrecht vor den Gerichten des Deutschen Reiches".
Auf Roeders "Reichshof" nahm Ittner am 20.12.2003 an einem "Heimatabend" teil (Roeder befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in Haft). Als Hauptredner des Abends war Uwe Bradler zu Gast.

Ab Juni 2004 sollte sich Ittner in Nürnberg u.a. wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht verantworten. An einer "Reichsversammlung" im Mai 2004, zu der er gemeinsam mit Christian Bärthel eingeladen hatte, konnte Ittner nicht teilnehmen, da er im Vorfeld dieser Verhandlung in Haft genommen worden war. Er schrieb jedoch eine "Grußbotschaft", in der es u.a. hieß: "der Knast erweist sich als äußert fruchtbares Rekrutierungspotential für mich als Sachwalter des Deutschen Reiches". Die Verhandlung gegen ihn wurde wegen Erkrankung einer Richterin zunächst vertagt und Ittner aus der Haft entlassen. Ende November 2004 fand der Prozeß schließlich statt. Laut eines ddp-Berichts wurden ihm 16 Fälle von Verunglimpfung des Staates, Beleidigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Die Anklageschrift habe 48 Seiten umfaßt. Einem Bericht von AP ist zu entnehmen, daß auch über "zahlreiche Veröffentlichungen im Internet" verhandelt werden sollte, die mit dem Ziel erfolgt seien, "den Untergang der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen". Darüber hinaus soll Ittner "unter bewusster Verwendung des nationalsozialistischen Wortschatzes 'das ungeschmälerte Lebensrecht' von Juden bestritten und sie als unterwertige Menschen bezeichnet haben". Ende März 2005 berichtete der "blick nach rechts" davon, daß Ittner gegen seine Meldeauflagen verstoßen habe und am 18. Verhandlungstag - kurz vor Ende der Beweisaufnahme - auch nicht mehr vor Gericht erschienen sei. Die Verhandlung wurde in seiner Abwesenheit fortgesetzt und Ittner am 6. April 2005 schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wie der Informationsdienst gegen Rechtsextremismus (IDGR) berichtete.

In einem Internetforum berichtet der Nutzer "Gerd Ittner" über eine Hausdurchsuchung, welche am "20. Hartung" (Januar) 2005 bei ihm stattgefunden habe. U.a. seien ein Computer, "Landser CDs etc." beschlagnahmt worden. Anlaß der Durchsuchung sei "ein Text zur reichsrechtlichen Lage" gewesen (Screenshot).

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Letzte Änderung: 29.08.2008.

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