Ein letztes Mal: "Butter bei die Fische!"

(aus: Forum der kommiss. Regierung des Deutschen Reiches; geschrieben von Frank Schmidt am 12. Februar 2001 01:10:15:)

Sehr geehrter Herr Bradler,

eigentlich hatte ich vor, mich nach Ihrer Antwort auf meinen „offenen Brief“ schmollend zurückzuziehen.

Nicht der „sachliche Gehalt“ Ihrer Antwort hätte das bewirkt, sondern vielmehr die Art Ihrer Äußerungen gerade im letzten Teil Ihres Beitrages, auf die ich an anderer Stelle bereits einging.

Aber dann kam ich zu dem Entschluß, mich bei Ihnen ausdrücklich und ganz herzlich für Ihre letzten Endes doch sehr erhellende Antwort zu bedanken. (Achtung: Ironie!)

Noch nie ist es mir nämlich in einer Diskussion zuvor so leicht gemacht worden, die Argumente meines Gegenüber zu entkäften.

Zum Teil haben Sie selbst, Herr Bradler, mir erst die „Munition“ geliefert, Ihren Aussagen entgegenzutreten, wie ich später aufzeigen werde.

Und obwohl Sie offensichtlich nicht an einer sachlichen Diskussion interessiert sind, dürften Sie zumindest Interesse daran haben, auf einige Schwachpunkte in Ihrem Diskussionsbeitrag aufmerksam gemacht zu werden. Schließlich könnten Sie daraus für zukünftige Diskussionen lernen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen Forenteilnehmer, die nicht bereit sind, sich eigenständig Gedanken zu machen, höflichst bitten, meinen Beitrag nicht weiter zu lesen. Sie würden ihn nicht verstehen und sich daher bloß langweilen.

Außerdem möchte ich noch kurz auf eine Äußerung des Herrn Doktor Haug eingehen:

>Ich habe Ihnen logisch erklärt, warum Ihre Ausführungen letztendlich nicht schlüssig sind.
>Das ist nicht persönlich gemeint.
>Sie werden ständig beleidigend, wenn jemand Ihre "logischen Schlüsse" nicht nachvollziehen
>kann.

Ich habe nun mehrmals geschrieben, daß es nicht in meiner Absicht lag, beleidigend zu werden. Und wenn ich das richtig sehe, dann bin ich nur einmal in diesem Forum wirklich beleidigend gewesen, nämlich, als ich einen Ihrer Beiträge, Herr Doktor Haug, als „peinlich“ abqualifizierte.

Jedoch habe ich mich im selben Beitrag dafür entschuldigt.

Was Herr Bradler in seiner Antwort auf meinen „offenen Brief“ stellenweise geäußert hat, war nicht weniger beleidigend. Auf eine Entschuldigung warte ich noch.

Es ist nur so, daß ich ein wenig ungehalten werde, wenn jemand sich nicht die Mühe macht, meine Argumentation zu lesen und stattdessen gebetmühlenartig Äußerungen verbreitet, welche ich schon längst als unhaltbar entlarvt hatte.

So, nun aber ein letztes Mal „Butter bei die Fische“, Herr Bradler.

>Es ist bezeichnendermaßen auffällig, daß alle gegen das bestehende Machtmonopol der
>“Bundesregierung” abzielenden Äußerungen oder Taten ausschließlich als “rechts”,
>“rechtsradikal” und “rechtsextrem” oder gar als “revisionistisch” bezeichnet werden.

Soweit ich weiß, gibt es auch “linke” Gruppen, die sich gegen das “bestehende Machtmonopol” mit Gewalt auflehnen. Und soweit ich weiß, sind zur Zeit gerade diese Gruppen ebenfalls in der Medienlandschaft präsent (Stichworte „Fischer“ und „Castor“).


>Offensichtlich übersehen Sie bei Ihrer gesamten “Beweisführung” und Anfrage, daß wir uns noch immer in einem
>völkerrechtlich nicht beendeten Kriegszustand und somit noch immer unter Beschlagnahme befinden, und daß, bedingt
>durch die Ausübung der höchsten Rechtsinstanz seitens der USA, diese unsere momentanen Vorgesetzten sind und wir
>nicht gegen Auflagen, Erlässe und Gesetze dieser vorgesetzten Stelle verstoßen können, um Irgendjemandem irgendetwas
>beweisen zu müssen, was eigentlich offensichtlich ist und somit keines objektiven Beweises zwingend bedürfte.

Lieber Herr Bradler.

Sie zitieren im späteren Verlauf Ihrer Antwort selbst die sog. “Bonner Verträge”.

Haben Sie diese jemals gelesen?

Wahrscheinlich nicht, weil Sie sie in der Datenbank von Markrolog nicht finden konnten.

Wenn Sie sich jedoch einmal die Mühe gemacht hätten, in eine Bibliothek zu gehen, so wie ich es getan habe, hätten Sie dort einen Blick auf diese Verträge werfen und feststellen können, daß Ihre eben getätigten Aussagen nicht den Tatsachen entsprechen.

Ich verweise Sie auf Artikel 1 I und II des Vertrages "über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" (BGBl. II (1955), S. 305-311).

Hier können Sie nachlesen, daß die "Drei Mächte" (USA,GB und Frankreich) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden und das Besatzungsstatutaufheben (Artikel 1 I). Außerdem bestimmt Artikel 1 II, daß die Bundesrepublikdie volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten hat.

>Hier haben Sie möglicherweise eine falsche Auffassung dessen, was Ihrem Empfindungsvermögen nach ein Urteil
>enthalten müsse.

Das hat nichts mit Empfindung zu tun, Herr Bradler, sondern mit gesetzlichen Vorschriften.

Selbst wenn Sie die Gerichte der Bundesrepublik nicht anerkennen, so müssen Sie doch selbst wissen, daß es Vorschriften gibt, an die sich diese Gerichte halten müssen.

Ich hatte in meinem “offenen Brief” das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozeßordnung und das Gundgesetz genannt und Sie gebeten, doch mal einen Blick in diese Gesetze zu werfen.

Offensichtlich haben Sie es nicht getan.

Aber... warum sollten Sie auch? Schließlich sind Sie diesen Gesetzen nicht unterworfen, nicht wahr?

Allerdings... was würden Sie dazu sagen, wenn ich Sie darauf hinwiese, daß die ZPO und das GVG schon zu “Reichszeiten” bestanden (seit 1877)?

>Richtig ist, daß hier das Sozialgericht Berlin die Klage abgewiesen hat, mit der Begründung, für die in der Klage
>formulierten staats- und völkerrechtlichen Feststellungen nicht zuständig zu sein.

Sehen Sie, Herr Bradler. Das ist genau das, was ich in meinem “offenen Brief” schrieb.

Sie können sich doch nun nicht ernsthaft hinstellen und sagen: weil das Gericht die Klage abgewiesen hat, ist der Einigungsvertrag nichtig. Das Gericht war nach eigenem Bekunden für eine solche Klage nicht zuständig - und hat folglich auch nichts zum Einigungsvertrag sagen können.

>Natürlich steht hier nicht wörtlich drin: “Der Einigungsvertrag ist ungültig.”. Das ist auch logisch,

Ja, weil es das Gericht nicht durfte, Herr Bradler.

>denn dann hätte sich das Sozialgericht selbst bestätigt, daß es keine Rechtsgrundlage hat

Das ist einem erstinstanzlichen Gericht nicht möglich.

Herr Bradler, auch wenn Sie die Existenz des Grundgesetzes (oder besser: dessen Gültigkeit für "Reichsbürger") bestreiten, das Sozialgericht Berlin muß sich, weil es von dessen Existenz ausgeht, an dessen Vorschriften halten.

Und daher konnte es nicht – auch nicht konkludent - sagen “Der Einigungsvertrag ist ungültig!”.

Das dürfte nur das Bundesverfassungsgericht (Artikel 100 GG).

Bei Ihrer folgenden Äußerung, Herr Bradler, lassen sich weitere Schwächen in Ihrer Argumentation erkennen:

>Im übrigen ist das Bundesverfassungsgericht zu keinem Zeitpunkt, auch nach den “Spielregeln” der “BRD” für
>Entscheidungen Berliner Behörden oder Gerichte zuständig gewesen.
>Auszug aus einem Schreiben des Herrn Weiland vom Bundesgerichtshof, 18.01.1994:
>Sehr geehrter Herr Ebel,
>der Bundesgerichtshof ist, wie jedes Gericht der Bundesrepublik Deutschland, an die
>Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden. Er darf nur in den Fällen tätig
>werden, die das Gesetz ausdrücklich seiner Zuständigkeit unterstellt hat. Hierzu gehört die von
>Ihnen vorgetragene Angelegenheit nicht. Der Bundesgerichtshof kann daher auf Ihre Eingabe hin
>nichts veranlassen.

Sie behaupten, das “Bundesverfassungsgericht” sei für Berliner Behörden usw. nicht zuständig gewesen - und führen als “Beweis” (?) das Zitat aus einem Schreiben des Bundesgerichtshofes an.

Ist Ihnen der Unterschied zwischen Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bewußt?

Anscheinend nicht.

Das ist Grundwissen “Politische Bildung”, Herr Bradler.

Außerdem haben Sie mit diesem Schreiben vom BGH nicht bewiesen, daß das BVerfG für Entscheidungen Berliner Behörden oder Gerichte unzuständig war.

Mich würde interessieren, worauf Ihre Behauptung basiert.

>Hierbei unterstellen Sie, daß der Einigungsvertrag juristisch gültig zustande gekommen sein
>kann. Dies ist aber nicht der Fall. Wie Ihnen bereits Herr Dr. Haug mitgeteilt hat, ist der
>“Einigungsvertrag” zwischen der “DDR” und der “BRD” schon deshalb nichtig, weil beide
>besatzungsrechtlichen Instrumente am 31.08.1990 unstrittig nicht mehr existent waren.

Bitte wenden Sie sich an Herrn Doktor Haug und fragen nach dem “eMail-Wechsel” zwischen uns beiden. Dort habe ich etliche Fundstellen im Bundesgesetzblatt genannt, die den Äußerungen des Herrn Doktor widersprechen.

(Oder machen Sie sich die Mühe, und lesen Sie die von mir in meinem “offenen Brief” zitierten Fundstellen gründlich durch.)

>Hinter vorgehaltener Hand wurde auch berichtet, daß das BVG sehr wohl angerufen wurde und diese dem Sozialgericht
>zur Vermeidung unerwünschter Ärgernisse dringend geraten hat, die >Klage aufgrund fadenscheiniger Begründung
>abzuweisen.

Diese Äußerung bietet übrigens ein Musterbeispiel Ihrer Argumentationstechnik.

Einige Ihrer sog. “Beweise” gründen sich auf Informationen, die “hinter vorgehaltener Hand” überliefert werden oder vom Hörensagen stammen (Herr Dr. Haug kennt da einen deutschen Journalisten, der in Frankreich lebt und Erstaunliches über Herrn Baker berichten kann).

Herr Bradler, solche Äußerungen offenbaren, daß Ihre Kenntnisse in der Materie „Rechtsweg zum BVerfG“ eher beschränkt sind.

Wenn das BVerfG angerufen wird (und jetzt nicht im Sinne eines telefonischen Anrufes, sondern im Rahmen einer Klage, Vorlage etc.), wird es dort ein Aktenzeichen darüber geben.

Im Interesse der “KRR” sollten Sie dringendst beim BVerfG diese entsprechende Akte anfordern.

Denn sie wäre der Beweis für all Ihre Behauptungen in Sachen Einigungsvertrag!

Herr Ebel, als Rechtsvertreter im betreffenden Verfahren wäre zum Anfordern doch sicher befugt.

>>Kernpunkt Ihrer “Rechtsgrundlagen” ist die Behauptung:
>>“Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (“2+4 Vertrag”)
>>vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik
>>Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik
>>über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Deshalb wurde dieser Vertrag im
>>´Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin´ vom 25.09.1990
>>aufgehoben.”
>>Hier ist es zunächst unabdingbar, ein paar Daten geradezurücken.
>>1. Der sog. “2+4-Vertrag” wurde zwar, wie Sie richtig bemerken, am 12.09.1990
>>geschlossen. In Kraft trat er jedoch erst am, man möchte es kaum glauben, 15. März 1991
>>(vgl. BGBL. II (1990), S. 1317 (Artikel 2) und BGBL. II (1991), S. 587)! Dies deshalb, weil
>>ihm erst die Parlamente aller beteiligten Länder zustimmen mußten.

>Wie Sie auf Seite 1317 des Bundesgesetzblattes Teil II Ausgabe 1990 nachlesen können, steht im
>Artikel 1:
>Dem in Moskau am 12.September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende
>Regelung in bezug auf Deutschland und der vereinbarten Protokollnotiz zu diesem Vertrag wird
>zugestimmt. Der Vertrag und die Protokollnotiz werden nachstehend veröffentlicht.
>Artikel 2:
>(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
>(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 9 sowie die vereinbarte Protokollnotiz in
>Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
>(Bonn, 11. Oktober 1990)

Herr Bradler, ich kann nicht verstehen, warum Sie solche Zitate anbringen.

Haben Sie wirklich gelesen, was Sie da gerade geschrieben haben?

Haben Sie wirklich meinen “offenen Brief” gelesen und die Fundstellen, welche ich dort zitiere?

Haben Sie denn je ins Bundesgesetzblatt II (1991) auf Seite 587 gesehen?

Sicher nicht. Ansonsten hätten Sie dieses obige Zitat nicht angebracht.

Artikel 2 II weist doch gerade darauf hin, daß der “2+4-Vertrag” erst dann in Kraft tritt, wenn das im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurde.

Artikel 2 I bezieht sich lediglich auf das “Gesetz zum ‚2+4-Vertrag‘, das der Bundestag verabschiedet hat.

Lesen bildet, Herr Bradler! (Sicherheitshalber entschuldige ich mich an dieser Stelle, falls Sie diese Feststellung als beleidigend empfinden sollten.)

>>2. Der Vertrag zur “Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin” wurde zwar erst am
>>25.09.1990 geschlossen, mithin nach dem “2+4-Vertrag”. In Kraft trat er jedoch bereits am
>>03. Oktober 1990 – also lange v o r dem “2+4-Vertrag” (vgl. BGBL II (1990), S. 1273).
>>Daher kann schon denknotwendig der “Berlin”-Vertrag nicht den “2+4-Vertrag” aufgehoben
>>haben, weil letzterer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des “Berlin”-Vertrages noch gar keine
>>Rechtskraft entfaltet hatte.

>Einen solchen Vertrag gibt es nicht, denn richtig heißt das Konstrukt “Übereinkommen zur
>Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin”.

Okay, es ist ein “Übereinkommen”, mein Fehler. Danke für den Hinweis.

Aber haben Sie damit meine Aussage in irgendeiner Form widerlegt, wonach das Übereinkommen bereits v o r dem “2+4-Vertrag” in Kraft getreten war?

(Damit Sie jetzt nicht wieder den Oberlehrer rauskehren müssen: ich habe in meinem “offenen Brief” vom “Berlin-Vertrag” geschrieben, meinte aber das “Berlin-Übereinkommen”.)


>Gemäß der “Bekanntmachung einer Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion,
>des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau
>am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
>Deutschland” vom 2. Oktober 1990 wurde festgestellt, daß gemäß der “Erklärung zur
>Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und –Verantwortlichkeiten” die 4
>Vertragspartner ihre Rechte und Verantwortlichkeiten mit Wirkung zum 03.10.1990 aussetzen
>bis zum Wirksamwerden des “Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf
>Deutschland” und daß die Regierungen der zwei deutschen Seiten diese Erklärung zur Kenntnis
>nehmen. (BGBl. 1990 II S. 1331-1332)
>Hieraus geht hervor, daß dieser Vertrag seitens der Vier-Mächte bereits am 03.10.1990 gültig
>war und sehr wohl durch das “Berlin-Übereinkommen” vom 29.10.1990 insofern hätte geändert
>werden können.

Herr Bradler, lesen Sie bitte die von Ihnen zitierten Zeilen nochmals in aller Ruhe durch!

Steht dort irgendwo tatsächlich, daß der “2+4-Vertrag” am 03.10.1990 gültig war?

Nein, Herr Bradler! Das steht dort nirgends!

Es steht dort, ich zitiere Sie wörtlich:

“die 4 Vertragspartner ihre Rechte und Verantwortlichkeiten mit Wirkung zum 03.10.1990 aussetzen bis zum Wirksamwerden des ‚Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf  Deutschland‘”.

Ist Ihnen jetzt Ihr Fehler aufgefallen, Herr Bradler?

Die 4 Mächte setzen zwar ihre Verantwortlichkeiten aus, aber das b i s der “2+4-Vertrag” w i r k s a m  wird!

Und wirksam wurde er erst am 15. März 1991, wie ich Ihnen nun zum wiederholten Male mitteile.

(Sie glauben mir nicht; klar: Dann lesen Sie sich bitte die Fundstelle im BGBL. durch (BGBl. II (1991), S. 587)

>Zugleich wird durch eine Verordnung zum “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in
>bezug auf Berlin” am 25.09.1990 in Artikel 2 festgestellt, daß diese Verordnung und das
>genannte Übereinkommen am 03.10.1990 ebenfalls in Kraft treten.


Holzauge sei wachsam!

Diese Verordnung habe ich zitiert. Lesen Sie bitte nach, falls Sie mir das folgende Zitat nicht glauben:

Zitat aus der Verordnung zum "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990", aus: BGBl. II (1990), S. 1273 (Artikel 2):

"Diese Verordnung tritt am 3. Oktober 1990 in Kraft.

Gleichzeitig tritt das vorbezeichnete Übereinkommen in Kraft."

Dort steht mithin keinesfalls, wie von Ihnen behauptet, “daß diese Verordnung und das genannte Übereinkommen am 03.10.1990 ebenfalls in Kraft treten”.

Das Wörtchen “ebenfalls” fehlt dort... weil es nichts gab, was “ebenfalls” am 03.10.1990 in Kraft trat auf das sich diese Äußerung hätte beziehen können.

Fragen Sie bitte bei Herrn Doktor Haug nach unserem diesbezüglichen Schriftwechsel. Ich hatte ihm auch einen Auszug aus der Makrolog-Datenbank geschickt.


(BTW: Wenn Interesse besteht, kann ich Lesern dieses Forums die zitierten BGBL. gerne per eMail zusenden. Einfacher geht es jedoch, wenn Sie sich auf der Homepage www.bgbl.makrolog.de registrieren; dann bekommen Sie kostenlosen Zugriff auf das Online-Archiv und können nach Herzenslust dort stöbern. So dürfen Sie sich dann endlich einmal selbst ein Urteil bilden, ob nun Herr Bradler oder ich irren).

>Jaja, die souveräne “BRD”. Mein lieber Herr Schmidt, es stand schon in den Pariser Verträgen
>und in den Bonner Verträgen, daß die “BRD” souverän sei, warum sollte man also hier explizit
>erwähnen, daß das “vereinte Deutschland” Souveränität haben wird?

Wieder ein eklatanter Lapsus in Ihrer Argumentation, Herr Bradler!

Die “Bonner Verträge” wurden mit der “alten” Bundesrepublik Deutschland geschlossen (bitte, lesen Sie dazu BGBL. II (1955) S. 303 ff.).

Dort stand also, wie Sie nun zugegeben, daß diese, „alte“, Bundesrepublik souverän sei.

Von der “neuen”, nämlich von der “vereinten” Bundesrepublik war damals noch nicht die Rede.

Klar, daß eine veränderte politische Situation durch neue Verträge umfaßt werden mußte, oder?

Deshalb steht im “2+4-Vertrag”, daß das v e r e i n t e Deutschland volle Souveränität hat.

>Während den “Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland” noch eine
>“DDR” und eine “BRD” unterzeichnet haben, ist das “Übereinkommen zur Regelung bestimmter
>Fragen in bezug auf Berlin” lediglich am 25.09.1990 von der “BRD” unterzeichnet worden, an
>einem Tag, an dem angeblich noch eine “DDR” vorhanden gewesen sein müsste

Ach, Herr Bradler, merken Sie nun, daß Sie mir mit Ihrer Argumentation nur immer noch mehr “Munition” gegen Ihre Äußerungen liefern?

Sehen Sie doch bitte im BGBL. (II, 1990; S. 1274) nach, zwischen wem dieses Übereinkommen geschlossen wurde.

Der Bundesrepublik Deutschland, England, Frankreich und den USA, nicht wahr?

Ich zitiere sicherheitshalber aus der Präambel (a.a.O.):

“Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (‚die drei Staaten‘)”.

Ist Ihnen jetzt klar, warum die “DDR” dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet hat?

Fällt es Ihnen auf?

Ein Hinweis, vielleicht kommen Sie dann darauf: Wo wird die Sowjetunion genannt?

(Lösung:

Es geht nur um Fragen in bezug auf „West“-Berlin! Folglich hatte weder die DDR, noch die Sowjetunion hier irgendetwas zu regeln.

Und wenn man jetzt weiter nachdenkt, wird man einen weiteren Fehler in Ihrer Argumentationskette finden: wie kann ein „Übereinkommen“, daß nur zwischen „der alten“ Bundesrepublik Deutschland, den USA, England und Frankreich geschlossen wurde, einen Vertrag außer Kraft setzen, der zwischen „der alten“ Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf der einen Seite, sowie der UdSSR, den USA, England und Frankreich auf der anderen Seite geschlossen wurde – und der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft war?)

>>Nun, Herr Bradler, wie denken Sie jetzt über die Souveränität der Bundesrepublik?
>>Kaum bleibt man in der richtigen chronologischen Reihenfolge, erweisen sich Ihre sog.
>>“Rechtsgrundlagen” als Makulatur.

>Sie urteilen sehr vorschnell, Herr Schmidt.
>Diesen Punkt betrachte ich als nunmehr ausreichend in meinem vorigen Text beantwortet.

Sie glaubten, es beantwortet zu haben. Sicher glauben Sie es nicht mehr, wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, ein wenig in den Bundesgesetzblättern zu stöbern.

>>Ich zitiere nun aus einem Aufsatz von Professor Dr. Dieter Blumenwitz, nachzulesen in der
>>Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 1990 auf den Seiten 3041 ff.:
>>“Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter
>>Deutschlands [...]. Gem. Art 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation 'auf
>>deutscher Seite durch das vereinte Deutschland' zu erfolgen; der Vertrag soll 'für das vereinte
>>Deutschland' in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und 'daher für das vereinte Deutschland' auch gelten
>>(Art. 8 I 2).[...]

>Herr Schmidt, wenn es keine zwei deutschen Staaten gibt (besatzungsrechtliche Mittel), kann es
>auch keinen Vertreter Deutschlands (des Deutschen Reiches) gegeben haben als
>Verhandlungspartner.

Habe ich mit diesem Zitat etwas Anderes behauptet?

>>Wichtig ist vor allem der letzte Satz.
>>Und da das jetzt wirklich nicht leicht zu verstehen war, fasse ich es kurz mit meinen eigenen
>>Worten zusammen: das Deutsche Reich existiert nicht mehr! Es gibt stattdessen einzig und
>>allein die (vereinte) Bundesrepublik Deutschland!

>Hää? Habe ich sie richtig verstanden? Wie kann sich eine Bundesrepublik WIEDERvereinen,
>die vorher nie vereint gewesen war.

Herr Bradler, Sie haben mich tatsächlich falsch verstanden und mir einmal mehr bewiesen, daß Sie sich meine Ausführungen nicht gründlich durchgelesen haben.

Das Wort “Wiedervereinen” taucht in den obigen Zeilen nicht auf!

Es ist dort nur die Rede von “vereinte”.

Jetzt verstanden?

>Beweisen sie doch bitte einmal Ihre Behauptung, dass ein Gericht diese lediglich eine
>Behauptung seienden geistigen Ausflüsse in ein Urteil hineinschreibt.


Herr Bradler, warum soll ich Dinge beweisen, welche in Ihrem Einflußbereich liegen?

Veröffentlichen Sie die von Ihnen genannten Urteile komplett auf Ihrer Homepage - und Sie haben den Beweis.

Gut, das werden Sie nicht machen, verständlich.

Dann, und ich schreibe es jetzt hoffentlich zum letzten Mal: lesen Sie sich die von mir im „offenen Brief“ zitierten Fundstellen genau durch (die ZPO-Kommentare und vielleicht auch das Urteil des BGH!).

Dort steht, wie Gerichte in Fällen z.B. eines “Kaisers von China”, “Botschafters vom Planeten Vulkan” und/oder der “KRR” vorzugehen haben.

>Ich denke mit Ihnen überein zu stimmen, dass Sie nunmehr genug Nebelbomben geworfen haben
>und wir uns auf Nebenkriegsschauplätzen mit den Bundesdödel-rechtsanwaltschaftlichen,
>kostenproduzierenden Schriftsätzen manifestiert haben, Pech nur, dass Sie keine Mandanten
>haben, die diesen Blödsinn bezahlen, was eigentlich das Bundesanwaltschaftsrecht (Nazirecht)
>garantiert.


Sie wollen es einfach nicht einsehen, nicht wahr?

Der einzige, der hier “Nebelbomben” wirft, sind Sie, weil Sie kein einziges meiner Argumente wirklich entkräften konnten und stattdessen mit unqualifizierten Äußerungen wie „Bundesdödel-rechtsanwaltschaftlichen“ (was soll das eigentlich bedeuten?) von Ihren Schwächen abzulenken versuchen.

>1.: Sie sollen wissen, dass wir durch bundesrepublikanische Gerichtsentscheide keine Grundlagen
>darstellen, sondern nur Indizien vortragen. Haben sie das auch so verstanden?

Sorry, nein.

Diese “bundesrepublikanischen Urteile” werden in Ihren “Rechtsgrundlagen” zitiert.

Um hier Mißverständnissen vorzubeugen, sollten Sie diese besser in “Rechtsindizien” umbenennen.

>Sicherheitshalber: Es ist völlig schnurz, was ein Gericht der “BRD” in unserem Zusammenhang
>beschließt, da unsere Existenz weder deren Einflussbereich, noch deren Wertung unterliegt.


Was hat es dann für einen Sinn, daß Herr Ebel vor solchen Gerichten klagt?

Zitat Ebel aus dem Interview mit ihm im “Magazin 2000+”:

“Auf Grund der Klage eines 'Staatsbürgers des Deutschen Reiches' mit Wohnsitz in Berlin-Friedrichshain von Groß-Berlin zum Aktenzeichen S 72 Kr 433/93 beim Sozialgericht in Berlin, der berlinstatusrechtlich und gesetzlich kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, den ich als durch das 'US Militärgericht in Berlin' zum 'verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin' zugelassen 'reichsstaatsrechtlicher Rechtsbeistand' und 'preußischreichslandesrechtlicher Rechtskonsulent' rechtsbeistandlich vertreten hatte”


Warum wollen Sie vor solchen Gerichten verklagt werden?

Denn... was würden Sie tun, wenn ein bundesdeutsches Gericht plötzlich daherkommt und Ihre Argumentation stützt?

Klar, das wäre, wie Sie oben schreiben, nicht möglich, weil es sich sonst selbst die Grundlage entzöge.

Aber was, wenn es das doch täte?

Dann dürften Sie das Urteil gar nicht anerkennen, weil es von einem Gericht gefällt wurde, das Ihnen nichts zu sagen hat, nicht wahr?

>>Folglich dürfte man Artikel 146 GG als obsolet betrachten.

>Nu is aba guut!


Da fehlen Ihnen die Worte, oder?

Sind Ihnen die „Nebelbomben“ ausgegangen? Ist Ihnen kein flotter Spruch mehr eingefallen?

Trotzdem schließe ich mich Ihren Worten an, weil ich denke, daß es nun wirklich gut sein sollte.

Denjenigen, die sich hier in das Forum verirren und auf der Suche nach sachlichen Argumenten sind, dürfte inzwischen klar sein, daß Sie, Herr Bradler, absolut nicht in der Lage waren, meine Argumente auch nur ansatzweise zu entkräften. Im Gegenteil: Sie stützten sie in einigen Fällen sogar noch.

Allen anderen möchte ich eigentlich nur zurufen: “Schaltet endlich das Gehirn ein! Hinterfragt die ‚KRR‘ kritisch und glaubt nicht alles, was sie Euch vorsetzt. Habt Ihr denn eigenständiges Denken vollkommen verlernt?”

“Ich denke, also bin ich”

Frank Schmidt.

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