| Frage:
Stimmt es, daß im "Deutschen Reich" der Einkommenssteuersatz laut WRV lediglich 10 % des zu versteuernden Einkommens beträgt?
"Die Einkommensteuer beträgt gemäß der Weimarer Verfassung 10 % des zu versteuernden Einkommens. Höhere Einkommensteuern sind verfassungswidrig. Diesem Grundsatz ist wieder Geltung zu verschaffen." Dies ist, um es ganz deutlich zu schreiben, natürlich völliger Quatsch. Die WRV enthielt lediglich grundsätzliche Regelungen über die Gesetzgebungskompetenz und den Aufbau des Steuerwesens, grundlegend in Art. 8 geregelt: "Das Reich hat ferner die Gesetzgebung über die Abgaben und sonstigen Einnahmen, soweit sie ganz oder teilweise für seine Zwecke in Anspruch genommen werden. Nimmt das Reich Abgaben oder sonstige Einnahmen in Anspruch, die bisher den Ländern zustanden, so hat es auf die Erhaltung der Lebensfähigkeit der Länder Rücksicht zu nehmen." Siehe zu diesem Thema auch hier. |
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