Teil1 Sehr geehrter Damen und Herren ! Anbei stelle ich Informationen bereit. Die weiteren Teile folgen bald. DEUTSCHES REICH ALS REPUBLIK SEIT 1919 Juristische Geschichte Am 09.11.1918 um 11.30 Uhr verkündete Prinz Max von Baden die Abdankung des Kaiser Wilhelm II. und dessen Thronverzicht als Kaiser und König. Dann setzte er Fr. Ebert als Kanzler des Deutschen Reiches seit 1871 (K.u.K. Monarchie) dahingehend ein, dass das Deutsche Reich seit 1871 (K.u.K. Monarchie) in das Deutsche Reich als Republik von 1919 transformiert werde. Max von Baden tat dies alles ("de jure betrachtet") eigenmächtig, da er keiner verfassungsgemäß zuerkannte Kompetenzen innehatte, um so handeln zu "dürfen". Am 28.11.1918 erklärte Wilhelm II. im Rahmen einer Indemnitätsvorlage schriftlich seine Abdankung. Am 01.12.1918 erklärte Kronprinz Wilhelm den Verzicht auf seinen Erbanspruch bzgl. Deutsches Reich bzw. K.u.K. Monarchie. Dadurch konnte die Auflösung der K.u.K. Strukturen durch den Verweser Max von Baden nachträglich auch "de jure" fixiert werden. Der Grund, dass Max von Baden so tätig werden konnte, lag in dem staatsrechtlichen Notstand begründet, in dem sich das Deutsche Reich seit 1871 durch die Umstände zum Ende des Weltkrieg I. befand. Am 19.01.1919 wurde durch wahlberechtigte Reichsbürgerinnen und Reichsbürger eine verfassungsgebende Versammlung (Konstituante) gewählt (trat am 06.02.1919 im Weimarer Staatstheater zusammen). Die Nationalversammlung erarbeitete und verabschiedete im Namen des Deutschen Volkes am 31.07.1919 eine Willenserklärung, die neue Verfassung des Deutschen Reiches als Republik von 1919 (sog. "Weimarer Republik"). Am 11.08.1919 wurde die Verfassung durch Ebert, der zu diesem Zeitpunkt noch durch Max von Baden eingesetzter ("beglaubigter") Kanzler des Deutschen Reiches seit 1871 war, unterschrieben. Danach wurde die Verfassung am 14.08.1919 rechtskräftig und Ebert gleichzeitig rechtskräftiger (erster) Reichspräsident des Deutschen Reiches als Republik. Am 23.03.1933 putschte sich der Reichskanzler A. Hitler zur diktatorischen Macht, indem er potentielle Gegner eines im Reichstag zur Abstimmung anstehenden Gesetzes ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", sog. "Ermächtigungsgesetz") durch Brachialgewalt von der Abstimmung fernhalten ließ - ein definitiv verfassungswidriges Vorgehen, da keine Realität gewordene, rechtliche Möglichkeit existierte bzw. existent wurde, 81 vom Souverän (dem Reichsvolk) gewählte Reichstagsabgeordnete (die Kommunisten), von einer im Reichstag anberaumten Abstimmung fernzuhalten, da die sog. "Kommunistenerlässe" (Notverordnung des Reichspräsidenten gegen Kommunisten) nach der Verfassung nur solange gültig waren, wie der Reichstag nicht tätig (aufgelöst) war. Damit war ein verfassungsrechtlicher Notstand eingetreten (Hitler verstieß gegen Artikel 20 der WV ("Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des Deutschen Volkes"), indem er den Reichstag nur noch aus den Abgeordneten bestehen ließ, die er nicht verhaften bzw. ermorden ließ). Der staatsrechtliche Notstand trat dadurch ein, dass der Reichspräsident es versäumte, die Umstände zum sog. "Ermächtigungsgesetz" gemäß seines Amtes zu beurteilen. Die von v. Hindenburg geleistete Unterschrift (damit das "Ermächtigungsgesetz rechtskräftig werden konnte/sollte) war jedenfalls auch verfassungswidrig, da nach der Verfassung des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 keine "de jure" Grundlage existierte bzw. existent wurde, mit oder nach denen das sog. "Ermächtigungsgesetz" bzw. die daraus resultierenden Folgen rechtswirksam/rechtskräftig wurde, da v. Hindenburg keine Schritte unternahm, um das "Ermächtigungsgesetz" tatsächlich wirksam in den "de jure" Status zu versetzen (z.B. indem er per Notstand/Notverordnungen und mittels der Armee die durch Brachialgewalt verfassungswidrig festgesetzten kommunistischen Reichstagsabgeordneten befreit und eine verfassungsgemäße Wiederholung der Abstimmung hätte durch führen lassen. Es stellte sich durch die verfassungswidrige Handlung des Reichskanzlers A.H. in Tateinfolge mit der verfassungswidrigen Unterschrift des Reichspräsidenten v. Hindenburg der staatsrechtlicher Notstand ein. Das Deutsche Reich als Republik seit 1919 war seit Aushang des RGBl (I.S. 141) vom 24.03.1933 ohne personelle Vertretung auf Staatsniveau und daher im vollsten Umfang handlungsunfähig nach Innen und Außen. Der Staat ruhte. Am 29.09.2000 erkannte Herr Jörg Storm durch Surfen im internet, dass die juristische Geschichte des Deutschen Reiches als Republik seit 1919 so beschaffen war, dass jenes Reich seit 24.03.1933 ruhte (wegen eines staatsrechtlichen Notstandes). Diesen Notstand zu beenden, war mittels geschriebenem und ungeschriebenes Recht dahingehend zu bewirken, dass Herr Jörg Storm sich, Jörg Storm, am 29.09.2000 09.30 Uhr, fragte, ob Er die Tätigkeit eines Verwesers ausüben wolle. Da die Antwort bejahend ausfiel, wurde eine juristische Person ("VERWESER JÖRG STORM) initiiert, damit diese Person (mit vom Verweser erhaltenem Siegelrecht) für den förmlichen Geschäftsbetrieb des Deutschen Reiches (mit der gewählten Verfassung vom 11.08.1919) nach Innen und Außen tätig werde. Eigentümer von VERWESER JÖRG STORM ist das Deutsche Reich als Republik mit der seit 14.08.1919 "de jure" rechtskräftigen Verfassung. Einziger Geschäftsführer nach Innen und Außen ist die natürliche Person Herr Jörg Storm. Alle schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Urteile etc. an das Deutsche Reich als Republik seit 1919 gelten in dem Zeitraum vom 24.03.1933 bis 29.09.2000 als nicht übermittelt. Ich hoffe, dass Sie mit diesen Zeilen etwas anfangen können. Quellennachweise erspare ich mir, da die o.a. Informationen Schulwissen der 9. Klasse sind. Sollten Sie doch unbedingt Quellen brauchen, schauen Sie mal im internet rein. Z.B. unter http://www.lsg.musin.de/Geschichte/wr/Weimarer_Republik_Projekt/Personen/baden.htm Herzlichen Gruß Henry -------------- Teil2 Allgemeine Erläuterungen zu "Verweser": Verweser: "Jemandes Stelle vertreten", althochdeutsch: "fürwesan" Die Möglichkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Verweser beruht auf ungeschriebenem Recht und geschriebenem Recht. Das ungeschriebene Recht ist bedingt in der menschlichen Natur, in organisierten Gemeinschaften zu leben und die real daraus resultierenden Möglichkeiten, Katastrophen erleben zu müssen, beendbar zu machen. Das geschriebene Recht befasst sich recht allgemein unter dem Begriff "Notstand" mit dem Thema. In der juristischen Geschichte der Staatengebilde der Menschen aus Deutschen Landen wurde die Tätigkeit eines Verwesers das letzte Mal dargestellt durch: Max von Baden Am 09.11.1918 um 11.30 Uhr wurde durch die von Prinz Max von Baden eigenmächtig verkündigte Abdankung des K.u.K. Wilhelm II. und das damit ursächlich initiierte Transformieren des Deutschen Reiches als K.u.K. Monarchie seit 1871 in das Deutsche Reich als Republik von 1919, Handlungen und Aussagen bzw. Tätigkeit eines Verwesers dargestellt. Die durch den Verweser vertretene Stelle, ist die Stelle des verfassungsgemäßen Souveräns, welche/r einen Verweser nachträglich im Rahmen einer Art von Indemnitätsvorlage (als Abdankungsurkunde z.B.), in den Handlungen bzw. deren Konsequenzen zu bestätigen hat. In Anlehnung an das BGB, wären die Handlungen eines Verwesers eventuell als "schwebend (un)wirksam" beschreibbar. Letzt- und schlussendlich ist ein Verweser jedoch nur nachträglich, durch zuständigen Souverän, für wahr und danach richtig bzw. unwahr und danach nichtig bestimmbar. Herzlichen Gruß Henry ------------------------- Teil3 Angaben zur förmlichen ( juristischen) Person: 1.) Name: Verweser Jörg Storm 2.) Eigentümer: Deutsches Reich als Republik (v. 14.08.1919). a.) Geschäftsbereich: Deutsches Reich mit der gewählten Verfassung vom 11.08.1919. 3.) Adresse: Verweser Jörg Storm, Lindenstrasse 9, 24768 Rendsburg=Gerichtsstand. 4.) Gründungsdatum und -ort: Initiiert zum 30.09.2000 0:00:00 Uhr in Rendsburg. 5.) Siegelbeschriftung: VW (VerWeser); Siegel (als Stempel): WV in einem Symbol (Kreis). 6.) Alleiniger Geschäftsführer nach Innen und Außen: Herr Jörg Storm 7.) Unterschriften : a.) Unterschrift auf weißem Blatt (bei unverbindlichen Mitteilungen): Henry b.) Unterschrift auf weißem Blatt mit Siegel als Stempel in schwarzer Farbe (im Rahmen von Rechtsgeschäften): Siegel als Stempel in schwarze Stempelfarbe + Jörg Storm c.) Unterschrift auf weißem Blatt mit Siegel als Stempel in weißem Wachs (im Rahmen von Verträgen auf Staatsniveau) : Jörg Storm + Siegel als Stempel in weißes Wachs d) Schwarze Unterschriften auf weißem Blatt mit Siegel als Siegel aus rotem Siegelwachs (höchste Ebene) : Henry + Jörg Storm + Siegel als Stempel in rotes Siegelwachs Angaben zur natürlichen Person: 1.) Herr Jörg Storm, geb. 4.5.67 in Rendsburg um 23:55 Uhr. 2.) Adresse: Postfach 262, 24756 Rendsburg. 3.) Männlich, ledig, keine Kinder. 4.) Schulbildung: Entspricht seit 1990 mindestens der Fachhochschulreife. 5.) Keine Schuldtitel/Vorstrafen/ernste Krankheiten. 6.) 1986 erfolgreich abgeschlossene Lehre zum Vollkaufmann in Groß- und Außenhandel. 7.) Eigene Vertretung der eigenen Person (Herr Jörg Storm) als Kläger gegen die "BRD" (FRG) vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig am 17.08.1994. Prozess gewonnen. 8.) Ehem. Mitarbeiter der Stadt Rendsburg. 9.) Seit 30.09.2000 Geschäftsführer von Verweser Jörg Storm Herzlichen Gruß Henry ------------------- Teil4 Weitergehende Erläuterungen Fragen: 1.) Wann wurde die Verfassung der Weimarer Republik "de jure" außer Kraft gesetzt !?! 2.) Wann erlangte das Grundgesetz der "BRD" Verfassungsstatus als demokratische Republik mit Volkssouveränität !?! Ich möchte meine Antworten kurz darlegen, um zu verdeutlichen, in welchen Zusammenhängen meine Argumentationen stehen. Zu 1.) Überhaupt nicht. Sie wurde de facto durch den Putsch zum 24.03.1933 außer Kraft gesetzt. Zu 2.) Überhaupt nicht. Schließlich hat das ganze Volk seit dem 19.01.1919 zu keinem Zeitpunkt zu einer Verfassung bzw. verfassungsgebenden Versammlung abgestimmt. Das Deutsche Reich als Deutschland der NS-Diktatur war seit dem 24.03.1933 nach Innen de facto geschaffen und mit Abschluß des Konkordatsvertrags mit Vatikan-Staat im Jahre 1934 nach Außen sogar international "de jure" existent. Am 25.03. 1933 wies "Reichstagspräsident Göring" in einer Rede vor dem ("de jure" ruhenden) Reichstag darauf hin, dass die Behauptungen des Auslands, es herrsche seit dem vorherigen Tage ein staatsrechtlicher Notstand im Deutschen Reiche seit 1919, falsch seien. Natürlich waren die Behauptungen des Auslands aber ganz klar RICHTIG ! Die Kriegserklärungen der Jahre 1939 - 1945 gingen an das Deutsche Reich als Deutschland der NS-Diktatur. An das Deutsche Reich als Republik seit 1919 konnten diese Erklärungen -so oder so- nicht wirksam übermittelt werden, da es eben keine "de jure" handelnde Person auf Staatsniveau gab, die -für das Deutsche Reich von 1919 nach internationalem Recht verbindlich- derartige Erklärungen hätte formgerecht entgegennehmen können. Die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches als Republik war im vollsten Umfang nach Innen und Außen gegeben. Weitergehende Erläuterungen Eine letzte Erläuterung soll dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Republik in heutiger Zeit betreffen. Es besteht aus dem Gebiet der "BRD" zum 30.09.2001. Die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches als Republik sind auf einem (internationalen) Rechtsweg nicht rückführbar an das Deutsche Reich als Republik, da der Rechtsweg formell verschlossen ist. Denn die Verwaltungen der Ostgebiete müsste von den jeweils verwaltenden Seiten an die UDSSR rückübertragen werden, damit die UDSSR dann die durch die Potsdamer Konferenz beschlagnahmten Gebiete bzw. ihre Ansprüche darauf hätte für annulliert bzw. nichtig erklären können. Da sich die UDSSR ohne vollwertige(n) Rechtsnachfolger(in) auflöste, ist dies nicht mehr durchführbar, der formelle Rechtsweg (wie o.a.) ist durch die Geschichte ("normative Kraft des Faktischen") verschlossen. Der ideelle Anspruch des Deutschen Reiches als Republik auf das Gebiet bleibt jedoch insofern bestehen, dass alle dort geborenen Frauen und Männer Ihr Wahlrecht i.B. auf das Deutsche Reich als Republik zu keinem Zeitpunkt verloren (es sei denn, dass Sie es freiwillig durch förmliche Willenserklärung ablegten/ablegen). Herzlichen Gruß Henry ----------------------